(2013)
Wie sichere ich den Kindergeldanspruch, wenn mein Kind keinen Ausbildungsplatz bekommt?
Kindergeld wird auch für Kinder im Alter von 18 bis 24 Jahren gezahlt, die eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatz nicht beginnen oder fortsetzen können.
Das gilt aber nur, wenn Sie nachweisen können, dass sich das Kind ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemüht hat. Das kann beispielsweise durch die Meldung bei der Agentur für Arbeit geschehen. Einmal melden reicht aber nicht, wie der Bundesfinanzhof festgestellt hat. Wenn sich das Kind nicht alle drei Monate erneut ausbildungssuchend meldet, entfällt der Kindergeldanspruch.
Anders als bei einem arbeitssuchenden Kind kann bei einem ausbildungssuchenden Kind das Bemühen um einen Ausbildungsplatz auch durch Bewerbungen, Suchanzeigen oder ähnliche Aktivitäten gegenüber dem Finanzamt glaubhaft gemacht werden. In diesem Fall sollten Sie dem Fiskus bei Bedarf Unterlagen (z.B. Absagen auf Bewerbungen) vorlegen können.
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