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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Ist <%0100301%> Staatsangehöriger eines EU-/EWR-Staates?
Ist <%0100801%> Staatsangehöriger eines EU-/EWR-Staates?
Wohnte <%0100801%> 2024 in einem EU-/ EWR-Staat oder der Schweiz?
Wohnte <%0100301%> 2024 in einem EU-/ EWR-Staat oder der Schweiz?

Wählen Sie "ja", wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines EU-/EWR-Staates besitzen.

Diese Angabe ist relevant, wenn sich Ihr Wohnsitz im Jahr 2024 in einem EU-/EWR-Staat oder der Schweiz befand. In diesem Fall können personen- und familienbezogene Steuervergünstigungen in Anspruch genommen werden, z. B.:

  • Sonderausgabenabzug für Unterhaltsleistungen an geschiedene oder getrennt lebende Ehepartner mit Wohnsitz in einem EU-/EWR-Staat oder der Schweiz,
  • Abzug von Versorgungs- und Ausgleichsleistungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs,
  • Ehegattenbezogene Vergünstigungen (z. B. Ehegattensplitting), wenn Ihr Ehepartner in einem EU-/EWR-Staat oder der Schweiz lebt und keine dauerhafte Trennung vorliegt.

Voraussetzung: Mindestens 90 % des gemeinsamen Einkommens müssen der deutschen Einkommensteuer unterliegen oder die nicht in Deutschland steuerpflichtigen Einkünfte dürfen im Jahr 2024 höchstens 23.568 Euro betragen.

Länderkürzung: Der Grenzbetrag wird abhängig vom Wohnsitzstaat wie folgt reduziert:

  • um ein Viertel: z. B. Estland, Polen, Spanien, Tschechien
  • um die Hälfte: z. B. Bulgarien, Rumänien

Für bestimmte Vergünstigungen ist zusätzlich eine Bescheinigung der ausländischen Steuerbehörde über die Besteuerung der Zahlungen erforderlich.

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