Software Hosted in Germany Hosted in Germany
Sicher. Schnell. Zuverlässig.  
Digitale Datenübermittlung - gem. § 87c Abgabenordnung
Digitale Datenübermittlung

 

Die ganze Welt des Steuerwissens

Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2023) Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (einschließlich AfA und Schuldzinsen)

Tragen Sie hier die nicht abziehbaren und die abziehbaren Aufwendungen für Ihr Arbeitszimmer ein.

Ab dem 1.1.2023 gelten neue Regelungen für die steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen im "Homeoffice" oder "Homework". Es gibt zwei verschiedene Fälle zu beachten:

  • Arbeitszimmer als Mittelpunkt:

    • Arbeitszimmerkosten können in tatsächlicher Höhe oder als Jahrespauschale von 1.260 Euro abgesetzt werden. Dies gilt für "echte" häusliche Arbeitszimmer, die als abgetrennte Räume dienen und fast ausschließlich beruflich genutzt werden.

    • Beispiele für Berufe mit dem Arbeitszimmer als Mittelpunkt sind Schriftsteller, Übersetzer oder IT-Fachleute, die hauptsächlich von zu Hause aus arbeiten.

  • Kein Mittelpunkt, aber berufliche Tätigkeit zu Hause:

    • In diesem Fall können für jeden Tag im Homeoffice Tagespauschalen von 6 Euro für maximal 210 Tage pro Jahr (maximal 1.260 Euro) steuerlich abgesetzt werden.

    • Es spielt keine Rolle, ob der Arbeitsplatz in einem separaten Raum oder beispielsweise an einem Küchentisch genutzt wird.

Weitere Details:

  • Die Jahrespauschale von 1.260 Euro deckt die Aufwendungen für die gesamte betriebliche und berufliche Betätigung im häuslichen Arbeitszimmer ab. Sie kann einheitlich für das gesamte Jahr genutzt werden.

  • Falls die Voraussetzungen nicht das gesamte Jahr über erfüllt sind, wird die Jahrespauschale monatsbezogen gekürzt, und es kann gegebenenfalls die Tagespauschale von 6 Euro/Tag beansprucht werden.

  • Die Jahrespauschale ist personenbezogen und kann nicht für verschiedene Tätigkeiten getrennt genutzt werden.

  • Es ist nicht möglich, gleichzeitig tatsächliche Kosten, die Jahrespauschale und die Tagespauschale abzusetzen.

  • Wenn mehrere Personen ein häusliches Arbeitszimmer gemeinsam nutzen, sind die Voraussetzungen für den Abzug individuell zu prüfen.

  • Zusätzlich zur Tagespauschale können auch Kosten für Arbeitsmittel abgesetzt werden, aber der Abzug von tatsächlichen Kosten und Pauschalen nebeneinander ist nicht gestattet. Bei einer doppelten Haushaltsführung oder beim Absetzen von Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer gelten besondere Regeln.

  • Die Tagespauschale wird mit dem Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.230 Euro verrechnet, was bedeutet, dass erst eine Steuerersparnis eintritt, wenn die Werbungskosten insgesamt über 1.230 Euro liegen. Steuerpflichtige müssen die Tage, an denen sie die Tagespauschale in Anspruch nehmen, aufzeichnen und nachweisen.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

Focus
Computer Bild
Börse online
Focus Money
€uro am Sonntag
€uro
c't Magazin
Chip
Die Welt am Sonntag
Stern
Handelsblatt
netzwelt