Die Sommerferien stehen bevor. Ideal für Schüler und Schulabgänger, um mit einem Ferienjob das Taschengeld aufzubessern und gleichzeitig Einblick in die Berufswelt zu erhalten. Bei Unternehmen sind Schüler und Schulabgänger als flexible Aushilfskräfte insbesondere in der Ferienzeit sehr beliebt. Sie vertreten während der Urlaubszeit Teile der Stammbelegschaft oder decken einen zusätzlichen saisonalen Bedarf ab. Durch die regelmäßig bestehende Sozialversicherungsfreiheit verursachen diese Aushilfskräfte zudem weniger Personalkosten.
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Immobilienfinanzierung: Beiträge zur Risikolebensversicherung keine Werbungskosten
Bei Darlehen zur Finanzierung einer Vermietungsimmobilie verlangt die finanzierende Bank oder Bausparkasse im Allgemeinen den Abschluss einer Risikolebensversicherung. Dies hat sowohl für die Bank als auch für den Darlehensnehmer einen großen Vorteil: Falls der Darlehensnehmer während der Vertragslaufzeit verstirbt, bekommt die Bank den ausstehenden Kredit von der Versicherungsgesellschaft und der Erbe eine schuldenfreie Immobilie.
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Witwenrente: Kürzung von Rente und Freibetrag wegen höheren Einkommens
Witwen- und Witwerrenten unterliegen – wie alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung – der Besteuerung. Entscheidend ist der Rentenfreibetrag, der im zweiten Rentenbezugsjahr festgelegt und lebenslang nicht mehr angepasst wird. Doch was passiert, wenn sich die Rente aufgrund der Einkommensanrechnung verringert? Muss dann auch der Rentenfreibetrag neu berechnet werden? Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) gibt darauf eine klare Antwort.
Lebensversicherung: Verluste aus Verkauf eines Altvertrages nicht absetzbar?
Bei „alten“ Lebensversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, bleibt die Ablaufleistung vollkommen steuerfrei, wenn die Vertragsdauer mindestens 12 Jahre beträgt. Wird ein solcher „Altvertrag“ verkauft, gilt Folgendes: Bei einem Verkauf bis 2008 blieb der Erlös steuerfrei. Was passiert wenn die Lebensversicherung erst danach verkauft wurde?
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Whistleblowing: Prämien für Verrat sind steuerpflichtig
In den USA gehört das Verpfeifen („Whistleblowing“) seit langem zum guten Ton, und die „Whistleblower“ streichen meistens eine stattliche Erfolgsbeteiligung ein. Den höchsten jemals gezahlten „Judaslohn“ bekam im Jahre 2007 der frühere UBS-Vermögensverwalter Bradley Birkenfeld von der amerikanischen Steuerbehörde. Er hatte Beweise dafür geliefert, dass sein damaliger Arbeitgeber UBS von der Schweiz aus reichen Amerikanern bei der Hinterziehung von Steuern geholfen hatte. Dafür erhielt er eine Belohnung von sage und schreibe 104 Millionen Dollar!
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Erdbeben-Katastrophe in Ecuador: Kulanzregel bietet vereinfachten Spendennachweis
Im April 2016 haben das Erdbeben in Ecuador und die vielen hundert Nachbeben sehr große Schäden an der Infrastruktur verursacht, die nach der Naturkatastrophe eine humanitäre Katastrophe befürchten lassen. Um die Spendenbereitschaft zu fördern, zeigt sich der Fiskus nicht kleinlich: Für den steuerlichen Spendenabzug und andere Maßnahmen zur Hilfe bietet ein neuer BMF-Erlass eine Reihe von Kulanzregeln für einen vereinfachten Spendennachweis.
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Arbeitszimmer: Auch während der Elternzeit steuerlich absetzbar?
Das Elterngeld macht’s möglich, dass ein Elternteil – meist die Mutter – nach der Geburt eines Kindes zumindest für ein Jahr zu Hause bleibt und das Kind betreut. Diese Elternzeit kann bis auf drei Jahre ohne Gehaltsfortzahlung ausgedehnt werden. Die Frage ist, ob während der Elternzeit das häusliche Arbeitszimmer weiterhin steuerlich anerkannt wird und in welcher Höhe die Arbeitszimmerkosten berücksichtigt werden.
