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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Sonstige Werbungskosten

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2020. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): Sonstige Werbungskosten



Wie kann ich die Beiträge für meine Kfz-Versicherung absetzen?

Die Beiträge zur Kfz-Haftpflichtversicherung können in der Steuererklärung angegeben werden, sie sind als Sonderausgaben absetzbar. Der Beitragsteil, der sich auf die Kaskoversicherung bezieht, wird dagegen nicht vom Finanzamt anerkannt.

Der Grund: Es werden nur Policen berücksichtigt, die persönliche Lebensrisiken des Steuerzahlers abdecken und damit unter die Kategorie "sonstige Vorsorgeaufwendungen" fallen. Eine Teil- oder Vollkaskoversicherung zählt hingegen zu den Sachversicherungen. Ein Kaskoschutz kann daher von Privatpersonen nicht steuerlich abgesetzt werden.

Wer zumindest den Anteil zum Hfz-Haftpflichtschutz bei der Steuererklärung angeben will, hat grundsätzlich zwei Möglichkeiten.

Kfz-Versicherungsbeitrag als Sonderausgabe oder Werbungskosten absetzen

Die Beiträge zu einer Auto-Haftpflichtversicherung sind grundsätzlich Sonderausgaben, wenn sie weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind.

Wenn das eigene Auto für Fahrten zur Arbeitsstätte und wieder zurück eingesetzt wird, sind die Beiträge zur Haftpflicht Werbungskosten und dürfen somit nicht in voller Höhe in der Steuererklärung abgesetzt werden. In diesem Fall wird der steuerliche Vorteil bereits über die Entfernungspauschale in Anspruch genommen. Laut §10 EStG dürfen die Kosten der Haftpflicht somit nur noch anteilig nach der privaten Nutzung abgesetzt werden. Dies bedeutet: Wer sein Auto ausschließlich für den Arbeitsweg einsetzt, darf überhaupt nichts absetzen.

Wer dagegen sein Auto nie nutzt, um damit zur Arbeit zu fahren, darf die kompletten Kfz-Haftpflichtbeiträge als Sonderausgaben absetzen.

 

(2014): Wie kann ich die Beiträge für meine Kfz-Versicherung absetzen?



So machen Sie Bewirtungskosten als Werbungskosten steuerlich geltend!

Arbeitnehmer erhalten Kosten für die Bewirtung von Kunden, die im Auftrag des Arbeitgebers stattfindet, grundsätzlich wieder erstattet. Anders kann dies jedoch sein, wenn der Arbeitnehmer z.B. erfolgsabhängige Leistungen erhält. Hierzu ein Urteil des Bundesfinanzhofs:

"Kosten, die einem Arbeitnehmer anlässlich eines persönlichen Ereignisses (Geburtstag, Beförderung, Jubiläum usw.) für die Bewirtung von Gästen entstehen, werden nach ständiger Rechtsprechung als nicht abzugsfähige Kosten der privaten Lebensführung beurteilt." Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nun entschieden, dass hierbei nicht allein auf den Anlass der Veranstaltung als maßgebliches Indiz abzustellen ist, sondern dass im Rahmen einer Gesamtwürdigung daneben auch weitere Umstände heranzuziehen sind (Urteil vom 11. Januar 2007 VI R 52/03).

Für die berufliche oder private Veranlassung der Bewirtungskosten ist daher z.B. auch von Bedeutung, in wessen Räumlichkeiten die Veranstaltung stattfindet, wer als Gastgeber auftritt, wer die Gästeliste bestimmt, ob es sich bei den Gästen um Kollegen, Geschäftsfreunde, Pressevertreter oder um private Bekannte oder Angehörige des Steuerpflichtigen handelt. Damit greift der BFH für die Ausgabenseite auf Gesichtspunkte zurück, die er auf der Einnahmenseite bei der Unterscheidung zwischen steuerpflichtigem Arbeitslohn und Zuwendungen im eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers entwickelt hat.

Kläger im Streitfall war ein General der Bundeswehr, der in den Ruhestand verabschiedet wurde und dessen Dienstgeschäfte im Rahmen einer militärischen Veranstaltung auf seinen Nachfolger übertragen wurden. An dem anschließenden Empfang im Offiziersheim nahmen Bundeswehrangehörige und Gäste von außerhalb teil. Für einen Teil der Bewirtungskosten kam der Kläger mangels ausreichender dienstlicher Mittel selbst auf und machte diese Kosten steuerlich geltend. Der BFH sah (anders als die Vorinstanz) wegen der besonderen Umstände die Aufwendungen als beruflich veranlasst und damit dem Grunde nach als Werbungskosten an.

