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Unikaj płatności z mocą wsteczną

Nie jest możliwa płatność z mocą wsteczną, tzn. kwota przelana w sierpniu może być przeznaczona tylko na utrzymanie w sierpniu lub w kolejnych miesiącach. Jeśli świadczenia wspierające nie dotyczą całego roku kalendarzowego, lecz tylko poszczególnych miesięcy, maksymalna kwota świadczeń wspierających zostanie odpowiednio obniżona.

Unikaj płatności z mocą wsteczną



Unterhalt an Angehörige im Ausland: Strenge Nachweisanforderungen beachten!

Wer Angehörige im Ausland finanziell unterstützt, muss gegenüber dem Finanzamt umfangreiche Nachweise erbringen. Seit 2007 gelten hierfür besonders strenge Anforderungen, sowohl an die Dokumentation der Zahlung als auch an den Nachweis der Bedürftigkeit der Empfänger.

Beispiel: Abgelehnter Fall durch den BFH

In einem aktuellen Fall lehnte der Bundesfinanzhof (BFH) den steuerlichen Abzug von 5.000 Euro ab, die ein in Deutschland lebender Sohn an seine Eltern in Indonesien gezahlt hatte. Der Nachweis der Bedürftigkeit war unzureichend: Die vorgelegten Bescheinigungen enthielten keine Angaben zu früheren Einkünften oder zur Vermögenslage der Eltern. Laut BFH müssen solche Unterlagen jedoch umfassende Informationen enthalten, etwa über Einkommen vor Beginn der Unterstützung oder vorhandenes Vermögen wie Immobilienbesitz.

Anforderungen an den Nachweis der Bedürftigkeit

Das Finanzamt akzeptiert Bescheinigungen nur, wenn sie vollständig und detailliert sind. Dazu gehören insbesondere:

  • Angaben über Einkommen vor Beginn der Zahlungen
  • Informationen zur aktuellen Vermögenslage
  • Ausschluss aller relevanten Einkünfte (nicht nur Renten oder Gehälter)

Fehlende Informationen führen regelmäßig zur Ablehnung der Anerkennung als außergewöhnliche Belastung.

Ausnahme: Beweiserleichterungen bei besonderen Umständen

Der BFH betont jedoch, dass die Nachweispflichten zumutbar und realisierbar sein müssen. Bei außergewöhnlichen Umständen – etwa bei Krieg oder fehlender Verwaltungsstruktur im Wohnsitzland der unterhaltenen Person – können Erleichterungen gewährt werden.

Besonderheit bei Familienheimfahrten

Barzahlungen im Rahmen von Familienheimfahrten unterliegen erleichterten Nachweispflichten:

  • Wenn Sie bei einer Heimfahrt (z. B. zu Ihrer Familie im Ausland) Bargeld übergeben, müssen Sie den Geldbetrag nicht im Detail nachweisen – solange der Betrag pro Heimfahrt einen Netto-Monatslohn nicht übersteigt.
  • Pro Jahr ist ein Höchstbetrag von vier Netto-Monatslöhnen abzüglich anderweitiger Zahlungen begünstigt.
  • Wichtig: Die Reise selbst muss nachgewiesen werden – z. B. durch Flugtickets, Tankquittungen oder Visa.
Neue Regel ab 2025: Nur noch Überweisung zulässig

Ab dem 1. Januar 2025 gilt eine neue gesetzliche Vorgabe:
Unterhaltszahlungen ins Ausland sind nur noch dann abziehbar, wenn sie per Banküberweisung auf ein Konto des Empfängers erfolgen.

Diese Regelung wurde durch das Jahressteuergesetz 2024 eingeführt (§ 33a Abs. 1 Satz 12 EStG) und betrifft alle Geldzuwendungen. Barzahlungen – auch im Rahmen von Familienheimfahrten – werden dann nicht mehr anerkannt.

Hinweis auf Verwaltungsregelungen bei Ausnahmesituationen

In Ausnahmefällen, z. B. bei Kriegsereignissen oder humanitären Krisen, kann die Finanzverwaltung nach allgemeinen Billigkeitsgrundsätzen erleichterte Nachweise zulassen.

Unterhalt an Angehörige im Ausland: Strenge Nachweisanforderungen beachten!



