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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


(2019) Welche Beiträge zur Altersvorsorge kann ich als Vorsorgeaufwendungen eintragen?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2019. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Welche Beiträge zur Altersvorsorge kann ich als Vorsorgeaufwendungen eintragen?

Unter Altersvorsorgeaufwendungen versteht man die Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung, die Rürup-Rente, die landwirtschaftliche Alterskasse und die berufsständische Versorgungseinrichtung. Arbeitnehmer können die Beiträge zu landwirtschaftlichen Alterskassen und Beiträge zu einer freiwilligen gesetzlichen Rentenversicherung eintragen.

Da auch der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung mitgerechnet wird, sind die Sonderausgaben allerdings viel niedriger. Altersvorsorgeaufwendungen können bis zu einem bestimmten Höchstbetrag geltend gemacht werden. Seit 2015 ist der Höchstbetrag gekoppelt an den Höchstbeitrag in der knappschaftlichen Rentenversicherung, aufgerundet auf einen vollen Euro-Betrag. Im Jahre 2019 beträgt der Höchstbetrag 24.305 Euro bei Ledigen und 48.610 Euro bei Verheirateten. Aber die gezahlten Beiträge wirken sich nur mit 88 % steuermindernd aus, also mit höchstens 21.288 Euro / 42.776 Euro.

Die sonstigen Vorsorgeaufwendungen sind insgesamt bis 1.900 Euro abzugsfähig, wenn der Steuerzahler steuerfreie Zuschüsse zu seiner Krankenversicherung oder Beihilfe zu den Krankheitskosten erhält. Bekommt er diese steuerfreien Zuschüsse nicht, kann er sonstige Vorsorgeaufwendungen bis zu 2.800 Euro geltend machen.

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Finanztip

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Finanztip 10/2025

Macwelt

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Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

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WirtschaftsWoche 04/2024

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