Software Hosted in Germany Hosted in Germany
Sicher. Schnell. Zuverlässig.  
Digitale Datenübermittlung - gem. § 87c Abgabenordnung Digitale Datenübermittlung
gem. § 87c Abgabenordnung

 

Die ganze Welt des Steuerwissens

Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Steuerstundungsmodelle

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2022 online. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): Steuerstundungsmodelle



Was zählt zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung?

Was alles zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (Anlage V) gehört, ist im Einkommensteuergesetz geregelt. In § 21 EStG werden folgende Einkünfte genannt:

  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen (Grundstücke, Gebäude, Gebäudeteile, Schiffe, die in ein Schiffsregister eingetragen sind)
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von grundstücksgleichen Rechten (z.B. Erbbaurecht, Mineralgewinnungsrecht)
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von Sachinbegriffen, insbesondere von beweglichem Betriebsvermögen (z.B. Betriebsinventar für Gewerbebetriebe, landwirtschaftliche Betriebe oder Freiberuflerpraxen)
  • Einkünfte aus zeitlich begrenzter Überlassung von Rechten, insbesondere von schriftstellerischen, künstlerischen und gewerblichen Urheberrechten
  • Einkünfte aus der Veräußerung von Miet- und Pachtzinsforderungen

Nicht zu den Vermietungseinkünften zählen Einnahmen, die aus der Vermietung einzelner, beweglicher Wirtschaftsgüter entstehen. Dies liegt zum Beispiel vor bei der Vermietung einzelner Möbel, bei der Vercharterung von Booten, die nicht in ein Schiffsregister eingetragen sind, oder der zeitlich begrenzten Überlassung privater Fahrzeuge beispielsweise für eine Urlaubsreise.

(2022): Was zählt zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung?


Feldhilfen

Einnahmen (Ehefrau)

Geben Sie hier die Höhe der erhaltenen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für den Miteigentumsanteil Ihres Partners an, den das zuständige Finanzamt in einer gesonderten und einheitlichen Feststellung (Feststellungsbescheid) ermittelt hat.

Falls der Feststellungsbescheid noch nicht vorliegt, können Sie die Einkünfte auch vorläufig oder schätzungsweise erfassen. Ihr Finanzamt ändert die Höhe der Einkünfte automatisch, sobald der Feststellungsbescheid erlassen und an das Finanzamt versandt wird.

Hierbei handelt es sich um Steuerstundungsmodelle gemäß § 15b EStG, die nach dem 10.11.2005 gezeichnet wurden und die in der Anfangsphase Verluste von mehr als 10 % des gezeichneten Kapitals ausweisen. Verluste aus solchen Anlagen dürfen nicht mit anderen positiven Einkünften im selben Jahr, sondern nur mit künftigen Gewinnen aus derselben Einkunftsquelle verrechnet werden.

Einnahmen

Geben Sie hier die Höhe der erhaltenen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für Ihren Miteigentumsanteil an, den das zuständige Finanzamt in einer gesonderten und einheitlichen Feststellung (Feststellungsbescheid) ermittelt hat.

Falls der Feststellungsbescheid noch nicht vorliegt, können Sie die Einkünfte auch vorläufig oder schätzungsweise erfassen. Ihr Finanzamt ändert die Höhe der Einkünfte automatisch, sobald der Feststellungsbescheid erlassen und an das Finanzamt versandt wird.

Hierbei handelt es sich um Steuerstundungsmodelle gemäß § 15b EStG, die nach dem 10.11.2005 gezeichnet wurden und die in der Anfangsphase Verluste von mehr als 10 % des gezeichneten Kapitals ausweisen. Verluste aus solchen Anlagen dürfen nicht mit anderen positiven Einkünften im selben Jahr, sondern nur mit künftigen Gewinnen aus derselben Einkunftsquelle verrechnet werden.

Bezeichnung der Gesellschaft

Geben Sie den Namen der Gesellschaft oder Gemeinschaft an sowie deren Finanzamt und Steuernummer. Tragen Sie die Einkünfte ein, die Sie und/oder Ihr Partner als Miteigentümer erzielt haben.

Einkünfte aus Steuerstundungsmodellen

Summe der Einkünfte aus Steuerstundungsmodellen


Focus Money

"Das übersichtliche Design passt die Darstellung optimal an PCs, Macs, Tablets und Mobilgeräte an. [...] Es gibt umfassende Steuertipps und Hilfen sowie hohe Datensicherheit."

FOCUS Money 02/2023

ComputerBild

"Die beste Alternative für Smartphone, Tablet und Browser ist Lohnsteuer kompakt."

ComputerBild 03/2022

BÖRSE Online

"Die Dateneingabe im Interview-Stil und weitere Features [...] wurden vom Pionier der Online-Steuererklärungen optimiert."

BÖRSE Online 02/2022

Focus Money
€uro am Sonntag
€uro
PC Magazin 04/2019: Sehr gut
c't Magazin
Chip
Die Welt am Sonntag
Stern
Handelsblatt
netzwelt
WirtschaftsWoche
MacWelt