Wie kann ich Unterhalt an eine bedürftige Person absetzen?

Unterhaltszahlungen an bedürftige Angehörige können als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden, ohne dass eine zumutbare Belastung angerechnet wird. Dabei ist zu beachten, dass das Finanzamt diese Zahlungen nur anerkennt, wenn sie im Verhältnis zu Ihrem Nettoeinkommen stehen. Nach Abzug der Unterhaltszahlungen muss Ihr Einkommen ausreichen, um Ihren eigenen Lebensunterhalt sowie den Ihres Partners und Ihrer Kinder zu sichern. Diese Grenze wird als Opfergrenze bezeichnet.

Keine Opfergrenze bei Unterhaltszahlungen an Ex-Partner

Die Opfergrenze gilt nicht für Unterhaltszahlungen an Ihren Ex-Partner, dauerhaft getrennt lebenden Partner oder einen bedürftigen Lebenspartner, mit dem Sie in einem gemeinsamen Haushalt leben.

Berechnung der Opfergrenze

Die Opfergrenze wird anhand Ihres Nettoeinkommens berechnet, das unter anderem Lohn, Kindergeld und Arbeitslosengeld abzüglich Steuern, Sozialabgaben und Werbungskosten umfasst. Für jedes volle 500 Euro Nettoeinkommen beträgt die Opfergrenze 1 Prozent. Bei Ehepaaren wird das gemeinsame Einkommen berücksichtigt. Maximal werden jedoch 50 Prozent des Nettoeinkommens anerkannt. Der Prozentsatz reduziert sich um 5 Prozent pro Kind, für das Sie Kindergeld erhalten, sowie um 5 Prozent für den Ehepartner, maximal jedoch um 25 Prozent.

Beispiel zur Berechnung der Opfergrenze

Sie sind verheiratet, haben zwei Kinder und unterstützen Ihre Eltern mit 9.000 Euro pro Jahr. Ihr Nettoeinkommen beträgt 24.000 Euro im Jahr.

  • Nettoeinkommen: 24.000 Euro
  • 1 Prozent je 500 Euro = 48 Prozent
  • Abzug für Ehepartner: -5 Prozent
  • Abzug für zwei Kinder: -10 Prozent
  • Verbleibende Opfergrenze: 33 Prozent

Ihre Opfergrenze beträgt somit 33 Prozent von 24.000 Euro, also 7.920 Euro. Von den 9.000 Euro Unterhaltszahlungen werden 7.920 Euro anerkannt.

Unterhaltshöchstbetrag

Im Jahr 2025 liegt der Unterhaltshöchstbetrag bei 12.096 Euro. Dieser Betrag kann erhöht werden, wenn Sie zusätzlich Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für den Unterhaltsempfänger übernehmen.

Wie kann ich Unterhalt an eine bedürftige Person absetzen?



Czy mogę również podać jednorazowe płatności?

Również okazjonalne lub jednorazowe świadczenia alimentacyjne są podatkowo odliczane w ramach świadczeń alimentacyjnych na rzecz osób potrzebujących.

W przypadku jednorazowej płatności alimentacyjnej urząd skarbowy zawsze zakłada, że ma ona służyć zaspokojeniu potrzeb alimentacyjnych do końca roku. Maksymalna kwota alimentów zostanie wtedy pomniejszona o jedną dwunastą za poprzednie miesiące. Jeśli dokonasz płatności we wrześniu, maksymalna kwota alimentów zostanie pomniejszona o 8/12. Jeśli jednak dokonasz jednorazowej płatności już w styczniu, maksymalna kwota alimentów nie zostanie pomniejszona. Świadczenie alimentacyjne w styczniu zapewnia zatem pełną maksymalną kwotę alimentów na cały rok, jeśli osoba wspierana jest potrzebująca przez cały rok. Płatność alimentacyjna powinna zawsze wystarczyć na pokrycie kosztów utrzymania do następnej płatności. Nie ma znaczenia, czy te płatności osiągają proporcjonalną kwotę maksymalną.

Świadczenia alimentacyjne na rzecz małżonka mogą być zawsze odliczane do maksymalnej kwoty alimentów, niezależnie od tego, kiedy dokonano płatności.

