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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


(2013) Wann sollte ich Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln nachweisen?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2013. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Wann sollte ich Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln nachweisen?

Für die pauschale Berechnung der Fahrtkosten ist es unerheblich mit welchem Verkehrsmittel Sie zur Arbeit gekommen sind. Wenn Ihre tatsächlichen Kosten jedoch höher sind als die Entfernungspauschale von 0,30 Euro pro Kilometer, müssen Sie diese dem Finanzbeamten nachweisen.

Beispiel:

Herr X fährt an 230 Tagen pro Jahr mit dem Zug zu seiner Arbeitsstelle, die 70 Kilometer von seinem Wohnort entfernt ist.  Herr X würde mit der Entfernungspauschale folgende Kosten als Werbungskosten absetzen können: 230 Tage x 70 km x 0,30 Euro = 4.830 Euro

Ohne Nachweise und weitere Erklärungen würde nur der Höchstsatz von 4.500 Euro anerkannt werden. Mit Fahrscheinen und weiteren Nachweisen kann Herr X aber die tatsächlichen Kosten nachweisen und erhält so einen höheren Werbekostenabzug.

Gleichzeitig können Sie die Fahrscheine als Nachweis für eine regelmäßige Nutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels nutzen, wenn dieses zwar nicht den kürzesten Weg zu Ihrer Arbeitsstätte nimmt, aber dafür verkehrsgünstiger und schneller ans Ziel kommt. Nutzt man eine verkehrsgünstigere, aber dafür längere Strecke, muss dessen Nutzung regelmäßig erfolgen. Dies können Sie mit Fahrscheinen nachweisen.

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Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

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WirtschaftsWoche 04/2024

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