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(2020) Wie kann ich die Beiträge zu einer Rürup-Rente in der Steuererklärung geltend machen?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2020. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Wie kann ich die Beiträge zu einer Rürup-Rente in der Steuererklärung geltend machen?

Die steuerliche Förderung bezieht sich bei der privaten Basisrente (Rürup-Rente) auf die gezahlten Beiträge, allerdings gelten Höchstbeträge.

Alleinstehende dürfen die Beiträge bei den Sonderausgaben - ggf. zusammen mit Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur berufsständischen Versorgungseinrichtung - bis zu einem bestimmten Höchstbetrag absetzen, wobei sie sich dann nur mit einem bestimmten Abzugssatz steuermindernd auswirken.

Man muss aber wissen: Bis zum Jahr 2025 gilt eine Übergangsphase, erst zu diesem Zeitpunkt erfolgt die volle Förderung durch das Absetzen der kompletten Beiträge.

Warum ist das so? Durch das Alterseinkünftegesetz von 2005 werden die Renten Schritt für Schritt höher besteuert. Als Ausgleich steigen die Möglichkeiten für die Versicherten, ihre Ausgaben für eine private Altersvorsorge von der Steuer abzusetzen.

Bis 2014 sind die Beiträge zur Rürup-Rente - zusammen mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen und zu landwirtschaftlichen Alterskassen) bis zum Höchstbetrag von 20.000 Euro / 40.000 Euro (Alleinstehende / Verheiratete) als Sonderausgaben absetzbar. Sie wirken sich allerdings nur mit 78 % steuermindernd aus, und zwar bis zu 15.600 Euro bzw. 31.200 Euro (das sind 78 % von 20.000 Euro / 40.000 Euro).

Seit 2015 wird der Höchstbetrag gekoppelt an den Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung, aufgerundet auf einen vollen Euro-Betrag. Der Höchstbeitrag in der knappschaftlichen Rentenversicherung ergibt sich anhand des Beitragssatzes und der Beitragsbemessungsgrenze.

Im Jahre 2020 sind die Altersvorsorgebeiträge insgesamt absetzbar bis zu 25.046 EUR bei Ledigen und 50.092 EUR bei Verheirateten. Diese Beiträge wirken sich mit 90 % steuermindernd aus, also mit höchstens 22.541 EUR / 45.082 EUR.

Der Abzugssatz von 90 Prozent steigt in den nächsten Jahren jeweils um zwei Prozentpunkte, bis 100 Prozent erreicht sind. So werden die Beiträge in den kommenden Jahren nach und nach stärker gefördert bis hin zur steuerlichen Freistellung ab 2025.

Im Gegenzug steigt die Besteuerung der ausgezahlten Renten bis 2040: Im Steuerjahr 2010 werden 60 Prozent der Rente aus der gesetzlichen und privaten Versicherung besteuert, der Rest der Rente ist noch steuerfrei. Bis 2020 steigt die Besteuerung jedes Jahr um zwei Prozentpunkte und danach bis 2040 um einen Prozentpunkt. Dann werden sowohl die gesetzliche Rente als auch die Rürup-Rente so wie jede private Vorsorge voll besteuert.

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WirtschaftsWoche 04/2024

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