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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Zeile 14 Verluste aus Termingeschäften

Tragen Sie hier Verluste aus Termingeschäften ein, die in Ihrer Steuerbescheinigung weiterhin gesondert ausgewiesen werden.

Die frühere Verlustverrechnungsbeschränkung nach § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG (Begrenzung auf 20.000 Euro und Verrechnung nur mit Gewinnen aus Termingeschäften oder Stillhalterprämien) wurde ab dem Steuerjahr 2025 aufgehoben.

Da einige Banken ihre IT-Systeme noch nicht vollständig angepasst haben, können entsprechende Verluste weiterhin mit Verweis auf diese Zeile ausgewiesen sein.

So gehen Sie vor:

  • Übernehmen Sie den Betrag genau wie in der Steuerbescheinigung ausgewiesen in diese Zeile 14.
  • Das Finanzamt verrechnet die erklärten Verluste automatisch mit allen positiven Kapitalerträgen.

Liegt Ihnen keine (Steuer-)Bescheinigung Ihres Kreditinstituts vor, entnehmen Sie die Verluste bitte den Abrechnungsunterlagen Ihrer Depotbank. Auf Anforderung des Finanzamts sind entsprechende Nachweise vorzulegen.

Hinweis: In bestimmten Fällen (z. B. bei Ausbuchung wertloser Positionen) nimmt das Kreditinstitut keine vollständige Verlustverrechnung vor. Solche Verluste sind daher im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung zu berücksichtigen.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

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"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

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"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

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