Feldhilfen
Verhältnismäßig zugeordneter Erhaltungsaufwand
Geben Sie hier bitte alle Erhaltungsaufwendungen für das gesamte Objekt an, die dem vermieteten Teil des Objekt verhältnismäßig zugeordnet werden und im Jahr 2014 sofort in voller Höhe berücksichtigt werden sollen.
Zu den abzugsfähigen Erhaltungsaufwendungen zählen u.a.:
- Kosten für den Austausch der Fenster
- Kosten für den Austausch der Heizung
- Kosten für den Austausch der Türen
- Elektroinstallation
- Handwerkerrechnung
- Dach-Sanierung
- Neuer Hausanstrich
- Neuer Fußbodenbelag
- Neue Wandfließen
- Neue Bodenfließen
- Badrenovierung
- Sonstige Schönheitsreparaturen
Anzahl Jahre
Geben Sie an, über wie viele Jahre der im Jahr 2014 entstandene Erhaltungsaufwand verteilt werden soll.
Nach § 82b EStDV, § 11a oder § 11b EStG können Sie den Erhaltungsaufwand wahlweise gleichmäßig über einen Zeitraum von zwei bis fünf Jahren verteilen.
Rechnungsdatum
Geben Sie hier bitte das Rechnungsdatum an, zu dem die Erhaltungsaufwendungen angefallen sind, die im Jahr 2014 sofort in voller Höhe berücksichtigt werden sollen.
Zu den direkt abzugsfähigen Erhaltungsaufwendungen zählen u.a.:
- Kosten für den Austausch der Fenster
- Kosten für den Austausch der Heizung
- Kosten für den Austausch der Türen
- Elektroinstallation
- Handwerkerrechnung
- Dach-Sanierung
- Neuer Hausanstrich
- Neuer Fußbodenbelag
- Neue Wandfließen
- Neue Bodenfließen
- Badrenovierung
- Sonstige Schönheitsreparaturen
Betrag
Geben Sie die Höhe der Aufwendungen an.
Zu den direkt abzugsfähigen Erhaltungsaufwendungen zählen u.a.:
- Kosten für den Austausch der Fenster
- Kosten für den Austausch der Heizung
- Kosten für den Austausch der Türen
- Elektroinstallation
- Handwerkerrechnung
- Dach-Sanierung
- Neuer Hausanstrich
- Neuer Fußbodenbelag
- Neue Wandfließen
- Neue Bodenfließen
- Badrenovierung
- Sonstige Schönheitsreparaturen
Rechnungsdatum
Geben Sie hier bitte das Rechnungsdatum an, zu dem die Erhaltungsaufwendungen angefallen sind, die im Jahr 2014 anteilsmäßig berücksichtigt werden sollen.
Zu den direkt abzugsfähigen Erhaltungsaufwendungen zählen u.a.:
- Kosten für den Austausch der Fenster
- Kosten für den Austausch der Heizung
- Kosten für den Austausch der Türen
- Elektroinstallation
- Handwerkerrechnung
- Dach-Sanierung
- Neuer Hausanstrich
- Neuer Fußbodenbelag
- Neue Wandfließen
- Neue Bodenfließen
- Badrenovierung
- Sonstige Schönheitsreparaturen