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Kein Haushaltsscheck für Wohnungseigentümergemeinschaft
Bei Beschäftigung einer Haushaltshilfe mit einem Monatsverdienst unter 450 Euro gibt es für den Privathaushalt als Arbeitgeber eine wesentliche Erleichterung: Zur Anmeldung und Beitragszahlung kann – und muss! – der Arbeitgeber den sog. Haushaltsscheck verwenden.
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Erbstreitigkeiten: Kosten für Zivilprozess absetzbar?
Nach früherer BFH-Rechtsprechung und nach neuer Gesetzeslage ab 2013 sind Kosten eines Zivilprozesses nur dann als außergewöhnliche Belastungen absetzbar, wenn der Prozess existenziell wichtige Bereiche oder den Kernbereich menschlichen Lebens berührt und „wenn der Steuerpflichtige Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können“ (§ 33 Abs. 2 Satz 4 EStG). Gilt das aber auch für Erbstreitigkeiten?
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Umzugskosten trotz geringer Fahrzeitersparnis anerkannt
Aktuell hat das Finanzgericht Köln ein Wahnsinnsurteil zugunsten der Steuerzahler gefällt: Obwohl die erforderliche Fahrzeitersparnis von mindestens 1 Stunde bei weitem nicht erreicht wurde, wurde ein Umzug als beruflich veranlasst und die Umzugskosten als Werbungskosten anerkannt.
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Prozesskosten: Kosten für Zivilprozess grundsätzlich nicht mehr abzugsfähig
Bei der steuerlichen Anerkennung von Kosten für einen Zivilprozess war der Fiskus schon immer knauserig: Solche Kosten wurden nur selten als „zwangsläufig“ erachtet und somit meistens als außergewöhnliche Belastungen abgelehnt. Als zwangsläufige Aufwendungen erkannte die Rechtsprechung Zivilprozesskosten nur an, wenn der Prozess existenziell wichtige Bereiche oder den Kernbereich menschlichen Lebens berührte.
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Altersentlastungsbetrag: Anspruch auch für Personen unter 64 Jahre?
Es gibt immer und zu allem Nörgler und Neider: Jede Vergünstigung der einen wird als Diskriminierung der anderen empfunden. Nun sind auch die Alten bzw. deren Steuervergünstigungen in den Blickpunkt geraten. Bekanntlich sind Alterseinkünfte durch unterschiedliche Regelungen steuerlich begünstigt. So sind u.a. bestimmte Einkünfte – außer Leibrenten und Versorgungsbezügen – nach Vollendung des 64. Lebensjahres durch den Altersentlastungsbetrag begünstigt (§ 24a EStG).
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Exklusiv: Die langsamsten Finanzämter Deutschlands
Gegen Ende Mai herrscht in den Finanzämtern Hochbetrieb: Viele Bürger müssen ihre Steuererklärung abgeben. Während die Steuerzahler jetzt unter Zeitdruck stehen, lassen sich die Behörden allerdings ordentlich Zeit. Wie schnell der Steuerbescheid dann wieder in den Briefkasten des Steuerzahlers flattert, hängt sehr stark davon ab, in welchem Bundesland und in welchem Ort man seine Steuern zahlen muss. Wo finden Sie aber die langsamsten Finanzämter Deutschlands?
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Vermietung: Fahrten zum Vermietungsobjekt meist in voller Höhe absetzbar
Vermieter müssen immer wieder zu ihrem Vermietungsobjekt fahren, um dort nach dem Rechten zu sehen, um Renovierungen durchzuführen, um Probleme mit dem Mieter zu klären, um Besichtigungstermine mit Mietinteressenten wahrzunehmen, um Gartenarbeiten zu erledigen usw. Gemäß § 9 Abs. 3 EStG gelten für die Fahrten im Zusammenhang mit den Mieteinkünften die gleichen Regeln wie bei Arbeitnehmern für die Fahrten zur Arbeitsstätte.
