(2014)
Gibt es auch Lohnersatzleistungen, die ich nicht in meiner Lohnsteuerbescheinigung finde?
Ja. Die Lohnersatzleistungen, die Sie nicht von Ihrem Arbeitgeber erhalten, werden auch nicht in Ihrer Lohnsteuerbescheinigung eingetragen. Hierzu gehören: Arbeitslosengeld I, Insolvenzgeld und Verdienstausfallentschädigung nach dem Unterhaltssicherungsgesetz sowie Krankengeld und das Elterngeld.
Tipp: Den genauen Betrag Ihrer erhaltenen Lohnersatzleistungen, die nicht in der Lohnsteuerbescheinigung enthalten sind, finden Sie auf der Bescheinigung des Sozialversicherungsträgers. Diese Bescheinigung müssen Sie Ihrer Steuererklärung beifügen.
Rechner
- Arbeitslosengeld-Rechner: Wie hoch Ihr voraussichtliches Arbeitslosengeld sein wird, können Sie mit unserem Arbeitslosengeld-Rechner ermitteln.
- Brutto-Netto-Rechner: Mit dem Brutto-Netto-Rechner von Lohnsteuer kompakt berechnen Sie, wie viel von Ihrem Bruttogehalt übrigbleibt.
- Einkommensteuer-Rechner: Sie wollen die wahrscheinliche Höhe der Einkommensteuer ganz schnell berechnen? Nutzen Sie unseren Einkommensteuer-Rechner um die aus Ihrem zu versteuernden Einkommen resultierende Steuerlast zu ermitteln.
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