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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


(2014) Kann ich eine Steuerermäßigung bekommen für Tätigkeiten, die nicht unter die Übungsleiterpauschale fallen?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2014. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Kann ich eine Steuerermäßigung bekommen für Tätigkeiten, die nicht unter die Übungsleiterpauschale fallen?

Ja. Die Übungsleiterpauschale gibt es nur für pädagogische und pflegende Tätigkeiten.

Es gibt jedoch noch andere Tätigkeiten, die steuerlich gefördert werden können, wenn Sie ehrenamtlich tätig sind. Wenn Sie für einen gemeinnützigen Verein oder eine Körperschaft öffentlichen Rechts tätig sind, können Sie bis zu 720 Euro steuerfrei erhalten, ohne die Voraussetzungen für die Übungsleiterpauschale erfüllen zu müssen.

So ist praktisch die Aufwandsentschädigung für jede gemeinnützige Arbeit bis zur Höhe von 720 Euro steuerfrei. Eine wichtige Voraussetzung ist jedoch zu erfüllen: Sie müssen nebenberuflich für die gemeinnützige Institution tätig sein.

Beispiele für eine Tätigkeit, die unter die 720 Euro-Steuerermäßigung fallen, sind: Platz- und Zeugwart in einem Sportverein, Reinigungskraft, Schreibkraft, Fahrer oder Vereinsvorstand.

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Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

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