Ehegatten-Arbeitsverhältnis: Stundenzettel plus Auflistung geleisteter Arbeiten

Auch Arbeitnehmer bedürfen hin und wieder Hilfe bei ihren Tätigkeiten und können ihrerseits andere Arbeitnehmer anstellen, also ein Unterarbeitsverhältnis begründen. Das ist steuerlich zulässig, wird von den Finanzämtern aber mit Argwohn betrachtet. Denn grundsätzlich unterstellen diese, dass ein Arbeitnehmer alle nötigen Mittel von seinem Arbeitgeber erhält, um seinen Job ausüben zu können. Und familiäre Mithilfe in Form eines Ehegatten-Arbeitsverhältnis wird per se kritisch gesehen.
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Freiwilligendienst „weltwärts“: Seit 10 Jahren interessant für Jugendliche

Vor genau zehn Jahren rief das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) den entwicklungspolitischen Freiwilligendienst „weltwärts“ ins Leben. Dieser spricht gezielt junge Menschen in Deutschland an und ermöglicht ihnen einen Aufenthalt in einem Land des Globalen Südens (Afrika, Asien, Lateinamerika, Osteuropa, Ozeanien). Die Freiwilligen sollen dabei an entwicklungspolitische Fragestellungen und an gegenseitiges interkulturelles Lernen in einer globalisierten Welt herangeführt werden.
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Altersvorsorge: Erhöhung des Sonderausgaben-Abzugsbetrages

Zu den Aufwendungen für die Altersvorsorge zählen die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, berufsständischen Versorgungseinrichtung, landwirtschaftlichen Alterskasse, Rürup-Rentenversicherung sowie seit 2014 zu einer Basis-Berufsunfähigkeitsversicherung (§ 10 Abs. 1 Nr. 2a EStG). Die Beiträge sind als Sonderausgaben absetzbar bis zu einem bestimmten Höchstbetrag, sie wirken sich allerdings bis zum Jahre 2025 tatsächlich nur mit einem bestimmten Prozentsatz steuermindernd aus. Dieser Prozentsatz verändert sich jährlich, begann im Jahre 2005 mit 60 % und steigt bis zum Jahre 2025 auf 100 % (§ 10 Abs. 3 EStG).
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Riester-Vertrag: Aufgepasst, wenn der Ehegatte nicht unmittelbar berechtigt ist

Jeder Riester-Vertrag wird bekanntlich staatlich gefördert: Die Riester-Förderung besteht aus einer Altersvorsorgezulage (Grundzulage bis 2017: 154 Euro, ab 2018: 175 Euro; sowie Kinderzulage von 185 Euro oder 300 Euro pro Kind) und ggf. einem ergänzenden Sonderausgabenabzug. Bei dieser Förderung ist zu unterscheiden zwischen Personen, die unmittelbar zulageberechtigt sind, und solchen, die nur mittelbar zulageberechtigt sind.
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Midijob: Ausweitung der Gleitzone auf 1.300 Euro ab Juli 2019

Bei Überschreiten der Minijob-Grenze von 450 Euro monatlich besteht Versicherungspflicht in der Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Doch in der sog. Gleitzone von 450 Euro bis 850 Euro (Midijob) werden die Sozialabgaben für die Arbeitnehmer von einer ermäßigten Bemessungsgrundlage berechnet. Diese wird nach einer komplizierten Berechnungsformel ermittelt.
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Frührentner: Vergütungen für Solarstrom als schädlicher Hinzuverdienst

Wer vor Erreichen der Regelaltersgrenze (65 Jahre plus x Monate) eine vorgezogene Altersrente oder eine Erwerbsminderungsrente bezieht, muss die Hinzuverdienstgrenze beachten, wenn er seinen Rentenanspruch nicht gefährden will (§ 34 Abs. 2 SGB VI). Seit dem 1.7.2017 beträgt die unschädliche Grenze für den Hinzuverdienst bei Bezug einer Vollrente oder einer Rente wegen voller Erwerbsminderung 6.300 Euro im Kalenderjahr (vorher: 450 Euro pro Monat mit zweimaliger Verdopplung).
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Riester-Anlagen – Steuervorteile für alle?

Warum gibt es die sogenannte Anlage, die nach einem ehemaligen Minister benannt ist? Die Riester-Förderung ist längst schon eine Altersvorsorge, die jeder in Deutschland einmal gehört hat. Hier sollen angeblich Steuervorteile eine erhebliche Einnahmequelle darstellen.
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Pflege eines Angehörigen: Pluspunkte auf dem persönlichen Rentenkonto

Wer einen Angehörigen, der Anspruch auf Leistungen aus der sozialen oder einer privaten Pflegeversicherung hat, in häuslicher Umgebung betreut und daneben nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig ist, ist in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Die Beiträge dazu übernimmt die Pflegekasse und überweist sie direkt an den Rentenversicherungsträger. Das bringt Pluspunkte auf dem Rentenkonto.


