Fahrten zur Arbeit, genauer gesagt zu ersten Tätigkeitsstätte, sind mit der Pendlerpauschale von 30 Cent pro Entfernungskilometer abziehbar; seit 2021 gelten 35 Cent ab dem 21. Kilometer. Grundsätzlich ist jeder Arbeitnehmer gehalten, im Rahmen seiner Steuererklärung die exakte Anzahl der Tage anzugeben, an denen er tatsächlich zur Arbeit gefahren ist. Nur für diese Tage wird die Pendlerpauschale gewährt.
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Wie oft darf die Minijob-Grenze überschritten werden?
Eine geringfügige Beschäftigung (Minijob) liegt vor, wenn der Arbeitslohn nicht höher ist als 450 Euro im Monat. Bei der Arbeitslohngrenze von 450 Euro („Minijob-Grenze“) ist vom „regelmäßigen“ Bruttoverdienst auszugehen. Maßgebend ist eine Durchschnittsbetrachtung: Der regelmäßige Verdienst darf im Durchschnitt eines Zeitraums von 12 Monaten nicht mehr als 450 Euro betragen (also max. 5.400 Euro bei durchgehender Beschäftigung). Wird die Verdienstgrenze nur gelegentlich und nicht vorhersehbar überschritten, bleibt die Tätigkeit ein Minijob.
Rentenanpassung 2021: Nullrunde im Westen, kleine Erhöhung im Osten
Wie jedes Jahr kommt es auch in diesem Jahr zum 1. Juli zu einer Rentenanpassung. Dabei werden Renten wieder überprüft, um die Rentner an der allgemeinen Wirtschaftsentwicklung teilhaben zu lassen. Doch in diesem Jahr bleiben die Renten im Westen unverändert und steigen im Osten nur geringfügig um 0,72 %. Damit beträgt der aktuelle Rentenwert unverändert 34,19 Euro, und der aktuelle Rentenwert (Ost) steigt von 33,13 Euroauf 33,47 Euro.
Mehr Zeit für die Steuererklärung 2020
Der Abgabetermin in diesem Jahr auf den 31. Oktober 2021 verlegt wurde. Da dies jedoch ein Sonntag ist, muss die Steuererklärung erst am Montag, dem 1. November 2021 beim Finanzamt sein.
Viele haben aber noch einen Tag mehr Zeit: In Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland ist aufgrund Allerheiligen erst der 2. November 2021 der letzte Abgabetag.
Sollte dennoch nicht genug Zeit sein, reicht dem Finanzamt für eine Verlängerung um wenige Tage oder Wochen eine kurze E-Mail mit dem gewünschten Termin und einer Begründung.
Wird die Steuererklärung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellt, endet die neue Abgabefrist am 31. Mai 2022. Nun gab es die offizielle Zustimmung vom Bundesrat: Die Verlängerung der Abgabefrist ist beschlossene Sache.
Grund für die Fristverlängerung ist die Belastung der Bürger, Ämter und Steuerberater durch die Corona-Krise. Wer es trotz der Verlängerung nicht schafft, die Steuererklärung rechtzeitig abzugeben, kann eine Fristverlängerung beantragen, muss diese aber gut begründen.
Für das Jahr 2020 kann das Finanzamt in Einzelfällen anordnen, dass Steuererklärungen zu einem Zeitpunkt abzugeben sind, der vor dem 31. Mai 2022 liegen kann.
Verzinsung der Steuern
Wer jetzt Angst hat, durch die Verlängerung der Abgabefrist gegebenenfalls Strafzinsen zu zahlen, muss sich nicht sorgen. Die zinsfreie Karenzzeit wird für den Besteuerungszeitraum 2020 ebenfalls angepasst und endet am 30. Juni 2022. Dies betrifft gleichermaßen Erstattungs- wie Nachzahlungszinsen. Konsequenterweise wird entsprechend auch das restliche Fristensystem angepasst, so etwa bei den Verspätungszuschlägen.
Übersicht zu den verlängerten Abgabefristen!
| Wenn Sie Ihre Steuererklärung… | … freiwillig abgeben: | …abgeben müssen (mit Steuerberater) |
|---|---|---|
| Für das Steuerjahr 2019 | 31.12.2023 | > |
| Für das Steuerjahr 2020 | 31.12.2024 | Geänderte Abgabefristen: |
| Für das Steuerjahr 2021 | 31.12.2025 | 01.08.2022 (28.02.2023) |
?? Article in English: More time for the tax return 2020
Kurzarbeitergeld: Bei Bezug im Vorjahr besteht Pflicht zur Steuererklärung
Im vergangenen Jahr 2020 haben zahlreiche Arbeitnehmer über ihren Arbeitgeber Kurzarbeitergeld von der Agentur für Arbeit bezogen. Das Kurzarbeitergeld beträgt für Arbeitnehmer ohne Kinder 60 Prozent und für Arbeitnehmer mit Kinder 67 Prozent des ausfallenden Nettoentgelts.
