Nutzerfrage: „Kann ich die Kosten, die ich an Sie bezahlt habe über 14.99 Euro auch bei der Steuererklärung einreichen?“
Lohnsteuer kompakt: „Kosten für die Nutzung der Steuerberatungssoftware können Sie unter „Arbeitnehmer > Werbungskosten“ eingeben. Dies lohnt sich nur,
Weiterlesen



Untersuchungen haben ergeben, dass jeder fünfte Steuerbescheid fehlerhaft ist. Nach Angaben des Bundes der Steuerzahler in Berlin hat das allerdings nicht mit dem aktuellen Schuldenrekord des Staates zu tun. Vielmehr sind Personalmangel und Regelungswut im Steuerrecht schuld an der schlechten Quote. Den Einkommenssteuerbescheid sollten Steuerzahler deshalb nicht einfach abheften, sondern genau nach dem Erhalt gründlich prüfen.