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Midijob: Geringere Sozialbeiträge bei Einkünften unter 850 Euro

Bei einem monatlichen Lohn zwischen 450 Euro und 850 Euro (Gleitzone) gibt es zur Berechnung der Sozialabgaben günstige Regeln (§ 20 Abs. 2 SGB IV). Man spricht dann von einem Midijob. Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag wird von einer ermäßigten Bemessungsgrundlage berechnet, die nach einer besonderen Berechnungsformel ermittelt wird. Vom Gesamtsozialversicherungsbeitrag muss der Arbeitgeber den vollen Beitragsanteil zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von rund 20 % tragen, die jedoch nicht von der ermäßigten Bemessungsgrundlage, sondern vom Brutto-Monatsverdienst berechnet werden. Der verbleibende Teil des Gesamtsozialversicherungsbeitrages ist der Arbeitnehmeranteil.
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Hinterbliebenenrente: Höhere Hinzuverdienst-Freibeträge seit Juli 2018

Bei der Hinterbliebenenrente (Witwenrente/Witwerrente) und Erziehungsrente wird eigenes Einkommen grundsätzlich angerechnet. Zunächst wird aus den Bruttoeinnahmen durch verschiedene Pauschalabzüge ein fiktives Nettoeinkommen ermittelt. Dieses Nettoeinkommen bleibt in Höhe bestimmter Freibeträge anrechnungsfrei.
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Vorsorge: Wie Versicherungsbeiträge steuerlich berücksichtigt werden

Seit 2010 sind Beiträge zur Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung unbegrenzt als Sonderausgaben absetzbar. Nur wenn diese Beiträge niedriger sind als 1.900 Euro bei Arbeitnehmern und Rentnern bzw. 2.800 Euro bei Selbstständigen, bleibt noch „Spielraum“ zur steuerlichen Berücksichtigung von anderen Versicherungen – und zwar gerade mal in Höhe des Differenzbetrages.
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Hinzuverdienstgrenze: Erstmalige Überprüfung zum 1. Juli 2018

Wer vor der Regelaltersgrenze (65 Jahre plus x Monate) eine gesetzliche Rente bezieht (vorzeitige Altersrente oder Erwerbsminderungsrente) und noch einer Beschäftigung nachgeht, muss eine Hinzuverdienstgrenze einhalten, damit die Rente nicht gekürzt wird.
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Rürup-Rente: Wann die BU-Rente keine ergänzende Absicherung mehr ist

Bei einer Basis-Rentenversicherung (sog. Rürup-Rente) sind die erworbenen Versorgungsansprüche nicht vererblich, nicht kapitalisierbar, nicht veräußerbar, nicht übertragbar und nicht beleihbar. Die Beiträge sind in hohem Maße als Sonderausgaben absetzbar (2018: mit 86 %), dafür sind die späteren Rentenzahlungen mit dem hohen Besteuerungsanteil zu versteuern (2018: mit 76 %).
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Finanzamt vergisst Renteneinkünfte: Steuerbescheid darf nicht geändert werden

Einige Rentner durften sich in den vergangenen Jahren über ein schönes Steuergeschenk freuen: Wohl aufgrund eines technischen Versehens oder aufgrund eines Fehlers im „Betriebsablauf“ der Finanzverwaltung sind bei ihnen Renteneinkünfte nicht versteuert worden, und zwar trotz ordnungsgemäßer Erklärung. Natürlich versuchen die Finanzämter jetzt, die Einkommensteuer auf die Renten nachträglich doch noch festzusetzen.
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Verdienst: Kreditkartenmodell senkt Steuern auf Boni

Jetzt ist es wieder soweit: Arbeitgeber und – leitende – Angestellte verhandeln über ihren Bonus. Vielleicht könnte das nachfolgend geschilderte Kreditkartenmodell auch für Sie ein interessantes Gestaltungsmodell sein, dass dazu führt, dass der Bonus des einen oder anderen Angestellten im Jahre 2018 etwas höher als sonst ausfällt. Angestellten könnte anstelle eines Bonus in bar nämlich eine Kreditkarte gegeben werden, auf dem sich bereits bis zu 10.000 Euro befinden.
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Familienförderung: Höhere Entlastung bei der gesetzlichen Pflegeversicherung?

Eltern tragen mit ihrer Kindererziehungsleistung dazu bei, dass die Umlagesysteme der Sozialversicherung erhalten bleiben und ihre Kinder später die Rente und medizinische Versorgung auch der Kinderlosen bezahlen. Sie sorgen also mit ihrer Leistung dafür, dass die Sozialsysteme funktionieren. Dennoch müssen sie Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung in gleicher Höhe wie Kinderlose zahlen. Und die Pflegeversicherung?
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Riester-Förderung für Minijobber besonders vorteilhaft

Auch Minijobber, die eine geringfügige Beschäftigung mit einem Monatsverdienst von unter 450 Euro ausüben, können die Riester-Förderung in Anspruch nehmen. Die Förderung besteht aus einer Grundzulage von 175 Euro ab 2018 (bisher 154 Euro) und einer Kinderzulage von 300 Euro je Kind (nach dem 1.1.2008 geboren) oder 185 Euro je Kind (vor 2008 geboren). Jugendliche unter 25 Jahren erhalten für das erste Beitragsjahr zusätzlich zur Grundzulage einmalig einen Bonus von 200 Euro.
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Abschlagsfrei in Rente: Bei freiwilliger Nachzahlung unbedingt Fristen beachten!

Beitragslücken in der gesetzlichen Rentenversicherung können durch freiwillige Nachzahlungen geschlossen werden, um letztlich höhere Rentenzahlungen zu bekommen. Doch dabei müssen Fristen beachtet werden: Die
freiwillige Nachzahlung von Rentenbeiträgen für das abgelaufene Kalenderjahr ist nur bis zum 31. März des Folgejahres möglich.
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Freibeträge, Pausch- und Höchstbeträge 2017 und 2018

Sie wollen wissen wie hoch der Grundfreibetrag, der Sparerfreibetrag oder die Kilometerpauschalen für Ihre Steuererklärung sind? Oder haben Sie Kinder und wollen gerne Ihren Kinderfreibetrag oder den Erziehungsfreibetrag kennen? Die Steuergesetze sowie die Verwaltungsanweisungen enthalten eine Vielzahl von Freigrenzen, Freibeträgen, Pausch- und Höchstbeträgen.
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