Software Hosted in Germany Hosted in Germany
Sicher. Schnell. Zuverlässig.  
Digitale Datenübermittlung - gem. § 87c Abgabenordnung Digitale Datenübermittlung
gem. § 87c Abgabenordnung

 

Die ganze Welt des Steuerwissens

Lohnsteuer kompakt FAQs

 


(2022) Mobilitätsprämie muss beantragt werden!

Dieser Text bezieht sich auf die Steuer 2022. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): Mobilitätsprämie muss beantragt werden!

Geringverdiener, die mit ihrem zu versteuernden Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags liegen (10.347 Euro bei Alleinstehenden, 20.694 Euro bei Verheirateten), zahlen regelmäßig keine Steuern und können daher auch nicht von dieser Erhöhung profitieren. Sie bekommen eine sog. "Mobilitätsprämie".

Da bei ihnen ein höherer Werbungskosten- oder Betriebsausgabenabzug keine entsprechende steuerliche Entlastung bringt, erhalten sie ab dem 21. Kilometer 14 Prozent der erhöhten Pendlerpauschale. Wer einen kürzeren Arbeitsweg hat, geht allerdings leer aus.

 

Neu

Ab dem 1.1.2022 haben Geringverdiener die Möglichkeit, alternativ zur erhöhten Entfernungspauschale von 38 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer eine Mobilitätsprämie in Höhe von 14 Prozent dieser erhöhten Pauschale zu wählen. Das sind 0,0532 EUR pro Entfernungskilometer ab 2022. Für das Jahr 2021 sind es 0,049 EUR je Entfernungskilometer (14 % von 0,35 Euro).

Die Mobilitätsprämie wird Geringverdienern gewährt, wenn mit den Fahrtkosten der Arbeitnehmerpauschbetrag von 1 200 EUR überschritten wird. Sie gilt auch für wöchentliche Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung. Das Finanzamt setzt die Mobilitätsprämie fest und zahlt sie direkt an den Steuerzahler aus, sofern mindestens 10 EUR anfallen. Die Beantragung der Mobilitätsprämie kann sich insbesondere für Auszubildende bei weiten Entfernungen zwischen Wohnort und Ausbildungsstätte lohnen, denn bei ihnen liegt das zu versteuernde Einkommen häufig unter dem Grundfreibetrag.

 

Achtung: Geringverdiener müssen in der Regel keine Steuererklärung abgeben. Die Mobilitätsprämie bekommt man allerdings ohne Steuererklärung nicht. Zu diesem Zweck muss also eine Steuererklärung mit der neuen "Anlage Mobilitätsprämie" abgegeben werden (§ 105 Abs. 1 EStG, geändert durch das "Jahressteuergesetz 2020" vom 21.12.2020).

Rechner
  • Einkommensteuer-Rechner: Sie wollen die wahrscheinliche Höhe der Einkommensteuer ganz schnell berechnen? Nutzen Sie unseren Einkommensteuer-Rechner um die aus Ihrem zu versteuernden Einkommen resultierende Steuerlast zu ermitteln.

Bewertungen des Textes: Mobilitätsprämie muss beantragt werden!

         

4.41 von 5
Anzahl an Bewertungen: 34

Focus Money

"Das übersichtliche Design passt die Darstellung optimal an PCs, Macs, Tablets und Mobilgeräte an. [...] Es gibt umfassende Steuertipps und Hilfen sowie hohe Datensicherheit."

FOCUS Money 02/2023

ComputerBild

"Die beste Alternative für Smartphone, Tablet und Browser ist Lohnsteuer kompakt."

ComputerBild 03/2022

BÖRSE Online

"Die Dateneingabe im Interview-Stil und weitere Features [...] wurden vom Pionier der Online-Steuererklärungen optimiert."

BÖRSE Online 02/2022

Focus Money
€uro am Sonntag
€uro
PC Magazin 04/2019: Sehr gut
c't Magazin
Chip
Die Welt am Sonntag
Stern
Handelsblatt
netzwelt
WirtschaftsWoche
MacWelt