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Auswertung von Lohnsteuer kompakt: Hamburg hat die schnellsten Finanzämter Deutschlands
Hamburg hat die schnellsten Finanzämter Deutschlands. Das geht aus einer Datenerhebung des Online-Steuer-Portals Lohnsteuer-kompakt.de hervor. Die Finanzämter in Hamburg brauchen im Schnitt 45 Tage, um eine Steuererklärung zu bearbeiten.
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Übertragung des BEA-Freibetrag: Widerspruch ist möglich
Der Familienleistungsausgleich ist schon kompliziert genug. Bei geschiedenen, getrennt lebenden sowie nicht miteinander verheirateten Eltern aber wird er noch schwieriger. Im Gegensatz zum Kindergeld, das immer nur einer Person gezahlt wird, stehen die steuerlichen Freibeträge für Kinder, nämlich Kinderfreibetrag und BEA-Freibetrag (für Betreuung, Erziehung und Ausbildung), grundsätzlich beiden Elternteilen jeweils zur Hälfte zu. Die Übertragung des BEA-Freibetrag von der Mutter auf den Vater (und umgekehrt) kann mit der Steuererklärung beantragt werden.
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Lohnsteuer-kompakt.de bei Stiftung Warentest
Unser wichtigstes Anliegen ist die Zufriedenheit unserer Kunden. Insofern helfen wir ihnen, ihre Steuererklärung mit möglichst wenig Aufwand und der bestmöglichen Unterstützung zu erledigen. Unsere Kunden zahlen erst, wenn sie die Steuererklärung erstellt haben und beim Finanzamt einreichen wollen. Sprich: Nur zufriedene Kunden, sind bei uns zahlende Kunden.
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Prozesskosten: Kosten für Scheidungsfolgesachen weiterhin nicht abzugsfähig
„Bis dass der Tod euch scheidet?“ Von wegen. Etwa jede dritte Ehe in Deutschland geht vorzeitig auseinander. Und jedes Mal ist dies mit ganz erheblichen Kosten für beide Parteien verbunden. Für jeden Ehegatten stellt sich die Frage, ob er seine Scheidungskosten steuerlich als außergewöhnliche Belastung absetzen darf. Zu unterscheiden ist dabei zwischen den Kosten des Scheidungsverfahrens und der Scheidungsfolgesachen:
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Werbungskosten: Arbeitsmaterialien im Home Office richtig geltend machen
Selbständige Unternehmer und auch Kleinunternehmer sowie Freiberufler kümmern sich in Eigenregie um die Einrichtung und Pflege ihrer Büroräume. Mit dem Home Office, das für viele Selbständige ein wichtiges Argument für die Abkehr vom Angestelltendasein darstellt, sind zusätzlich auch steuerliche Vorteile verbunden. So kann nicht nur das Arbeitszimmer selbst abgesetzt werden, sondern auch die Arbeitsmaterialien, die Einrichtung und wichtige Geräte wie PC oder Drucker. Um bei der kommenden Steuererklärung nichts zu vergessen und geltende Regelungen einhalten zu können, sollten sich auch Selbständige rechtzeitig über ihre Möglichkeiten informieren.
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Pflege eines Angehörigen: Pluspunkte auf dem persönlichen Rentenkonto
Wer einen Angehörigen, der Anspruch auf Leistungen aus der sozialen oder einer privaten Pflegeversicherung hat, nicht erwerbsmäßig mindestens 14 Stunden wöchentlich in häuslicher Umgebung betreut und daneben nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig ist, ist in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Die Beiträge dazu übernimmt die Pflegekasse und überweist sie direkt an den Rentenversicherungsträger. Das bringt Pluspunkte für die Rente auf dem Rentenkonto.
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Kein Splittingtarif für Alleinerziehende
Alleinerziehende werden nach dem Grundtarif besteuert. Einen Splittingtarif für Alleinerziehende gibt es bisher nicht. Für die Kinder haben Alleinerziehende zudem einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag – ab 2015 in Höhe von 1.908 Euro zuzüglich eines Erhöhungsbetrages von 240 Euro für das zweite und jedes weitere Kind. Bis 2014 betrug der Entlastungsbetrag 1.308 Euro ohne Berücksichtigung der Kinderzahl (§ 24b EStG).
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