Rückblick 2023: Durch neue Features zum besseren Nutzererlebnis

Die Online-Steuererklärung Lohnsteuer kompakt startet mit wichtigen Verbesserungen ins neue Steuerjahr und wird somit noch nutzerfreundlicher. Hier finden Sie die Auflistung aller Features, die die Bedienbarkeit und das Gesamterlebnis unserer Nutzer signifikant verbessern. Von raffinierten Verbesserungen bestehender Funktionen bis hin zur Einführung völlig neuer Features.


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Steuerbescheid: Vorsicht bei Datenimport unter ELSTER

Im Steuerbereich ist Sorgfalt gefragt: Erfahren Sie, wie der Datenaustausch zwischen Vorjahren und aktuellen Angaben funktioniert und welche Konsequenzen bei Fehlern beim Datenimport für den Steuerbescheid drohen können. Ein unachtsamer Fehler könnte nach Ablauf der Einspruchsfrist unkorrigierbar sein.
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Degressive Abschreibung: Befristete Wiedereinführung

Bei der linearen Abschreibung werden die Anschaffungskosten für bewegliche Wirtschaftsgüter über die betriebliche Nutzungsdauer gleichmäßig verteilt, d.h. abgeschrieben. Vor allem in den ersten Jahren ist jedoch eine degressive Abschreibung deutlich vorteilhafter. Hierbei erfolgt die Abschreibung vom verbleibenden Restbuchwert des Vorjahres. So sind in den ersten Jahren höhere Abschreibungsbeträge im Vergleich zur linearen Regelabschreibung möglich. In späteren Jahren fallen die AfA-Beträge allerdings geringer aus – und dann sollte ein Wechsel zur linearen AfA geprüft werden.
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Airbnb: Bundesländer gleichen Einkünfte von Gastgebern ab

Die Steuerfahndung Hamburg hat von einem Vermittlungsportal für die Buchung und Vermittlung von Unterkünften – offenbar Airbnb – erneut Daten zu steuerlichen Kontrollzwecken erhalten und aufbereitet. Die Daten werden nun an die Steuerverwaltungen der Bundesländer verteilt. Damit werden die Bundesländer in die Lage versetzt, die erklärten Einkünfte mit den vorliegenden Daten abzugleichen. Es liegen Daten zu Vermietungsumsätzen von ca. 56.000 Gastgebern mit einem Umsatzvolumen von insgesamt mehr als 1 Mrd. Euro vor.
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Bearbeitungszeit: Steuerbescheide dauern länger!

Derzeit haben die Finanzämter mit einem Bearbeitungsstau zu kämpfen, der zu einer längeren Bearbeitungszeit bei der Einkommensteuererklärung führen kann. Bereits im Jahr 2022 sind die Bearbeitungszeiten für Steuererklärungen in den Finanzämtern erstmals seit Jahren wieder gestiegen. Im Jahr 2022 dauerte es im Durchschnitt 54 Tage, bis der deutsche Fiskus einen Steuerbescheid erstellte – fünf Tage länger als im Jahr 2021. Dieser Trend scheint sich auch im Jahr 2023 fortzusetzen, wie zahlreiche Nutzeranfragen zeigen.
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Airbnb: Finanzämter überprüfen Steuerbescheide der Vermieter

Mancher verdient sich über Online-Vermietungsportale – wie Airbnb – etwas dazu. Doch nicht jeder denkt dabei auch an die Steuer. Das könnte teuer werden. Lange Zeit war der Datenschutz zwar auf der Seite der Airbnb-Vermieter, doch die Servicestelle Steueraufsicht Hamburg, eine Sondereinheit der Steuerfahndung, hatte für die deutsche Steuerverwaltung in einem mehrere Jahre andauernden Verfahren erreicht, dass Daten von Vermietern zu steuerlichen Kontrollzwecken übermittelt werden (Entscheidung des irischen High Court vom 22.6.20, 2020 No. 85 MCA).
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Nachversteuerung: Zinsen aus Privatdarlehen

Beim Geld hört bekanntlich die Freundschaft auf. Dennoch kommt es häufig vor, dass Angehörige einander Darlehen gewähren – manchmal unverzinslich, meistens jedoch zu einem marktüblichen oder etwas günstigeren Zinssatz. Die vereinnahmten Zinsen sind steuerpflichtig und es kommt zu einer Nachversteuerung: Anders als Banken sind private Darlehensnehmer und Zinsschuldner nicht verpflichtet, von den laufenden Zinszahlungen für ein Privatdarlehen die 25-prozentige Abgeltungsteuer an der Quelle einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Wie erfolgt die Nachversteuerung?
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Gestaltungsmodell: Baukosten oder Kaufpreis rechtzeitig aufteilen

Beim Erwerb oder der Herstellung eines teilweise vermieteten und teilweise selbstgenutzten Gebäudes kann eine geschickte Zuordnung der Darlehen und der Eigenmittel enorme Steuervorteile bringen. Doch bei dem Gestaltungsmodell gibt es einiges zu beachten.


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Darlehensverträge: Was gilt steuerlich bei der Rückabwicklung?

