Schlagwort: Steuererklärung

Steuerentlastung für die Erstausbildung: So sichern Sie sich Rückerstattungen

Studiengebühren haben die meisten Bundesländer wieder abgeschafft. Trotzdem gilt: Wer später einmal Geld verdienen will, muss erstmal welches ausgeben. Fürs Semesterticket, für Bücher, Arbeitsmittel und Exkursionen etwa. Auch ein Auslandssemester ist nicht billig.
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Kindergeld für Zeiten vor und nach dem Freiwilliger Wehrdienst

Eltern erhalten für volljährige Kinder bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld oder die steuerlichen Freibeträge, wenn sie in Berufsausbildung sind oder einen sozialen Dienst leisten. Ebenfalls berücksichtigt werden Übergangszeiten von bis zu vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten sowie zwischen einem Ausbildungsabschnitt und der Ableistung eines Freiwilligendienstes und umgekehrt. Dies gilt bisher allerdings nicht für den freiwilligen Wehrdienst.
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Darlehen an Angehörige: Zinsen jetzt mit günstigerem Steuersatz steuerpflichtig

Beim Geld hört bekanntlich die Freundschaft auf. Dennoch kommt es häufig vor, dass Angehörige einander Darlehen gewähren. Anders als Banken sind private Darlehensnehmer nicht verpflichtet, von den laufenden Zinszahlungen für ein Privatdarlehen die 25 %ige Abgeltungsteuer an der Quelle einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Vielmehr muss der Darlehensgeber selber die Zinseinnahmen versteuern und sie hierzu in seiner Steuererklärung in der „Anlage KAP“ in Zeile 16 (2013) angeben.
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Kindergeld: Militärische Ausbildung bei der Bundeswehr als Berufsausbildung

Die Bundeswehr sucht auch junge Menschen, die dort mit ihrer abgeschlossenen Ausbildung im erlernten Beruf als Soldat auf Zeit Dienst leisten. So können beispielsweise Kfz-Mechatroniker im Bereich der Kfz- und Panzertechnik eingesetzt werden. Wegen der abgeschlossenen Berufsausbildung werden sie dann gleich mit einem höheren Dienstgrad eingestellt, z. B. als Stabsunteroffizier.


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CHIP testet Online-Lösungen für die Steuererklärung 2013

Auch CHIP befindet sich dieses Jahr unter den Testern der Online-Steuerprogramme.

Zwar fiel dieser Test nicht besonders umfangreich aus, jedoch können wir mit dem Testergebnis des Autors zufrieden sein:
Zum Testfeld gehört erstmalig auch Lohnsteuer kompakt und gleich bei den Web-Anwendungen zu den Testsiegern.

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Neue Funktionen bei Lohnsteuer kompakt: „Kunden sparen im Schnitt 1000 Euro in nur einer Stunde

Das Portal Lohnsteuer kompakt hat verschiedene Neuerungen eingeführt, damit die Steuererklärung für 2013 möglichst einfach durchzuführen ist. „Wir haben uns an denAnregungen unserer Kunden orientiert und erbringen genau die Service-Leistungen, die das  Ausfüllen der Steuererklärung und den Umgang mit dem Finanzamt wirklich erleichtern“, sagt Leander Bretschger, Geschäftsführer von Lohnsteuer kompakt. „Mit den vielen Hilfestellungen dauert das Erstellen der Steuererklärung in der Regel nur eine Stunde, bei einer durchschnittlichen Steuerersparnis von 1000 Euro.“
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Das PC Magazin lobt Lohnsteuer kompakt

Yvonne Göpfert, Autorin des PC Magazins berichtet im Artikel „Steuererklärung online – 5 Tools für mehr Geld im Test“ vom 14.01.2014, wie Online-Steuerprogramme aufgrund ihrer Tools zu einer höheren Steuererstattung verhelfen.

Der Test von Lohnsteuer kompakt fällt äußerst positiv aus:
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Muss ich den Minijob in der Steuererklärung angeben?

Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung (450-Euro-Job). Diese liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig im Monat 450 Euro nicht überschreitet. Bei der Prüfung, ob die Verdienstgrenze von 450 Euro im Monat überschritten wird, ist vom regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt auszugehen.
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Fragen und Antworten: Was genau ist mit „beitragspflichtigen Einnahmen i. S. der Rentenversicherung“ gemeint?

Nutzerfrage: „Unterpunkt Riester Rente: Was soll ich bei beitragspflichtigen Einnahmen zur Riester Rente eingeben?“

Lohnsteuer kompakt: „In der Regel entspricht das beitragspflichtige Einkommen i. S. der gesetzlichen Rentenversicherung Ihrem Bruttojahreseinkommen.
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Außergewöhnliche Belastungen – Außergewöhnliche Kosten

Wie Werbungskosten und Sonderausgaben vermindern auch die außergewöhnlichen Belastungen das zu versteuernde Einkommen. Außergewöhnliche Belastungen liegen vor, wenn ein Steuerpflichtiger zwangsläufig stärker belastet wird als die überwiegende Mehrzahl der Steuerpflichtigen.
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NV-Bescheinigung hilft Steuern sparen

Rentner, Schüler und Studenten können Zinsen und Dividenden oft über den Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro hinaus steuerfrei einnehmen. Voraussetzung ist, dass die jährlichen Einkünfte den steuerlichen Grundfreibetrag (derzeit 8.130 Euro zuzüglich Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro) nicht überschreiten.
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