Beiträge zur so genannten Riester-Förderung werden mit einer Zulage und gegebenenfalls einem ergänzenden Abzug als Sonderausgabe belohnt. Um den Sonderausgabenabzug zu erhalten, müssen Sie aber die zwingend die „Anlage AV“ abgeben.
Weiterlesen
Suchergebnisse für: Sonderausgabenabzug
Schulgeld: Welche Privatschulen beim Sonderausgabenabzug begünstigt sind
Immer mehr Eltern schicken ihre Kinder auf eine Privatschule, weil ihnen oftmals die Zustände an den öffentlichen Schulen nicht mehr gefallen. Der Besuch einer Privatschule kostet natürlich, doch erfreulicherweise gibt es dafür eine steuerliche Erleichterung: Das Schulgeld ist zu 30 % als Sonderausgaben absetzbar, begrenzt auf einen Höchstbetrag von 5.000 Euro. Somit sind also Zahlungen bis zu 16.667 Euro steuerlich begünstigt (§ 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG).
Weiterlesen
Ausgleichsleistungen zur Vermeidung eines Versorgungsausgleichs
Bei einer ehelichen Scheidung wird der Versorgungsausgleich durchgeführt. Ziel des Versorgungsausgleichs ist die gerechte Teilung der in der Ehe erworbenen Rentenanrechte zwischen beiden Ehegatten. Seit der Strukturreform zum 1.9.2009 werden dafür sämtliche während der Ehe erworbenen Anrechte auf eine Versorgung im Alter oder bei Invalidität hälftig geteilt. Der Versorgungsausgleich wirkt sich regelmäßig zugunsten desjenigen Ehegatten aus, der sich keine oder nur eine geringere eigenständige Altersversorgung – beispielsweise wegen der Führung des Haushalts und der Betreuung und Erziehung der Kinder – aufbauen konnte.
Weiterlesen
Scheidung: Wohnungsüberlassung als abzugsfähige Unterhaltsleistung
Unterhaltsleistungen an den Ex-Ehegatten können nach der Scheidung in Höhe von bis zu 13.805 Euro als Sonderausgaben abgesetzt werden, sofern der Empfänger hierzu seine Zustimmung erteilt. Denn im Gegenzug muss er den gleichen Betrag als sonstige Einkünfte versteuern (Realsplitting nach § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG).
Weiterlesen
Bonuszahlungen der Krankenkasse: Wann Steuerbescheide geändert werden
Die gesetzlichen Krankenkassen bieten ihren Kunden oftmals Bonusprogramme für gesundheitsbewusstes Verhalten an und zahlen dann dafür Geldprämien. Bei bestimmten Bonuszahlungen handelt es sich nicht um eine Beitragsrückerstattung. Und deshalb werden auch die als Sonderausgaben abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge nicht gemindert (BFH-Urteil vom 1.6.2016, X R 17/15; BFH-Urteil vom 6.5.2020, X R 16/18).
Weiterlesen
Bonuszahlungen: Neue 150-Euro-Grenze für Bonusleistungen
Die gesetzlichen Krankenkassen bieten ihren Kunden oftmals Bonusprogramme für gesundheitsbewusstes Verhalten nach § 65a SGB V an und zahlen dann dafür Geldprämien. Die Krankenkassen können dabei selbst bestimmen, welche Leistungen prämiert werden, z.B. Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen, gesunde Ernährung oder sportliche Aktivitäten. Bei solchen Bonuszahlungen zur Förderung gesundheitsbewussten Verhaltens handelt es sich nicht um eine Beitragsrückerstattung.
Weiterlesen
Kindergartenbeiträge: Arbeitgeberzuschuss mindert abziehbaren Aufwand
Kinderbetreuungskosten sind unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben absetzbar, und zwar mit zwei Drittel der Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro je Kind. Begünstigt sind Dienstleistungen zur Betreuung eines Kindes, das zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehört und das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Dazu gehören auch Kindergartenbeiträge. Zeitlich unbegrenzt kann ein Abzug erfolgen, wenn das Kind behindert ist, diese Behinderung vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist und das Kind außerstande ist, sich selbst zu unterhalten.
