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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


(2013) Was versteht man unter Spenden an Empfänger im EU-/EWR-Ausland?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2013. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Was versteht man unter Spenden an Empfänger im EU-/EWR-Ausland?

Früher wurden Spenden steuerrechtlich nur anerkannt, wenn der Spendenempfänger seinen Sitz in Deutschland hatte. Der Bundesfinanzhof hat auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshof reagiert und entschieden, dass auch Spenden an gemeinnützige Einrichtungen, die im EU-/EWR-Ausland ihren Sitz haben, in Deutschland von der Steuer abgesetzt werden können.

Damit die Spende vom Finanzamt anerkannt wird, müssen Belege und Bescheinigungen vorgelegt werden können und die Gemeinnützigkeit des Spendenempfängers muss ermittelbar sein.

Bewertungen des Textes: Was versteht man unter Spenden an Empfänger im EU-/EWR-Ausland?

         

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Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

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