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Heilmittel

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2020. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): Heilmittel



Was sind medizinische Heilmittel?

Heilmittel oder auch Heilmethoden sollen dazu dienen, Krankheiten zu heilen oder auch Verschlimmerungen der Symptome zu verhindern. Dabei versteht man unter einem Heilmittel in der Regel Therapien und Anwendungen wie:

  • Massagen,
  • Physiotherapie oder Krankengymnastik,
  • Logopädische Maßnahmen oder auch
  • Ergotherapie.

Die gesetzlichen Grundlagen zur Verordnung und Finanzierung solcher Heilmittel durch die Krankenkassen finden sich im 5. Sozialgesetzbuch in den § 32 und 34 sowie 138.

(2014): Was sind medizinische Heilmittel?



Was kann ich als Krankheitskosten absetzen?

Als Krankheitskosten können Sie alle Ausgaben absetzen, die Sie zur Behandlung einer Krankheit haben. Sie können diese in unbegrenzter Höhe als außergewöhnliche Belastungen in Ihrer Steuererklärung eintragen.

Das Finanzamt zieht automatisch die zumutbare Eigenbelastung ab, die sich nach Ihrem Einkommen, Ihrem Familienstand und der Zahl Ihrer Kinder richtet. Diese Eigenbelastung liegt bei einem bis sieben Prozent Ihres Jahreseinkommens und wird bei allen allgemeinen außergewöhnlichen Belastungen berücksichtigt, zu denen auch die Krankheitskosten gehören.

Zu den Ausgaben, die Sie als Krankheitskosten angeben können, gehören

  • die ärztliche Behandlung
  • Heilbäder, Krankengymnastik etc.
  • Pflegeleistungen
  • Heilpraktiker oder Homöopath
  • Medikamente
  • Zuzahlungen in der Apotheke
  • medizinische Hilfsmittel,
  • einen Krankenhausaufenthalt
  • Fahrten zum Arzt, ins Krankenhaus, zur Krankengymnastik usw.

Fahrtkosten: Wenn Sie mit einem öffentlichen Verkehrsmittel zum Arzt fahren, können Sie die tatsächlich anfallenden Kosten absetzen, heben Sie also die Fahrkarten auf. Fahren Sie jedoch mit dem Auto, können Sie eine Pauschale von 0,30 Euro pro Kilometer absetzen.

Auch die Kosten für einen Zahnersatz oder eine Kur können Sie angeben. Allerdings nicht die Ausgaben für einen Krankenbesuch oder Maßnahmen zur Vorbeugung einer Krankheit, wie eine Diät oder eine Rückenmassage zur Entspannung beispielsweise.

Tipp: Für Gesundheitskurse, die der Fitness oder der Gewichtsreduzierung dienen, die Ihnen der Arzt nicht verschreibt, sollten Sie versuchen, von Ihrer Krankenkasse eine Gutschrift über ein Bonusheft zu bekommen. Das bieten viele gesetzliche Kassen an – fragen Sie direkt bei Ihrer Krankenversicherung nach.

Umgekehrt müssen Sie auch Erstattungen oder Zuzahlungen durch die Krankenkasse, die Renten- oder die Unfallversicherung von Ihren Ausgaben abziehen, bevor Sie diese in der Steuererklärung angeben. Allerdings müssen Sie sich nicht anrechnen lassen, was Sie als Zahlung aus einer Krankentagegeldversicherung erhalten.

(2014): Was kann ich als Krankheitskosten absetzen?



Wie muss ich die Krankheitskosten belegen?

Sie müssen die Ausgaben für Medikamente, Heilmittel und weitere Krankheitskosten durch Belege nachweisen. Außerdem verlangt das Finanzamt, dass Sie die Notwendigkeit der Medikamenteneinnahme oder der Behandlung als medizinisch notwendig nachweisen können. Hierzu brauchen Sie meist eine ärztliche Verordnung. Liegt eine dauerhafte Erkrankung vor, reicht in der Regel auch die einmalige Vorlage des Attests. Hat Ihnen Ihr Augenarzt einmal eine Brille verschrieben, reicht für die Notwendigkeit der Ausgaben für weitere Brillen auch eine Bestätigung durch den Augenoptiker.

Wichtig ist, dass alle Atteste ausgestellt werden, bevor die Kosten entstehen. Wenn das Finanzamt Zweifel an der Notwendigkeit einer Ausgabe hat, kann es sogar verlangen, dass Sie ein amtsärztliches Attest oder eine Bescheinigung Ihrer Krankenversicherung vorweisen.

Tipp: Sobald Sie ein Attest von Ihrem Arzt haben, das eine bestimmte Maßnahme oder ein Medikament empfiehlt, sammeln Sie die Quittungen. Erst am Jahresende ist wirklich klar, wie hoch Ihre Ausgaben für Heilmittel und Behandlungen tatsächlich sind. Die Krankheitskosten bilden zusammen mit den Ausgaben für weitere allgemeine außergewöhnliche Belastungen eine Summe. Dann können Sie anhand unserer Übersicht berechnen, ob sich eine Angabe in der Steuererklärung lohnt, denn das Finanzamt zieht von den tatsächlichen Ausgaben Ihre zumutbare Eigenbelastung ab. Nur der Betrag, der die zumutbare Belastung übersteigt, wirkt sich steuermindernd aus.

(2014): Wie muss ich die Krankheitskosten belegen?



Wer kann Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen geltend machen?

Jeder, der diese Ausgaben nachweisen kann, kann sie auch in der Steuererklärung angeben. Hierzu brauchen Sie eine Quittung, eine Rechnung und ein ärztliches Attest. Dabei ist es gleichgültig, ob Sie selbst die Ausgabe für eine eigene Krankheit, für die Ihres Ehepartners oder für ein Kind tätigen, für das Sie Anspruch auf Kindergeld haben. Was Sie selbst ausgeben, können Sie auch in der Steuererklärung angeben. Es zählt der Zeitpunkt, zu dem Sie die Rechnung bezahlt haben, nicht der Zeitpunkt, zu dem die Rechnung fällig wurde.
Tipp: Haben Sie krankheitsbedingte Ausgaben in Zusammenhang mit einem Wegeunfall oder einem Arbeitsunfall, dann sollten Sie diese als Werbungskosten oder als Betriebsausgaben angeben. Das gilt auch für Kosten, die wegen einer Berufskrankheit entstehen oder bei einer krankheitsbedingten Umschulung.

(2014): Wer kann Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen geltend machen?


Feldhilfen

Heilmittel

Summe der Aufwendungen für Heilmittel, die Sie bereits erfasst haben.

Bezeichnung

Geben Sie hier bitte an, um was für Heilmittel es sich gehandelt hat.

Beachten Sie bitte, das nur der Teil Ihrer Kosten als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig ist, der die zumutbare Belastung übersteigt.

Kosten

Geben Sie hier bitte die Höhe der entstandenen Kosten für Heilmittel an.

Beachten Sie bitte, das nur der Teil Ihrer Kosten als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig ist, der die zumutbare Belastung übersteigt.

Erstattungen (z.B. Leistungen der Krankenkasse) geben Sie bitte gesondert im Feld "Erstattungen" an.

Erstattungen

Geben Sie hier bitte die Höhe der erhaltenen oder noch zu erwartenden Erstattungen (z.B. Leistungen der Krankenkasse oder aus anderen Versicherungen) an.

Beachten Sie bitte, das nur der Teil Ihrer Kosten als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig ist, der die zumutbare Belastung übersteigt.

Diese Erstattungen mindern die abzugsfähigen Aufwendungen für Krankheitskosten entsprechend.


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