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Steuererklärung 2020: Abgabefristen verlängert!
Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2020 endet normalerweise am 31. Juli 2021. Da dieser Tag auf einen Samstag fällt, verschiebt sich das Ende der Abgabefrist auf den 2. August 2021. Falls die Steuererklärung allerdings durch einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein erstellt wird, verlängert sich die Abgabefrist bis zum 28. Februar 2022 (§ 149 Abs. 3 Halbsatz 1 AO). Jetzt hat die Regierung für die Steuererklärung 2020 die Abgabefristen verlängert.
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Mai mult timp pentru declarația fiscală 2020
Vești bune pentru toți contribuabilii care nu vor să-și editeze declarația de venit pentru 2020 în perioada vacanței. Termenul de depunere a fost amânat de la 31 iulie 2021 la 31 octombrie 2021.
În cazul în care declarația fiscală este întocmită de un consilier fiscal sau de o asociație de asistență în domeniul impozitului pe venit, noul termen de depunere se încheie la 31 mai 2022. S-a obținut acum aprobarea oficială a Bundesrat-ului: prelungirea termenului de depunere este decisă.
Motivul prelungirii termenului limită este presiunea asupra cetățenilor, birourilor și consilierilor fiscali din cauza crizei Corona.
Cei care nu reușesc să depună declarația de impozit la timp, în ciuda prelungirii, pot solicita o nouă prelungire a termenului, dar trebuie să justifice bine acest lucru.
Important:
Pentru anul fiscal 2020, biroul fiscal poate, în cazuri individuale, să dispună ca declarațiile fiscale să fie depuse la o dată care poate fi mai devreme de 31 mai 2022.
Mai mult timp pentru declarația fiscală 2020
| Dacă dvs… | … depuneți benevol declarația fiscală: | …sunteți obligat să depuneți (cu consilier fiscal) |
|---|---|---|
| Pentru anul fiscal 2019 | 31.12.2023 | > |
| Für das Steuerjahr 2020 | 31.12.2024 | Termene limită modificate: |
| Pentru anul fiscal 2021 | 31.12.2025 | 01.08.2022 (28.02.2023) |
More time for the tax return 2020
Good news for all taxpayers who do not want to deal with their income tax return 2020 during the holiday season. The deadline for tax return submission has been postponed from 31 July 2021 to 31 October 2021.
Homeoffice-Pauschale auch während Elternzeit und Arbeitslosigkeit?
In den Jahren 2020 und 2021 können Arbeitnehmer und Selbstständige, die zuhause arbeiten und deren Arbeitsplatz nicht die steuerlichen Voraussetzungen für ein Arbeitszimmer erfüllt, einen Pauschalbetrag von 5 Euro pro Tag als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend machen. Aber geht das auch, wenn man in Elternzeit oder gerade arbeitslos ist.
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Homeoffice-Pauschale: Kosten für Monatskarte des ÖPNV abziehbar?
In den Jahren 2020 und 2021 können Arbeitnehmer und Selbstständige, die zu Hause arbeiten und deren Arbeitsplatz nicht die steuerlichen Voraussetzungen für ein Arbeitszimmer erfüllt, einen Pauschalbetrag von 5 Euro pro Tag (Homeoffice-Pauschale) als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend machen. Maximal sind 600 EUR im Jahr absetzbar (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 4 EStG).
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Pauschalbesteuerung für Dienstwagen kann zur Nachzahlung führen
Arbeitnehmer, die einen Dienstwagen auch privat nutzen dürfen, müssen den Privatanteil entweder nach der Ein-Prozent-Regel oder nach der Fahrtenbuchmethode versteuern. Bei der Pauschalbesteuerung werden monatlich 1 % des Listenpreises des Kfz als Privatanteil versteuert. Hinzu kommen noch 0,03 % des Kfz-Listenpreises pro Entfernungs-Kilometer und Monat, wenn der Wagen auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genutzt wird.
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Einzelfragen zur Sofortabschreibung für PCs und Notebooks
Die Finanzverwaltung hat verfügt, dass die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von Computer-Hardware und Anwendersoftware generell ein Jahr beträgt, wenn Geräte oder Lizenzen seit dem 1. Januar 2021 erworben worden sind oder noch werden. Das bedeutet: Die Anschaffungskosten können im Jahr der Anschaffung in vollem Umfang als Werbungskosten oder Betriebsausgaben als Sofortabschreibung abgesetzt werden, und zwar unabhängig von der Höhe des Kaufpreises.
