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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Objekt

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2020. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): Objekt



Was gilt für Vermietungseinkünfte aus dem Ausland?

Grundsätzlich hat der ausländische Staat, in dem die Immobilie liegt, das Besteuerungsrecht an den daraus erzielten Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (Besteuerung im Belegeinheitsstaat). Die ausländischen Vermietungseinkünfte sind dann in Deutschland steuerfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt.

Liegt das Vermietungsobjekt aber in einem EU-/EWR-Staat (Ausnahme: Spanien), unterliegen die Vermietungseinkünfte nicht dem Progressionsvorbehalt. Die Vermietungseinkünfte, die aus der EU/EWR stammen, müssen in der Einkommensteuererklärung folglich nicht angegeben werden.

Allerdings können auch Verluste aus der Vermietung einer Auslandsimmobilie in der EU/EWR, selbst wenn diese im Ausland steuerlich nicht berücksichtigt werden, nicht in der deutschen Steuererklärung geltend gemacht werden (FG Baden-Württemberg vom 8.7.2014, 4 K 1134/12).

Vermietungseinkünfte aus Drittländern (nicht EU-/EWR-Staaten) unterliegen in Deutschland dagegen vollständig dem Progressionsvorbehalt und sind in der Anlage AUS zu erklären. Die ausländischen Einkünfte sind dann nach den deutschen Steuervorschriften zu ermitteln. Hinweis: Die Anlage AUS steht aktuell bei Lohnsteuer kompakt nicht zur Verfügung.

(2014): Was gilt für Vermietungseinkünfte aus dem Ausland?


Feldhilfen

Einheitswert-Aktenzeichen

Geben Sie bitte stets das Einheitswert-Aktenzeichen an. Dieses ist z. B. auf Ihrem Einheitswertbescheid oder Grundsteuerbescheid vermerkt. In den meisten Grundsteuerbescheiden ist es unter "Aktenzeichen der Bewertungsstelle" zu finden.

Hinweis: Bitte geben Sie das Einheitswert-Aktenzeichen ohne Sonderzeichen (z. B. "Leerzeichen", "/" oder ".") ein.

... als Ferienwohnung genutzt?

Beantworten Sie bitte stets die Frage, ob das Objekt als Ferienwohnung genutzt oder an Angehörige zu Wohnzwecken vermietet wird.

... an Angehörige vermietet?

Geben Sie bitte hier die Wohnfläche an, die auf unentgeltlich an Angehörige vermietete Fläche entfällt.

... selbstgenutzt?

Geben Sie bitte an, ob die Wohnung selbstgenutzt wurde.

Wichtig: Für ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder eigenen gewerblichen / beruflichen Zwecken genutzte Gebäude und Gebäudeteile ist keine Anlage V auszufüllen.

Selbstgenutzte Fläche (in qm)

Geben Sie bitte hier die Wohnfläche an, die auf eigengenutzten Wohnraum entfällt.

Fläche der Ferienwohnung (in qm)

Geben Sie bitte hier die Wohnfläche an, die auf als Ferienwohnung genutzten Wohnraum entfällt.

Objektart

Wählen Sie hier bitte aus, ob es sich bei dem vermieteten Objekt um

  • eine Eigentumswohnung
  • ein Einfamilienhaus
  • ein Zweifamilienhaus
  • ein Mehrfamilienhaus oer
  • ein sonstiges Gebäude (z.B. Gewerbeimmobilie)

handelt.

Postleitzahl

Geben Sie hier bitte die Postleitzahl des Objekts an.

Ort

Geben Sie hier bitte den Ort des Objekts an.

Region

Wählen Sie hier bitte aus, ob es das Objekt in den alten oder den neuen Bundesländern oder in West-Berlin gelegen ist.

Vermietete Wohnfläche (in qm)

Geben Sie hier die Wohnfläche an, die auf dauerhaft und entgeltlich vermieteten Wohnraum entfällt.

Wird der Wohnraum

  • selbst bewohnt,
  • unentgeltlich an Dritte überlassen,
  • an Angehörige vermietet oder
  • als Ferienwohnung genutzt

tragen Sie hier "0,00" ein.

Gewerbliche Fläche (in qm)

Geben Sie bitte hier die Fläche an, die auf den gewerblich genutzte Flächen entfällt.

Datum der Fertigstellung

Tragen Sie hier das Datum an, zu dem das Objekt bezugsfertig war.

Datum der Veräußerung

Falls das Mietobjekt veräußert oder übertragen wurde, geben Sie hier bitte den Zeitpunkt des rechtswirksam, abgeschlossenen, obligatorischen Vertrags (dies ist in der Regel der notarielle Kaufvertrag) oder gleichstehenden Rechtsakts an.

Wurde das Gebäude in 2013 veräußert?

Falls das Mietobjekt in 2014 veräußert oder übertragen wurde, geben Sie hier  "Ja" an.

Datum der Anschaffung

Geben Sie hier bitte das Datum an, zu dem Sie das Objekt erworben haben.


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