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Подсказки к полю: (2013) Aufwendungen für

Этот текст относится к Steuererklärung 2013. Версию, предназначенную для Steuererklärung 2025, Вы найдёте по следующей ссылке:
(2025): Aufwendungen für

Wählen Sie hier bitte aus, wodurch Ihnen im Jahr 2013 Aufwendungen für die Kinderbetreuung entstanden sind.

Als Kinderbetreuungskosten abzugsfähig sind Aufwendungen für:

  • Kindergarten / Hort
  • Kindertagesstätte     
  • Tagesmutter
  • Babysitter/-in
  • Kindererzieher/-in
  • Kindermädchen
  • Au-Pair

Nicht abzugsfähig sind z.B. 

  • Kosten für Nachhilfeunterricht
  • Fahrtkosten
  • Kosten für eine Klassenfahrt

Voraussetzung für den Abzug der Aufwendungen ist, dass Sie eine Rechnung oder einen anderen schriftlichen Beleg haben und die Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung erfolgt ist.

Seit 2012 darf das Finanzamt die Kosten auch ohne Nachweis anerkennen - muss dies aber nicht. Heben Sie also auf jeden Fall alle Belege im Zusammenhang mit der Kinderbetreuung auf, falls das Finanzamt die Nachweise einfordert.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026