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Berufskrankheit: Anerkennung einer Covid-19-Erkrankung
Der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat festgestellt, dass eine Anerkennung von Covid-19 Erkrankungen als Berufskrankheit bei Personen möglich ist, die im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium tätig sind (BMAS vom 7.1.2021).
FFP2-Masken: Sind die Kosten steuerlich abziehbar?
Seit einigen Wochen werden medizinische Masken, also sogenannte OP-Masken oder auch FFP2-Masken der Standards KN95/N95, in vielen Bereichen des täglichen Lebens vorgeschrieben oder zumindest empfohlen. Dabei sind gerade die FFP2-Masken recht teuer. Wer diese täglich mehrere Stunden tragen und dementsprechend häufig ersetzen muss, dürfte jeden Monat Kosten von 50 Euro oder mehr aufwenden.
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Homeoffice-Pauschale auch für Studenten und Auszubildende
Viele Arbeitnehmer, aber auch Selbstständige, üben ihre berufliche Tätigkeit derzeit zu einem großen Teil zu Hause aus, also im Homeoffice. Doch nicht immer verfügen sie über einen separaten Raum, der steuerlich als Arbeitszimmer akzeptiert wird, sondern arbeiten in einer Ecke im Wohnzimmer oder am Küchentisch. In den Corona-Jahren 2020 und 2021 dürfen sie dann immerhin die Homeoffice-Pauschale von 5 Euro pro Tag als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend machen. Diese Regelung gilt auch für Studenten und Auszubildende.
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Short-time allowance (Kurzarbeitergeld): Obligation to file a tax return
As a result of the Corona crisis, the regulations regarding the receipt of short-time allowance were changed several times. For example, the period for receiving a short-time allowance was extended to up to 24 months. There are also specific regulations on the tax treatment of employer subsidies (Arbeitgeberzuschüsse) for short-time allowance and seasonal short-time allowance (Saison-Kurzarbeitergeld). But what do these rules mean for the tax return?
Erhöhtes Kinderkrankengeld verlängert und verbessert
Wird das Kind eines Arbeitnehmers krank und muss betreut werden, hat er Anspruch darauf, von der Arbeit freigestellt zu werden. Zudem hat er Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn er gesetzlich krankenversichert ist, das Kind unter zwölf Jahre alt ist oder eine Behinderung hat, ein ärztliches Attest vorliegt und niemand anders im Haushalt die Versorgung des Kindes übernehmen kann. Ein Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht für jedes Kind bis zu 10 Arbeitstage im Kalenderjahr, bei Alleinerziehenden bis zu 20 Arbeitstage. Bei mehreren Kindern oder mehreren Krankheiten ist der Anspruch auf insgesamt 25 Arbeitstage, bei Alleinerziehenden auf insgesamt 50 Arbeitstage im Jahr begrenzt. Bei schwerstkranken Kindern besteht keine Begrenzung (§ 45 SGB V).
Obligația depunerii declarației fiscale datorită indemnizației de muncă de scurtă durată
Cu ocazia crizei Corona, reglementările referitoare la primirea indemnizației de scurtă durată au fost modificate de mai multe ori. Perioada de acordare a indemnizației de scurtă durată a fost extinsă până la 24 de luni.
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Sofortabschreibung für Computer, Zubehör und Software geplant
Am 19.1.2021 hat die Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder zahlreiche neue und zum Teil verschärfte Corona-Maßnahmen beschlossen. Fast etwas untergegangen ist in der öffentlichen Wahrnehmung, dass auch eine weitreichende steuerliche Änderung in Bezug auf die Sofortabschreibung angestoßen werden soll.
Ab 2021: Mehr Netto und weitere Steueränderungen
Neues Jahr, neue Regelungen. Auch 2021 bringt wieder jede Menge Veränderungen mit sich. Um sich einen Überblick zu verschaffen, finden Sie hier die wichtigsten Neuerungen Alle ausführlichen Neuerungen können Sie in unserem FAQ-Text Steuererklärung für 2020: Das ist neu nachlesen.
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Höherer Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bleibt dauerhaft
Alleinerziehende haben Anspruch auf einen steuerlichen Entlastungsbetrag, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das sie Kindergeld oder den steuerlichen Kinderfreibetrag erhalten, und ansonsten im Haushalt keine andere erwachsene Person lebt. Seit 2015 beträgt der Entlastungsbetrag 1.908 Euro zuzüglich eines Erhöhungsbetrages von 240 Euro für das zweite und jedes weitere Kind (§ 24b EStG).
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