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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


(2014) Wie sichere ich den Kindergeldanspruch, wenn mein Kind einen Freiwilligendienst leistet?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2014. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Wie sichere ich den Kindergeldanspruch, wenn mein Kind einen Freiwilligendienst leistet?

Kinder im Alter von 18 bis 24 Jahren (bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres) werden steuerlich berücksichtigt, wenn sie ein freiwilliges soziales Jahr, ein freiwilliges ökologisches Jahr oder bestimmte andere Freiwilligendienste leisten. Hierzu zählen seit 2012 insbesondere der Bundesfreiwilligendienst (Bufdi) und andere Dienste im Ausland nach §5 des Bundesfreiwilligendienstgesetz. Das freiwillige Jahr kann im Sinne des Jugendfreiwilligendienstgesetzes auch im Ausland abgeleistet werden. Wichtig ist hierbei, dass der Träger seinen Hauptsitz in Deutschland hat.

Nimmt ein Kind am europäischen Aktionsprogramm „Jugend in Aktion" teil, kann es  bis zur Dauer von zwölf Monaten Kindergeld bekommen.

Außerdem kann ein Kind berücksichtigt werden, wenn es einen Bundesfreiwilligendienst, einen Internationalen Jugendfreiwilligendienst, einen entwicklungspolitischen Freiwilligendienst „weltwärts" oder einen „Freiwilligendienst aller Generationen" im Sinne von § 2 Abs. la des Siebten Buches Sozialgesetzbuch ableistet.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

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