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Częściowe za granicą


Dodać tu proszę tylko informacje, jeśli w ciągu roku przeniósł się do Niemiec lub 2014 odsunął się za granicą.



Jeśli mieszkasz w roku podatkowym, częściowo w Niemczech i częściowo za granicą, nie jesteś w kraju mają nieograniczony podatku w ciągu roku. Za okres, że mieszkał w Niemczech, masz nieograniczony obowiązek podatkowy.


Dochody zagraniczne, które zostały uzyskane poza tym okresie, który nie ustępuje niemieckiej podatku dochodowego, przy obliczaniu podatku dochodowego (tzw. "Wyłączenia z progresją") szczególną uwagę.

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2014. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Częściowe za granicą



Was muss ich bei einem teilweisen Auslandsaufenthalt steuerlich beachten?

Wenn Sie innerhalb des Steuerjahres nur zeitweilig Ihren Wohnsitz in Deutschland hatten, müssen Sie hier die entsprechenden Angaben machen. Dies kommt in Betracht, wenn Sie aus Deutschland weggezogen sind oder nach Deutschland zurückgekehrt bzw. zugezogen sind.

In diesem Fall werden die Einkünfte, die nach dem Wegzug bzw. vor dem Zuzug in Deutschland erzielt werden, in die Veranlagung mit einbezogen. Einkünfte, die danach bzw. davor im Ausland erzielt werden, werden nicht in Deutschland versteuert. Jedoch gehen sie in den Progressionsvorbehalt ein und führen so zu einem höheren Steuersatz für das steuerpflichtige Einkommen.

(2014): Was muss ich bei einem teilweisen Auslandsaufenthalt steuerlich beachten?



Ich war als Erntehelfer/in in Deutschland tätig. Wie kann ich die einbehaltene Lohnsteuer erstattet bekommen?

Wenn Sie sich lediglich vorübergehend und nicht für einen zeitlich zusammenhängenden Zeitraum von mehr als 6 Monaten in Deutschland aufgehalten haben, sind Sie für das betreffende Kalenderjahr in Deutschland beschränkt einkommensteuerpflichtig. Die Einkommensteuer gilt grundsätzlich durch den Lohnsteuerabzug als abgegolten.

Abweichend hiervon können Sie die Lohnsteuer aber auf Antrag erstattet bekommen, wenn die in Deutschland erzielten Einkünfte mindestens 90% Ihrer gesamten Einkünfte oder Ihre nicht in Deutschland erzielten Einkünfte nicht mehr als 6.136 Euro (ggf. gekürzt auf 4.090 oder 2.045 Euro, soweit es nach den Verhältnissen im Wohnsitzstaat notwendig und angemessen ist) im betreffenden Kalenderjahr betragen.

(2014): Ich war als Erntehelfer/in in Deutschland tätig. Wie kann ich die einbehaltene Lohnsteuer erstattet bekommen?



Welchen Vordruck muss ich für den Antrag auf Erstattung der Lohnsteuer verwenden?

Neben den Einkommensteuervordrucken (Mantelbogen, Anlage N etc.) und der Lohnsteuerbescheinigung müssen Sie je nach Lage Ihres Wohnsitzes den Vordruck "Bescheinigung EU/EWR" oder "Bescheinigung außerhalb EU/EWR" mit einreichen, auf dem Ihre zuständige ausländische Steuerbehörde Ihre Angaben bescheinigt.

Die Vordrucke "Bescheinigung EU/EWR" und "Bescheinigung außerhalb EU/EWR" liegen in mehreren Sprachen vor und können wie auch die anderen Einkommensteuervordrucke von unserer Webseite heruntergeladen werden.

(2014): Welchen Vordruck muss ich für den Antrag auf Erstattung der Lohnsteuer verwenden?


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Im Inland ansässig von

Geben Sie hier bitte an, seit wann Sie im Jahr 2014 in Deutschland ansässig waren.

Wenn Sie bereits im Vorjahr im Inland ansässig waren, geben Sie den 01.01. an.

bis

Geben Sie hier bitte an, bis wann Sie im Jahr 2014 in Deutschland ansässig waren.

Wenn Sie auch im Folgejahr im Inland ansässig sind, geben Sie den 31.12. an.

Ausländische Einkünfte (Bitte Nachweise über die Art und Höhe dieser Einkünfte beifügen.)

Geben Sie die Summe der ausländischen Einkünfte an, die außerhalb des oben angegebenen Zeitraums bezogen wurden und nicht der deutschen Einkommensteuer unterlegen haben.

Wohnsitz im Ausland (Staat)

Geben Sie hier den Staat an, aus dem die ausländischen Einkünfte stammen.

darin enthaltene außerordentliche Einkünfte im Sinne der § 34, 34 b EStG

Geben Sie die außerordentlichen Einkünfte nach §§ 34 und 34 b EStG an. Die Einkünfte dürfen nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegen.

Zu den außerordentlichen Einkünften gehören beispielsweise:

  • Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten
  • Veräußerungsgewinne
  • Entschädigungen im Sinne des § 24 Nr. 1 EStG

Außerordentlichen Einkünfte sind bei der Ermittlung des Steuersatzes zu berücksichtigen, (sog. "Progressionsvorbehalt"). Das bedeutet,  dass die Einkünfte mit einem Fünftel bei der Ermittlung Ihres Steuersatzes, aber nicht bei der Ermittlung Ihres zu versteuernden Einkommens einbezogen werden.


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