(BFH-Urteil vom 11.01.2007, VI R 52/03)

(2014): So machen Sie Bewirtungskosten als Werbungskosten steuerlich geltend!



Sind berufsbedingte Versicherungen Werbungskosten?

In der Regel wird der Sonderausgaben-Höchstbetrag bereits durch andere Versicherungen ausgeschöpft. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, alle beruflichen Versicherungen, die vom Arbeitgeber nicht übernommen werden, als Werbungskosten geltend zu machen.

In der Praxis ist ein Abzug im Bereich der Werbungskosten vor allem bei Haftpflicht-, Unfall- und Rechtsschutzversicherungen (ggf. anteilig) möglich.

(2014): Sind berufsbedingte Versicherungen Werbungskosten?



Kann ich die Kosten für einen Rechtsanwalt in der Steuererklärung angebeben?

Aufwendungen für einen Rechtsanwalt, die in Verbindung mit der Erzielung von Einkünften entstanden sind, können Sie als Werbungskosten in der Steuererklärung angeben.

Zwei Beispiele:

  1. Klagt beispielsweise ein Steuerpflichtiger gegen seine Entlassung, gehören die Kosten für den Rechtsanwalt zu den Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit.
  2. Klagt der Eigentümer einer vermieteten Wohnung gegen seinen Mieter, weil dieser die Wohnung nicht in ordnungsgemäßem Zustand hinterlassen hat, sind diese Kosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzugsfähig.

Keine Werbungskosten liegen vor, wenn die Kosten für den Rechtsstreit bzw. für den Rechtsanwalt durch eine Rechtsschutzversicherung erstattet werden.

(2014): Kann ich die Kosten für einen Rechtsanwalt in der Steuererklärung angebeben?



Wie wird die Winterbeschäftigungsumlage berücksichtigt?

Arbeitnehmer im Baugewerbe haben in der Schlechtwetterzeit Anspruch auf das Saison-Kurzarbeitergeld. Begünstigt sind Arbeitnehmer von Betrieben des Baugewerbes, Gerüstbauerhandwerks, Dachdeckerhandwerks sowie des Garten- und Landschaftsbaus. Zusätzlich zum Saison-Kurzarbeitergeld können die gewerblichen Arbeitnehmer im Rahmen von Tarifvereinbarungen Zusatzleistungen erhalten, wie das Zuschuss-Wintergeld und das Mehraufwands-Wintergeld. Finanziert werden die Zusatzleistungen mittels einer Umlage (sog. Winterbeschäftigungs-Umlage).

Die Arbeitnehmerbeiträge zur Winterbeschäftigungs-Umlage sind als Werbungskosten absetzbar. Denn die Umlage wird aus dem steuer- und sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn berechnet und vom Nettolohn einbehalten. Im Allgemeinen hat der Arbeitgeber sie in der Lohnsteuerbescheinigung gesondert ausgewiesen. Tragen Sie diese Beträge in der "Anlage N" unter den weiteren Werbungskosten ein.

(2014): Wie wird die Winterbeschäftigungsumlage berücksichtigt?


Feldhilfen

Sonstige Werbungskosten

Summe aller Sonstige Werbungskosten, die Sie bisher erfasst haben.

Betrag

Geben Sie die Höhe der sonstigen Werbungskosten an.

Bezeichnung

Geben Sie die möglichst genaue Beschreibung der geltend gemachten Werbungskosten an.

Zu den sonstigen Werbungskosten können eine Vielzahl von Aufwendungen gehören, von denen hier nur einige Beispiele aufgeführt sind:

  • Berufsbedingte Kosten für einen Rechtsanwalt
  • Berufsbedingte Anwalts- und Gerichtskosten
  • Berufsbedingte Telefonkosten
  • Winterbeschäftigungsumlage
  • Visitenkarten
  • Fotokopierkosten
  • Berufsbedingter Anti-Mobbing-Kurs oder andere Selbsthilfegruppen
  • Fotokopierkosten
  • Dienst- oder Betriebssport

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FOCUS Money 02/2023

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"Die beste Alternative für Smartphone, Tablet und Browser ist Lohnsteuer kompakt."

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BÖRSE Online 02/2022

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