Czy mogę również podać jednorazowe płatności?



Sind Barzahlungen an Angehörige im Ausland ab 2025 steuerlich absetzbar?

Unterhaltsleistungen an bedürftige Angehörige im Ausland können als außergewöhnliche Belastungen besonderer Art gemäß § 33a Abs. 1 EStG bis zu einem festgelegten Höchstbetrag steuerlich geltend gemacht werden. Eine zumutbare Eigenbelastung wird hierbei nicht angerechnet.

Bisher: Bargeldmitnahme bei Familienheimfahrten möglich

Bis einschließlich 2024 war der Abzug von Barunterhaltsleistungen auch dann möglich, wenn das Geld im Rahmen einer Familienheimfahrt persönlich überbracht wurde. Eine Familienheimfahrt liegt vor, wenn ein Steuerpflichtiger im Ausland einen Familienhaushalt unterhält, in dem auch der Ehepartner lebt. Besuche bei im Ausland lebenden Kindern oder Eltern gelten hingegen nicht als Familienheimfahrt (BMF-Schreiben vom 6.4.2022, BStBl 2022 I S. 623, Rz. 18).

Bei Familienheimfahrten galt eine Beweiserleichterung: Barzahlungen mussten nicht einzeln nachgewiesen werden, wenn pro Heimfahrt maximal ein Netto-Monatslohn übergeben wurde. Pro Jahr war ein Betrag bis zum Vierfachen dieses Monatslohns abzüglich anderweitig erbrachter und nachgewiesener Unterhaltsleistungen begünstigt. Die Reise musste jedoch stets belegt werden – z. B. durch Fahrkarten, Tankbelege, Visa oder Grenzübertrittsnachweise (BFH-Urteil vom 4.8.1994, BStBl 1995 II S. 114; BMF-Schreiben vom 6.4.2022, Rz. 20).

Ab 2025: Nur noch Banküberweisungen begünstigt

Seit dem 1.1.2025 sind Unterhaltsleistungen nur noch abzugsfähig, wenn sie per Banküberweisung auf das Konto des Empfängers erfolgen (§ 33a Abs. 1 Satz 12 EStG, eingeführt durch das Jahressteuergesetz 2024). Bargeldzahlungen – auch im Rahmen einer Familienheimfahrt – werden steuerlich nicht mehr anerkannt.

Ausnahmen sind nur in besonderen Härtefällen möglich, etwa bei kriegsbedingten Einschränkungen oder fehlender Bankinfrastruktur im Wohnsitzstaat des Unterhaltsempfängers. In solchen Fällen kann das Finanzamt auf Grundlage einer Verwaltungsregelung und nach den allgemeinen Billigkeitsgrundsätzen ausnahmsweise andere Zahlungswege anerkennen.

Wichtig: Betroffene müssen die besonderen Umstände glaubhaft machen und sich frühzeitig mit dem zuständigen Finanzamt in Verbindung setzen. Dort ist ein formloser Antrag auf Anerkennung der Unterhaltsleistung trotz fehlender Überweisung zu stellen, dem geeignete Nachweise zur Situation im Wohnsitzstaat beizufügen sind (z. B. offizielle Bestätigungen, Lageberichte, Erklärungen internationaler Organisationen).

Sind Barzahlungen an Angehörige im Ausland ab 2025 steuerlich absetzbar?


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Ulica i numer domu

Proszę wskazać tu adres gospodarstwa domowego, które Państwo wspierają.

Płatności alimentacyjne należy następnie zadeklarować dla wspieranego gospodarstwa domowego. Urząd skarbowy zakłada, że wszystkie świadczenia alimentacyjne są rozdzielane równo pomiędzy wszystkie osoby żyjące i utrzymywane w gospodarstwie domowym.

Płacone przez Państwa alimenty są więc dzielone równo pomiędzy wszystkie osoby żyjące w gospodarstwie domowym, nawet jeśli nie są one na utrzymaniu.

Osoba/osoby objęta/e wsparciem mieszkała/y ...

Proszę zaznaczyć, czy osoba/osoby objęte wsparciem mieszka

  • w Pańskim gospodarstwie domowym w Niemczech,
  • w innym gospodarstwie domowym w Niemczech lub
  • w innym gospodarstwie domowym za granicą.