Vorsorgeaufwendungen: Abzug bei Tätigkeit im Nicht-EU-Ausland?
Viele Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Deutschland sind bei einem Unternehmen im Ausland beschäftigt oder für ein deutsches Unternehmen längere Zeit im Ausland tätig. Wo der Arbeitslohn dann zu versteuern ist, hängt von den Regelungen im jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ab. Wie verhält es sich aber mit Rentenversicherungsbeiträgen und anderen Vorsorgeaufwendungen, die mit der Auslandstätigkeit in Verbindung stehen.
Spenden: Mitgliedsbeiträge an Musikvereine doch steuerlich absetzbar?
Dass Spenden an gemeinnützige Vereine steuerlich als Sonderausgaben absetzbar sind, ist weitgehend bekannt. Doch wie steht es um die Mitgliedsbeiträge an gemeinnützige Vereine? Hier ist zu unterscheiden, ob der Verein altruistische Ziele verfolgt und damit keine Vorteile für die Mitglieder selbst bietet oder ob er bestimmte freizeitnahe gemeinnützige Zwecke „mit Eigennutz“ fördert. Im ersten Fall sind neben Spenden auch Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren und Mitgliederumlagen steuerlich absetzbar.
Weiterlesen
Riester-Verträge: Rechte der Steuerzahler bei Rückforderungen gestärkt
Riester-Verträge werden staatlich gefördert: Die Förderung besteht aus einer Altersvorsorgezulage und gegebenenfalls einem ergänzenden Sonderausgabenabzug. Derzeit stehen viele Riester-Sparer vor dem Problem, dass die Finanzämter die Steuerbescheide für die Vorjahre ändern und den Sonderausgabenabzug streichen, weil sie von der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) darüber informiert worden sind, dass die Voraussetzungen für die Zulagengewährung bzw. für den Sonderausgabenabzug nicht vorliegen.
Weiterlesen
Realsplitting: Wohnungsüberlassung als abzugsfähige Unterhaltsleistung
Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten können bis zu 13.805 Euro als Sonderausgaben abgesetzt werden, sofern der Empfänger hierzu seine Zustimmung erteilt. Denn im Gegenzug muss er den gleichen Betrag als sonstige Einkünfte versteuern (Realsplitting nach § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG).
Weiterlesen
Pflegezusatzversicherung: Einkommensunabhängige Förderung
Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung reichen nicht aus, um im Fall der Pflegebedürftigkeit die tatsächlichen Kosten zu decken. Daher ist eine private Pflegezusatzversicherung eine notwendige und sinnvolle Ergänzung.
Weiterlesen
Homeoffice-Pauschale auch für Studenten und Auszubildende
Viele Arbeitnehmer, aber auch Selbstständige, üben ihre berufliche Tätigkeit derzeit zu einem großen Teil zu Hause aus, also im Homeoffice. Doch nicht immer verfügen sie über einen separaten Raum, der steuerlich als Arbeitszimmer akzeptiert wird, sondern arbeiten in einer Ecke im Wohnzimmer oder am Küchentisch. In den Corona-Jahren 2020 und 2021 dürfen sie dann immerhin die Homeoffice-Pauschale von 5 Euro pro Tag als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend machen. Diese Regelung gilt auch für Studenten und Auszubildende.
Weiterlesen
Höhere Grenze für vereinfachten Spendennachweis
Sowohl Spenden als auch Mitgliedsbeiträge müssen durch eine formelle Zuwendungsbestätigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster (umgangssprachlich: Spendennachweis) nachgewiesen werden. Ohne Zuwendungsbestätigung gibt es keine Steuerermäßigung! Dieser Beleg ist eine zwingende Voraussetzung für den Sonderausgabenabzug.
Wie Bonuszahlungen der Krankenkasse zu berücksichtigen sind
Krankenkassen bieten ihren Kunden oftmals Bonusprogramme für gesundheitsbewusstes Verhalten nach § 65a SGB V an und leisten dann Bonuszahlungen in Form von Geldprämien. Die Krankenkassen können dabei selbst bestimmen, welche Leistungen prämiert werden, z.B. Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen, gesunde Ernährung, sportliche Aktivitäten usw.
