Кроме того, Вы можете получить налоговые послабления за ребенка (Kinderfreibetrag) и налоговое послабление по уходу, образованию и профессиональной подготовке ребенка, проживающего за границей.
Однако, если ребенок проживает за границей, размер пособия уменьшается в зависимости от страны, в которой он проживает.
Welche Auswirkungen hat ein Auslandsaufenthalt des Kindes auf den Kinder-, den BEA- und den Ausbildungsfreibetrag?
Der Kinderfreibetrag wird auch für Kinder gewährt, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb Deutschlands haben. Ebenso wird der Ausbildungsfreibetrag für Kinder im Ausland gewährt, die sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Dies gilt auch für den BEA-Freibetrag (Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung).
- Der BEA-Freibetrag beträgt pro Kind 1.464 Euro pro Elternteil, bei Zusammenveranlagung 2.928 Euro.
- Der Kinderfreibetrag für 2025 beträgt 3.336 Euro pro Elternteil und 6.672 Euro bei Zusammenveranlagung.
- Der Ausbildungsfreibetrag für ein volljähriges Kind, das auswärts wohnt, beträgt 1.200 Euro.
Voraussetzungen:
Für den Erhalt des Kinderfreibetrags, des BEA-Freibetrags und des Ausbildungsfreibetrags müssen Sie unbeschränkt einkommensteuerpflichtig in Deutschland sein. Der Wohnsitz des Kindes im Ausland spielt dabei keine Rolle, kann aber die Höhe der gewährten Freibeträge beeinflussen.
Kürzung der Freibeträge:
Abhängig von den Lebenshaltungskosten im Aufenthaltsland des Kindes kann der Freibetrag um ein, zwei oder drei Viertel gekürzt werden. Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht regelmäßig eine Ländergruppeneinteilung, die zur Einstufung der Lebenshaltungskosten dient.
Ausnahmen:
- Kurzfristige Auslandsaufenthalte, wie z. B. Urlaubsreisen, führen nicht zu einer Kürzung.
- Vorübergehende Aufenthalte, z. B. während einer Berufsausbildung, werden ebenfalls nicht gekürzt.
Welche Auswirkungen hat ein Auslandsaufenthalt des Kindes auf den Kinder-, den BEA- und den Ausbildungsfreibetrag?