Arbeitgeberleistungen: „Fahrzeugwerbung“ steht komplett vor dem Aus

Bringt der Arbeitnehmer einen Werbeaufkleber des Arbeitgebers an seinem privaten Pkw an und erhält er dafür von seinem Arbeitgeber eine Vergütung für die „Fahrzeugwerbung“, so handelt es sich nicht um Arbeitslohn, sondern um sonstige Einkünfte i.S. des § 22 Nr. 3 EStG. Diese sind steuerfrei, wenn sie weniger als 256 Euro im Jahr betragen – so die Theorie!
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Formulare für die Steuererklärung 2020

Die offiziellen Formulare für die Steuererklärung 2020 des Bundesministeriums für Finanzen sind auf Lohnsteuer kompakt verfügbar! Das Finanzamt bevorzugt zwar seit einigen Jahren das Einreichen der Steuererklärung auf dem elektronischen Weg, allerdings dürfen Sie Ihre Steuererklärung auch zukünftig auf den Papier-Formularen per Hand ausfüllen. Im unten stehenden Bereich finden Sie daher die amtlichen Formulare für die Steuererklärung 2020.
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Ferienwohnung: Airbnb muss Daten an Finanzbehörden herausgeben

Viele Inhaber von Einliegerwohnungen, Ferienwohnungen oder Zweitwohnsitzen vermieten diese gerne über die Plattform Airbnb. Die entsprechenden Vermietungseinkünfte sind selbstverständlich in der Steuererklärung anzugeben, und zwar üblicherweise in der Anlage V. In einigen Fällen kann es sich auch um gewerbliche Einkünfte handeln; dann wären die Anlage EÜR und G auszufüllen und zudem digital an das Finanzamt zu übermitteln. Offenbar vermutet die Finanzverwaltung aber, dass viele Airbnb-Vermieter ihrer Pflicht nicht nachkommen.
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Home-Office: Steuerfreier Auslagenersatz möglich?

Nach wie vor befinden sich viele Arbeitnehmer quasi gezwungenermaßen im Home-Office. Üblicherweise stellen Arbeitnehmer ihrem Chef die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer nicht in Rechnung – sie sind froh, dass der Betrieb überhaupt weiterläuft. Doch zuweilen kommt der Wunsch auf, das Unternehmen möge sich an den Kosten beteiligen. Oder der Arbeitgeber möchte dem Arbeitnehmer die Kosten von sich aus ersetzen, und zwar am liebsten steuerfrei.


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Verlustrücktrag: Steuererleichterung durch unterjährigen Verlustabzug

Viele Unternehmer, Selbstständige, Freiberufler, Landwirte und Vermieter erwarten aufgrund der Corona-Krise für das Jahr 2020 einen Verlust, den sie dann im kommenden Jahr im Rahmen der Steuerveranlagung in das Jahr 2019 zurücktragen können (Verlustrücktrag gemäß § 10d Abs. 1 EStG).
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Steuerbescheidänderung wegen vergessener AfA?

Bestandskräftige Steuerbescheide dürfen vom Finanzamt zu Ihren Lasten nur unter engen Voraussetzungen geändert werden. Eine dieser Möglichkeiten ist die Steuerbescheidänderung von so genannten offenbaren Unrichtigkeiten wie etwa Schreib-, Rechen- und rein mechanischen Fehlern (§ 129 AO). Natürlich ist die Finanzverwaltung mit dem Argument des „mechanischen Fehlers“ schnell bei der Hand. Das heißt, sie behauptet, dass eine inhaltliche Prüfung eines bestimmten Sachverhalts nicht erfolgt sei und sich der Bearbeiter lediglich vertan hat, etwa bei der Eintragung eines Wertes in eine falsche Kennziffer. Und so werden Steuerbescheide berichtigt.
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Immobilienübertragung: Vorsicht bei reiner Grundschuldübernahme

Wer eine Immobilie erwirbt, übernimmt diese in der Regel lastenfrei. Zum einen werden Darlehen des vorigen Eigentümers nicht übernommen und zum anderen werden Grundschulden im Grundbuch vor dem Eigentumsübergang gelöscht. Gegebenenfalls erfolgt die Abwicklung der Immobilienübertragung über ein Treuhandkonto des Notars, das heißt, der Kaufpreis wird auf ein  solches Konto überwiesen und der Notar tilgt damit den Kredit des Verkäufers.
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Formulare für die Steuererklärung 2019

