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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


(2013) Kann ich auch die Hilfe für eine pflegebedürftige Person absetzen?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2013. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Kann ich auch die Hilfe für eine pflegebedürftige Person absetzen?

Ja. Für eine pflegebedürftige Person können Sie 20 Prozent der Kosten, maximal jedoch 4.000 Euro geltend machen. Steuerlich absetzen können Sie die Pflegekosten, wenn es sich bei der zu pflegenden Person um Sie selbst, ein Haushaltsmitglied oder um eine Person handelt, die nicht zu Ihrem Haushalt gehört (beispielsweise Vater oder Mutter).

Ob die bedürftige Person Ihnen gegenüber unterhaltsberechtigt ist, spielt dabei auch keine Rolle. Ebenfalls unerheblich ist, wie alt, krank oder pflegebedürftig die Person ist. Die Kosten werden unabhängig davon berücksichtigt. Liegt allerdings eine Pflegestufe vor, müssen Sie die Leistungen der Pflegekasse von den Kosten abziehen, die Sie in der Steuererklärung geltend machen.

Tipp: Je nach Höhe Ihrer Kosten kann es sinnvoll sein, auf den Pflegepauschbetrag von 924 Euro zu verzichten. Das lohnt sich immer wenn 20 Prozent Ihrer Ausgaben für die Pflege diesen Pauschbetrag übersteigen. So können Sie gegebenenfalls bis zu 4.000 Euro der Pflegekosten von der Steuer absetzen.

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Finanztip

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Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

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