(2021)
Wie kann ich den privaten Nutzungswert meines betrieblichen Kfz korrekt ermitteln?
Beträgt die betriebliche Nutzung einschließlich der Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb sowie für Heimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung
- mehr als 50 %, gehört das Fahrzeug automatisch zum notwendigen Betriebsvermögen.
- zwischen 10 und 50 %, können Sie wählen, ob Sie das Fahrzeug dem Betriebsvermögen oder dem Privatvermögen zuordnen (gewillkürtes Betriebsvermögen).
- weniger als 10 %, so zählt das Fahrzeug zum notwendigen Privatvermögen.
Für ein Fahrzeug, das dem Betriebsvermögen zugeordnet ist, können Sie sämtliche Kosten in voller Höhe als Betriebsausgaben verbuchen und steuermindernd absetzen. Als Betriebsausgaben werden somit auch solche Kosten erfasst, die auf Privatfahrten und Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte entfallen. Für diese Fahrten erfolgt jedoch eine Korrektur:
- Für die Privatfahrten ist ein privater Nutzungswert zu versteuern, d.h. als Betriebseinnahmen anzusetzen. Zusätzlich wird auf diesen Nutzungswert Umsatzsteuer berechnet und den Betriebseinnahmen hinzugerechnet.
- Für die Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb sowie für Heimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung werden die Gesamtkosten anteilig gekürzt. Im Gegenzug werden diese Fahrten mit der Entfernungspauschale als Betriebsausgaben abgezogen.
Der private Nutzungswert kann ermittelt werden
- (1) nach der Pauschalmethode, sofern der betriebliche Nutzungsanteil mehr als 50 % beträgt.
- (2) nach der Fahrtenbuchmethode.
- (3) mit dem Teilwert, sofern der betriebliche Nutzungsanteil weniger als 50 % beträgt.
- (4) Außerdem kann bei Anwendung der Pauschalmethode die Kostendeckelung zur Anwendung kommen.
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