Weiterlesen
Kosten der Erstausbildung nicht als Werbungskosten abzugsfähig
Aufwendungen für die erste Berufsausbildung sowie für ein Erststudium als Erstausbildung sind seit einer gesetzlichen Neuregelung im Jahre 2012 nur begrenzt bis 6.000 Euro pro Jahr als Sonderausgaben absetzbar. Falls Berufsausbildung oder Erststudium jedoch im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses (Lehre, duales Studium, Studium bei der Bundeswehr) stattfinden, können die Kosten in vollem Umfang als Werbungskosten berücksichtigt werden. Erfolgt das Erststudium nach abgeschlossener Berufsausbildung, sind die Studienkosten ebenfalls als Werbungskosten absetzbar (§ 4 Abs. 9, § 9 Abs. 6, § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG).
Studienkosten: Abzugsbeschränkung mittels Zuwendungsnießbrauch umgehen
Die Kosten für ein Erststudium sind nicht als Werbungskosten abziehbar, sondern können – beschränkt – lediglich als Sonderausgaben bis zu 6.000 Euro im Jahr geltend gemacht werden. Die Abzugsbeschränkung steht mit unserem Grundgesetz im Einklang, wie das Bundesverfassungsgericht kürzlich entschieden hat. Hier ergibt sich über einen Zuwendungsnießbrauch an einer Immobilie ein interessantes Gestaltungsmodell.
Weiterlesen
Pilotenausbildung: Weiterhin Zweiklassengesellschaft bei der Steuer
Die Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer und der Erwerb der Berufspilotenlizenz (ATPL) ist so ziemlich die teuerste Berufsausbildung überhaupt. Wer seinen vermeintlichen Traumjob verwirklichen möchte, muss mit Kosten von 70.000 Euro bis 80.000 Euro für die Flugschule und weiteren Ausgaben für Fahrten, Auslandsaufenthalt usw. rechnen. Alle Kosten sind selbst zu stemmen, denn die Möglichkeit eines Ausbildungsdienstverhältnisses mit einer Fluggesellschaft sucht man vergebens. Also gibt es noch nicht einmal eine Vergütung während der Ausbildungszeit von rund 18 Monaten. Die hohen Kosten der Ausbildung sind steuerlich absetzbar. Zu unterscheiden ist allerdings, ob die Pilotenausbildung die erste Berufsausbildung ist oder ob man vorher bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen hat.
Weiterlesen
Erstausbildung und Erststudium: Riesige Enttäuschung und keine Besserung
Aufwendungen für die erste Berufsausbildung und für ein Erststudium als Erstausbildung, welche nicht im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses (z. B. Lehre, duales Studium, Referendariat) absolviert werden, sind nach geltendem Recht nur begrenzt bis zu 6.000 Euro (bis 2011: 4.000 Euro) als Sonderausgaben absetzbar, während die Kosten für jegliche Bildungsmaßnahmen nach abgeschlossener Berufsausbildung oder im Rahmen eines Dienstverhältnisses – auch für eine Lehre oder ein Erststudium nach einer Lehre – in voller Höhe als Werbungskosten berücksichtigt werden (§ 9 Abs. 6, § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG).
Weiterlesen
Doppelt versichert in gesetzlicher und privater Krankenversicherung
Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sind – nach Kürzung um vier Prozent für den Krankengeldanspruch – in tatsächlicher Höhe und unbegrenzt als Sonderausgaben absetzbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG). Ebenfalls in voller Höhe absetzbar sind Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung, soweit diese der Basisabsicherung dienen.
Riester-Rente: Abfindung einer Kleinbetragsrente vor 2018 steuerbegünstigt?
Riester-Renten sind nur dann mittels Zulage und ergänzendem Sonderausgabenabzug begünstigt, wenn sie lebenslange Rentenzahlungen vorsehen. Unschädlich ist eine Kapitalzahlung in Höhe von 30 % des Sparkapitals zu Rentenbeginn. Förderunschädlich ist auch die Abfindung einer Kleinbetragsrente zu Beginn der Auszahlungsphase, ohne dass die gewährten Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden müssen (§ 93 Abs. 3 EStG).
Weiterlesen