Die offiziellen Formulare für die Steuererklärung 2019 des Bundesministeriums für Finanzen sind auf Lohnsteuer kompakt verfügbar! Das Finanzamt bevorzugt zwar seit einigen Jahren das Einreichen der Steuererklärung auf dem elektronischen Weg, allerdings dürfen Sie Ihre Steuererklärung auch zukünftig auf den Papier-Formularen per Hand ausfüllen. Im unten stehenden Bereich finden Sie daher die amtlichen Formulare für die Steuererklärung 2019.
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Steuern auf Lottogewinn: Mit welchen Abgaben werden Gewinner belastet?

Es ist der Traum vieler Deutscher schlechthin, die regelmäßig gebannt am Mittwoch sowie Samstag die Ziehung der Lottozahlen verfolgen und dabei hoffen, bei den Spielen 6 aus 49 und Co. endlich den lang ersehnten Jackpot zu gewinnen. Während die erstgenannte Lotterie hierzulande die beliebteste ist, können noch höhere Gewinne bei den EuroMillions oder beim Eurojackpot anfallen. Da stellt sich unweigerlich die Frage: Muss ich im Falle des Falles einen Lottogewinn versteuern und wenn ja, wie hoch sind die Abgaben?
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Immobilien als Kapitalanlage: Kredite können langfristig sparen helfen

Mit Sparbüchern und Co kann man in der heutigen Zeit keine wirklichen Gewinne mehr machen. Alternativen müssen her. Und da bietet sich eine Investition in Immobilien geradezu an. Viele Anleger träumen von hohen Renditen durch Mieteinkünfte und wenig Aufwand. Dabei vertrauen sie jedoch auf Modellrechnungen der Verkäufer oder planen zu optimistisch. Doch wer mit der richtigen Taktik an einen Immobilienkauf herangeht und die passenden Kredite findet, kann sogar bei der Steuer sparen.
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Immobilienverkauf: Böse Steuerfallen in der Zehn-Jahres-Frist vermeiden

Werden Immobilien innerhalb von zehn Jahren an- und wieder verkauft, so liegt ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft vor (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Früher sprach man insoweit von Spekulationsgeschäften beim Immobilienverkauf. Die Gewinne aus Veräußerungen innerhalb der Zehn-Jahres-Frist unterliegen grundsätzlich der Einkommensteuer.
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Kredite aus steuerlicher Sicht korrekt behandeln

Manchmal ist es geradezu verlockend, einen Kredit aufzunehmen. Finanzielle Probleme scheinen mit einem Mal verschwunden und die lange gewünschte Investition rückt endlich in greifbare Nähe. Wer einen Kredit aufnimmt, muss die Rückzahlung im Auge behalten. Gerade die Zinsen können die endgültige Rückzahlungssumme in abenteuerliche Höhen treiben. Immer mehr Verbraucher fragen sich daher, ob es eine Möglichkeit gibt, den Kredit steuerlich geltend zu machen. Dieser Beitrag erklärt, welche Kredite von der Steuer absetzbar sind und welche nicht.
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Mit Airbnb und Co die Urlaubskasse füllen: Versteuerung von Einnahmen aus dem Homesharing

Lust auf Reisen aber knapp bei Kasse? Das Homesharing bietet die Möglichkeit eines zusätzlichen Einkommens während der eigenen Ferien. Völlig unkompliziert ist das Ganze aber leider nicht. Unter der Hand sollte man seinen Wohnraum keinesfalls, auch nicht für kurze Zeit, vermieten. Doch was gilt es bei dieser Art von kurzfristiger Untervermietung zu beachten?
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Altersentlastungsbetrag: Auch bei negativer „Summe der Einkünfte“ abziehbar

Wer zu Beginn des Steuerjahres mindestens 64 Jahre alt ist, bekommt für seine Einkünfte aus einer Beschäftigung und für bestimmte andere Einkünfte eine Steuervergünstigung: den sog. Altersentlastungsbetrag (§ 24a EStG). Der Altersentlastungsbetrag wird abgezogen von der „Summe der Einkünfte“, wodurch sich danach der „Gesamtbetrag der Einkünfte“ ergibt.
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Formulare für die Steuererklärung 2018