In den vergangenen Jahren kam es aufgrund einer für Verbraucher günstigen BGH-Rechtsprechung häufig vor, dass Darlehensverträge widerrufen und rückabgewickelt wurden. Beim Widerruf erlischt das Darlehensverhältnis rückwirkend zum Tag des Vertragsabschlusses und wandelt sich von da an in ein so genanntes Rückgewährschuldverhältnis um. Bei der Rückabwicklung muss  der Darlehensnehmer die Darlehenssumme zurückzahlen und die Bank gleichzeitig die gesamten vom Darlehensnehmer geleisteten Zins- und Tilgungszahlungen herausgeben.
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Scheidung: Wohnungsüberlassung als abzugsfähige Unterhaltsleistung

Unterhaltsleistungen an den Ex-Ehegatten können nach der Scheidung in Höhe von bis zu 13.805 Euro als Sonderausgaben abgesetzt werden, sofern der Empfänger hierzu seine Zustimmung erteilt. Denn im Gegenzug muss er den gleichen Betrag als sonstige Einkünfte versteuern (Realsplitting nach § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG).
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Finanzierungskosten: Manchmal mehr abziehbar als man denkt

Schuldzinsen im Zusammenhang mit vermieteten Objekten sind grundsätzlich im Jahr der Zahlung in voller Höhe steuerlich abziehbar. Lediglich bei einem extrem hohen Disagio können sich von diesem Grundsatz Abweichungen ergeben. Ganz anders sieht die Sache bei Anschaffungs- oder Herstellungskosten aus: Diese dürfen nur im Wege der Absetzung für Abnutzung (AfA), zumeist lediglich mit 2 Prozent pro Jahr, als Werbungskosten geltend gemacht werden. Manchmal ist die Abgrenzung zwischen sofort abziehbaren Finanzierungskosten einerseits und Anschaffungs- oder Herstellungskosten durchaus problematisch. Vor allem bei größeren Projekten, in denen die Bank vor der Finanzierung umfangreiche Unterlagen bis hin zu einem sogenannten Projektcontrolling verlangt, kommt es oft zum Streit mit dem Finanzamt.


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Gebäudeabschreibung: AfA-Zeitraum per Wertgutachten verkürzen

Die Absetzung für Abnutzung (AfA) von Gebäuden beträgt – je nach Nutzung und Bauantrag oder Kaufdatum – üblicherweise nur 2, 2,5 oder 3 Prozent, wenn keine Sonder-AfA, etwa nach § 7b EStG, infrage kommt. Das heißt, der Gesetzgeber unterstellt – typisierend – eine Nutzungsdauer von 50, 40 oder 33 Jahren. Vielen Immobilienbesitzern ist dieser AfA-Satz für die Gebäudeabschreibung zu gering. So wird hin und wieder versucht, einen kürzeren AfA-Zeitraum und damit eine höhere Abschreibung durchzusetzen. Grundsätzlich ist dies auch zulässig, wenn die Nutzungsdauer eines Gebäudes tatsächlich kürzer ist (§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG).
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Gartenhaus in Kleingartenanlage: Spekulationsgewinn oder steuerfreier Verkauf?

Werden Immobilien innerhalb von zehn Jahren an- und wieder verkauft, so liegt ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft vor (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Die Gewinne aus Veräußerungen innerhalb der Zehn-Jahres-Frist unterliegen grundsätzlich der Einkommensteuer. Doch gilt das auch für ein Gartenhaus in einer Kleingartenkolonie, das veräußert wird?
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Steuersparmodell Studentenwohnung: Vorsicht bei Verkauf nach dem 25. Lebensjahr

Werden Immobilien innerhalb von zehn Jahren an- und wieder verkauft, so liegt ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft vor (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Früher sprach man insoweit von Spekulationsgeschäften. Die Gewinne aus Veräußerungen innerhalb der Zehn-Jahres-Frist unterliegen grundsätzlich der Einkommensteuer. Doch hier droht eine Steuerfalle, wenn die Studentenwohnung verkauft werden soll.


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Mieterabfindung: Aufwendungen nur per AfA abziehbar?

Vermieter, die eine Immobilie umfassend renovieren wollen, möchten ihre alten Mieter so manches Mal zum Auszug bewegen. Sicherlich sind vielen Lesern nun die negativen Beispiele, etwa aus Berlin, vor Augen, wo Investoren Luxussanierungen durchführen, um für ihre Objekte anschließend enorm hohe Mieten zu verlangen. Aber natürlich gibt es auch zahlreiche Fälle, in denen die Sanierung und ein vorheriger Auszug der Mieter einfach erforderlich sind, weil die Gebäude so alt sind, dass ein Verfall droht. Der Ausziehende erhält dann eine Mieterabfindung.


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Unwetterschäden 2021 steuerlich absetzbar

Die Unwetter des Sommers 2021 haben in den Flutgebieten enorme Schäden hinterlassen. In steuerlicher Hinsicht wird den Betroffenen durch die sogenannten Katastrophenerlasse geholfen. Doch auch jenseits der großen Katastrophengebiete sind lokal zahlreiche Unwetterschäden entstanden. Und hier stellt sich die Frage, inwieweit Eigenheimbesitzer die Kosten für die Beseitigung der Schäden steuerlich geltend machen können, das heißt in den Fällen, in denen die Katastrophenerlasse nicht unmittelbar gelten.


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Spekulationsgewinn: Verkauf eines Gartenhaus in Kleingartenanlage

Werden Immobilien innerhalb von zehn Jahren an- und wieder verkauft, so liegt ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft  und somit ein Spekulationsgewinn vor (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Früher sprach man insoweit von Spekulationsgeschäften. Die Gewinne aus Veräußerungen innerhalb der Zehn-Jahres-Frist unterliegen grundsätzlich der Einkommensteuer. Doch gilt das auch beim Verkauf eines Gartenhauses?


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