Software Hosted in Germany Hosted in Germany
Sicher. Schnell. Zuverlässig.  
Digitale Datenübermittlung - gem. § 87c Abgabenordnung Digitale Datenübermittlung
gem. § 87c Abgabenordnung

 

Die ganze Welt des Steuerwissens

Lohnsteuer kompakt FAQs

 


(2013) Welche Zuschüsse zur Krankenversicherung muss ich angeben?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2020. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): Welche Zuschüsse zur Krankenversicherung muss ich angeben?

Wenn Krankheitskosten oder die Beiträge zur Krankenversicherung nicht aus eigenen Mitteln bestritten werden, sondern (teilweise) von Dritten übernommen werden, muss dies in der Steuererklärung angegeben werden.
Dies betrifft zum Beispiel steuerfreie Zuschüsse zur Krankenversicherung durch den Arbeitgeber bei sozialversicherungspflichtigen Angestellten (Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung).
Auch ein Zuschuss des Arbeitgebers bei freiwillig versicherten Angestellten, Beiträge für Rentner über die gesetzliche Rentenversicherung, Ansprüche auf Krankenversicherungsbeihilfe von Beamten und Pensionären sowie die Beiträge der Künstlersozialkasse müssen angegeben werden.

Wer einen dieser Zuschüsse erhält, muss in diesem Formular „Ja“ ankreuzen.
Ein Ehepartner, der nicht berufstätig und von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreit ist, muss ebenfalls ein „Ja“ angeben, wenn er ansonsten über den berufstätigen Gatten familienversichert wäre. Geringfügig Beschäftigte geben ein „Nein“ an, sofern sie keinen Anspruch auf eine Familienversicherung über den Ehepartner haben.

Bis in welche Höhe sind die Beiträge zur Krankenversicherung absetzbar?
Die Krankenversicherungskosten gehören zu den so genannten sonstigen Vorsorgeauswendungen. Die sonstigen Vorsorgeaufwendungen sind nach § 10 Absatz 4 EStG insgesamt bis 1.500 Euro abzugsfähig, wenn der Steuerzahler steuerfreie Zuschüsse zu seiner Krankenversicherung oder Beihilfe zu den Krankheitskosten erhält. Bekommt er diese steuerfreien Zuschüsse nicht, kann er bis zu 2.400 Euro als sonstige Vorsorgeaufwendungen geltend machen.

Rechner
  • Arbeitstage-Rechner: Mit unserem Arbeitstage-Rechner ermitteln Sie ganz einfach die Zahl der Arbeitstage in einem beliebigen Zeitraum.
  • Rechner für die Rentenbesteuerung: Müssen Sie Ihre ganze Rente versteuern oder nur einen Teil? Mit unserem Rechner zur Rentenbesteuerung ermitteln Sie schnell und einfach den Besteuerungsanteil der Rente und den Rentenfreibetrag.
Focus Money

"Das übersichtliche Design passt die Darstellung optimal an PCs, Macs, Tablets und Mobilgeräte an. [...] Es gibt umfassende Steuertipps und Hilfen sowie hohe Datensicherheit."

FOCUS Money 02/2023

ComputerBild

"Die beste Alternative für Smartphone, Tablet und Browser ist Lohnsteuer kompakt."

ComputerBild 03/2022

BÖRSE Online

"Die Dateneingabe im Interview-Stil und weitere Features [...] wurden vom Pionier der Online-Steuererklärungen optimiert."

BÖRSE Online 02/2022

Focus Money
€uro am Sonntag
€uro
PC Magazin 04/2019: Sehr gut
c't Magazin
Chip
Die Welt am Sonntag
Stern
Handelsblatt
netzwelt
WirtschaftsWoche
MacWelt