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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


(2013) Was muss ich nicht als Lohnersatzleistungen in der Steuererklärung angeben?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2013. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Was muss ich nicht als Lohnersatzleistungen in der Steuererklärung angeben?

Neben den Lohnersatzleistungen, die sich auf den Progressionsvorbehalt auswirken gibt es noch die steuerfreien (Sozial-)Leistungen, die sich nicht auf Ihren Steuersatz auswirken. Das sind unter anderem:

  • Arbeitslosengeld II
  • Erziehungsgeld
  • Kindergeld
  • Wohngeld
  • Sozialhilfe
  • Überbrückungsgeld
  • Existenzgründerzuschuss
  • Wehrsold
  • Entlassungsgeld der Wehr- und Zivildienstleistenden
  • Eingliederungsbeihilfe
  • Einkommen aus einem Ein-Euro-Job
  • Wintergeld
  • Streikgelder

Bewertungen des Textes: Was muss ich nicht als Lohnersatzleistungen in der Steuererklärung angeben?

         

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Focus Money

"Das übersichtliche Design passt die Darstellung optimal an PCs, Macs, Tablets und Mobilgeräte an. [...] Es gibt umfassende Steuertipps und Hilfen sowie hohe Datensicherheit."

FOCUS Money 02/2023

ComputerBild

"Die beste Alternative für Smartphone, Tablet und Browser ist Lohnsteuer kompakt."

ComputerBild 03/2022

BÖRSE Online

"Die Dateneingabe im Interview-Stil und weitere Features [...] wurden vom Pionier der Online-Steuererklärungen optimiert."

BÖRSE Online 02/2022

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