Die offiziellen Formulare für die Steuererklärung 2018 des Bundesministeriums für Finanzen sind auf Lohnsteuer kompakt verfügbar! Das Finanzamt bevorzugt zwar seit einigen Jahren das Einreichen der Steuererklärung auf dem elektronischen Weg, allerdings dürfen Sie Ihre Steuererklärung auch zukünftig auf den Papier-Formularen per Hand ausfüllen. Im unten stehenden Bereich finden Sie daher die amtlichen Formulare für die Steuererklärung 2018.
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Frührentner: Vergütungen für Solarstrom als schädlicher Hinzuverdienst

Wer vor Erreichen der Regelaltersgrenze (65 Jahre plus x Monate) eine vorgezogene Altersrente oder eine Erwerbsminderungsrente bezieht, muss die Hinzuverdienstgrenze beachten, wenn er seinen Rentenanspruch nicht gefährden will (§ 34 Abs. 2 SGB VI). Seit dem 1.7.2017 beträgt die unschädliche Grenze für den Hinzuverdienst bei Bezug einer Vollrente oder einer Rente wegen voller Erwerbsminderung 6.300 Euro im Kalenderjahr (vorher: 450 Euro pro Monat mit zweimaliger Verdopplung).
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Steuern sparen mit einer Immobilie?

Nicht selten nutzen viele Anleger folgende Idee, die als Steuersparmodell längst mehr als lukrativ erscheint: Der Kauf einer vermieteten Immobilie zur Kapitalanlage. Während viele Investoren selbst in ihrem Häuschen wohnen und sich dieses Eigenheim mühsam ansparen, gilt der Kauf einer Wohnung zum Vermieten meist rein als lukrative Kapitalanlage. Längst ist es kein Geheimnis, dass dieses Steuersparmodell auf Dauer viele Vorteile hat.
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Wohnungswechsel: Gezahlte Eigenmiete nicht als Werbungskosten absetzbar

Eine nette Idee hatte ein Ehepaar aus Schleswig-Holstein: Die Eheleute hatten nach dem Auszug ihrer Kinder aus dem Eigenheim beschlossen, das nun zu große Haus zu vermieten, selber aufs Land zu ziehen und dort eine kleinere Wohnung anzumieten. Die gezahlte Miete für die neue Wohnung machten sie bei den erzielten Mieteinnahmen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend (sog. „negative Eigenmiete“). Denn diese Einkünfte hätten sie nicht ohne die gezahlte Eigenmiete erzielen können.
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Geldanlagen: Welche Kosten steuerlich abgesetzt werden können

2009 wurde die Abgeltungssteuer eingeführt. Diese besagt, dass Anleger ihre Kapitalerträge mit 25 Prozent versteuern müssen. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent sowie gegebenenfalls Kirchensteuer. Das ist oftmals sehr ärgerlich – gerade wenn zusätzlich Kosten für den Erwerb, Verkauf oder die Lagerung anfallen. Nichtsdestotrotz haben Anleger die Möglichkeit, einige Posten steuerlich abzusetzen.
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Sturmschäden: Schäden am Haus durch Orkan „Friederike“ steuerlich absetzbar

Am 18. Januar 2018 hat der Orkan „Friederike“ – auf den Tag genau elf Jahre nach dem letzten schweren Orkan „Kyrill“ – erhebliche Verwüstungen in der Natur und Sturmschäden an Gebäuden verursacht – und leider auch mindestens acht Menschen das Leben gekostet. Die Kosten für die Schadensbeseitigung an Gebäuden übernimmt im Allgemeinen die Wohngebäudeversicherung, denn der Orkan hatte eine Windstärke von mindestens 8 erreicht. Was aber gilt, wenn Sie nun doch auf Schäden sitzen bleiben, etwa weil die Versicherung den Schaden nicht übernimmt, z. B. wegen Unterversicherung, oder weil Sie keine Gebäudeversicherung haben? Können Sie die Kosten dann wenigstens mit dem Finanzamt teilen?

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