Uwaga: Wsparcie wypłacone za granicą jest kosztem uzyskania przychodu tylko wtedy, gdy są Państwo prawnie zobowiązani do wspierania wspieranej osoby.

Dokonane płatności z tytułu świadczeń alimentacyjnych

Für jede unterstützte Person können maximal 2025 12.096 Euro im Kalenderjahr geltend gemacht werden. Wird die Voraussetzung nicht ganzjährig erfüllt, reduziert sich der Betrag um ein Zwölftel je Kalendermonat ohne Anspruch.

Beträge in ausländischer Währung müssen nach dem von der Europäischen Zentralbank veröffentlichten Referenzkurs für September 2024 umgerechnet werden. Die entsprechenden monatlichen Umrechnungskurse finden Sie auf der Website des Bundesfinanzministeriums.

Hinweis: Beiträge zur Basis-Kranken- und Pflegeversicherung sind hier nicht anzugeben. Diese sind bei der unterstützten Person zu erfassen, für die die Beiträge übernommen wurden. Die Versicherungsbeiträge sind zusätzlich zu den Unterhaltszahlungen abziehbar.

Wichtig: Der Unterstützungszeitraum beginnt grundsätzlich erst mit der ersten tatsächlichen Unterhaltszahlung. Eine rückwirkende Berücksichtigung für vorherige Monate ist nicht möglich.

Beispiel: Eine Unterhaltszahlung im Januar, die den Bedarf der unterstützten Person für die kommenden zwölf Monate decken soll, kann im vollen Umfang (bis zum Höchstbetrag) abgesetzt werden.

Eine Zahlung im Dezember wird dagegen nur anteilig mit 1/12 des Höchstbetrags berücksichtigt – unabhängig davon, ob sie für das ganze Jahr gedacht war.

Daher empfiehlt es sich, Unterhaltszahlungen möglichst bereits im Januar zu leisten oder spätestens in diesem Monat damit zu beginnen.

Czy należy żądać alimentów w naturze dla wszystkich osób mieszkających i utrzymywanych w gospodarstwie domowym?

Wenn die unterstützte Person im Haushalt des Unterstützenden lebt, können Sie pro Monat 1.008 Euro ohne Nachweis geltend machen. Wählen Sie in diesem Fall "ja" aus.

Das Finanzamt geht davon aus, dass Ihnen Aufwendungen in dieser Höhe entstehen. Diese Aufwendungen werden als Naturalunterhalt (u. a. Verpflegung, Unterkunft, Kleidung) bezeichnet, die Ihnen aus sittlicher Verpflichtung entstehen.

Unterstützen Sie beispielsweise Ihr Kind, für das Sie kein Kindergeld mehr erhalten, aber das weiterhin bei Ihnen lebt, können Sie den gewährten Naturalunterhalt steuerlich geltend machen. Dies gilt ebenso für Partner in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft.

:

Name und den Vornamen der unterstützten Person

Unterstützungszeitraum

Geben Sie hier den Zeitraum an, in dem die unterstützte Person bei Ihnen gewohnt hat und Sie für Unterkunft und Verpflegung gesorgt haben (z. B. 01.03.2025 bis 31.12.2025).

Wichtig:

  • Der Zeitraum beginnt mit dem Einzug und endet mit dem Auszug.
  • Rückwirkend kann kein Unterhalt geltend gemacht werden.
  • Bei Beginn im Dezember zählt nur 1/12 des Höchstbetrags.
  • Bei Beginn im Januar kann der volle Jahresbetrag berücksichtigt werden.

Beispiel: Ihr Kind zieht im März 2025 wieder bei Ihnen ein. → Zeitraum: 01.03.2025 bis 31.12.2025

Kraj

Proszę wskazać tutaj, w którym kraju osoba, którą Państwo wspierają ma swoje miejsce zamieszkania i zwykłego pobytu.

Jeżeli osoba mieszka za granicą, to maksymalna kwota alimentów może zostać zmniejszona. Ponadto urząd skarbowy nakłada rygorystyczne wymogi dotyczące udokumentowania świadczeń alimentacyjnych.


Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

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