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(2014) Welche Beiträge zur Altersvorsorge kann ich als Vorsorgeaufwendungen eintragen?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2014. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Welche Beiträge zur Altersvorsorge kann ich als Vorsorgeaufwendungen eintragen?

Unter Altersvorsorgeaufwendungen versteht man die Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung, die Rürup-Rente, die landwirtschaftliche Alterskasse und die berufsständische Versorgungseinrichtung. Arbeitnehmer können die Beiträge zu landwirtschaftlichen Alterskassen und Beiträge zu einer freiwilligen gesetzlichen Rentenversicherung eintragen.

Da auch der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung mitgerechnet wird, sind die Sonderausgaben allerdings viel niedriger. Altersvorsorgeaufwendungen können bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 Euro bei Ledigen und 40.000 Euro bei Verheirateten geltend gemacht werden, doch sie wirken sich nur mit einem bestimmten Abzugshöchstsatz und Abzugshöchstbetrag steuermindernd aus. Im Jahre 2014 beträgt der Höchstsatz 78 Prozent und der Höchstbetrag 15.600 Euro bei Ledigen und 31.200 Euro bei Verheirateten (das sind 78 % von 20.000 Euro / 40.000 Euro). Dieser Abzugssatz steigt jedes Jahr um 2 Prozentpunkte und der Höchstbetrag um 400 Euro bzw. 800 Euro.

Die sonstigen Vorsorgeaufwendungen sind nach § 10 Absatz 4 EStG insgesamt bis 1.900 Euro abzugsfähig, wenn der Steuerzahler steuerfreie Zuschüsse zu seiner Krankenversicherung oder Beihilfe zu den Krankheitskosten erhält. Bekommt er diese steuerfreien Zuschüsse nicht, kann er bis zu 2.800 Euro als sonstige Vorsorgeaufwendungen geltend machen.

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