Die steuerliche Absetzbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen wird auch 2025 weiter verbessert. Erfahren Sie, wie sich die aktuellen Höchstbeträge entwickelt haben und wie Sie die vollen Steuervorteile nutzen können.
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Kinderbetreuungskosten: Höherer Sonderausgabenabzug 2025
Ab 2025 profitieren Eltern von einer verbesserten steuerlichen Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten. Der bisherige Höchstbetrag und der prozentuale Anteil der absetzbaren Kosten werden angehoben, was eine spürbare finanzielle Entlastung bedeutet. Erfahren Sie, welche Änderungen auf Sie zukommen und wie Sie davon profitieren können.
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Krankenversicherung: Sonderausgabenabzug bei Kostenerstattungsverfahren
Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sind in voller Höhe als Vorsorgeaufwendungen abziehbar. Das Finanzamt zieht von den gezahlten Beiträgen lediglich vier Prozent pauschal für die auf das Krankengeld entfallenden Beitragsanteile ab. Gleiches gilt für Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung – aber nur für die Beitragsanteile auf Leistungen, die mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sind, also für eine Basisabsicherung. Aufwendungen für eine private Zusatzkrankenversicherung oder Beitragsanteile für Krankenversicherungen, die über den Basisschutz hinausgehen, sind nur im Rahmen von geringen Höchstbeträgen abziehbar. Für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer, Beamte und grundsätzlich auch für Rentner gilt ein Höchstbetrag von 1.900 Euro. Für Selbstständige gilt ein Höchstbetrag von 2.800 Euro, weil diese ihre Krankenversicherungsbeiträge komplett selbst tragen müssen.
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Riesterrente: Kein Sonderausgabenabzug ohne Anlage AV
Beiträge zur so genannten Riester-Förderung werden mit einer Zulage und gegebenenfalls einem ergänzenden Abzug als Sonderausgabe belohnt. Um den Sonderausgabenabzug zu erhalten, müssen Sie aber die zwingend die „Anlage AV“ abgeben.
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Schulgeld: Welche Privatschulen beim Sonderausgabenabzug begünstigt sind
Immer mehr Eltern schicken ihre Kinder auf eine Privatschule, weil ihnen oftmals die Zustände an den öffentlichen Schulen nicht mehr gefallen. Der Besuch einer Privatschule kostet natürlich, doch erfreulicherweise gibt es dafür eine steuerliche Erleichterung: Das Schulgeld ist zu 30 % als Sonderausgaben absetzbar, begrenzt auf einen Höchstbetrag von 5.000 Euro. Somit sind also Zahlungen bis zu 16.667 Euro steuerlich begünstigt (§ 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG).
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Feriensprachkurs auf Malta: Kein Schulgeldabzug möglich
Ein Feriensprachkurs auf Malta kann nicht als Schulgeld steuerlich abgesetzt werden – selbst wenn es sich um intensiven Unterricht handelt. Das Finanzgericht Hamburg hat den Sonderausgabenabzug in einem aktuellen Urteil abgelehnt. Was Eltern jetzt wissen müssen.
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Bonusleistungen der Krankenkasse: 150-Euro-Regelung ab 2025
Gesetzliche Krankenkassen belohnen gesundheitsbewusstes Verhalten oft mit Bonusprogrammen und Geldprämien. Seit Jahren galt eine Vereinfachungsregelung, nach der Bonuszahlungen bis 150 Euro den Sonderausgabenabzug nicht mindern. Nun wurde diese Regel dauerhaft ins Einkommensteuergesetz übernommen. Doch was bedeutet das für Versicherte steuerlich?
Schulgeld für Primarschule: Keine Steuervergünstigung für Schulen in der Schweiz
Schulgeld für Primarschule kann unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden – allerdings nur, wenn die Schule in der EU oder im EWR liegt. Für Schulen in der Schweiz gilt diese Regelung nicht. Ein aktuelles Urteil bestätigt: Grenzgänger, die ihr Kind auf eine Privatschule in der Schweiz schicken, können die Kosten in Deutschland nicht geltend machen. Erfahre hier die Hintergründe und welche steuerlichen Einschränkungen gelten.
Bescheinigung außerhalb EU / EWR 2024
Leben Sie außerhalb der EU oder des EWR und erzielen Einkünfte in Deutschland? Dann kann Ihnen die Bescheinigung außerhalb der EU/EWR helfen, steuerliche Vorteile zu sichern. Hier erfahren Sie alles Wichtige zum Antrag – kompakt und verständlich.
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Vereinfachungsregelung für Bonusleistungen der Krankenkasse
Gesetzliche Krankenkassen gewähren ihren Versicherten einen Bonus, wenn sie „Leistungen zur Erfassung von gesundheitlichen Risiken und Früherkennung von Krankheiten nach den §§ 25, 25a und 26 SGB V oder Leistungen für Schutzimpfungen nach § 20i SGB V in Anspruch nehmen“ (§ 65a Abs. 1 SGB V).
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Trennungsunterhalt: Prozesskosten nicht als Werbungskosten absetzbar
Sowohl der Trennungsunterhalt an den getrennt lebenden Ehegatten als auch der nacheheliche Unterhalt an den geschiedenen Ehegatten schmälern das verfügbare Einkommen zumeist erheblich. Der Unterhaltsverpflichtete kann seine Unterhaltsleistungen immerhin als Sonderausgaben bis zu 13.805 EUR absetzen (Realsplitting gemäß § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG). Hierzu aber muss der Ex-Gatte oder die Ex-Gattin die Zustimmung geben und die empfangenen Beträge seinerseits/ihrerseits als sonstige Einkünfte versteuern (§ 22 Nr. 1a EStG).
Rentenbesteuerung: Verfassungsbeschwerde unzulässig
Im Mai 2021 hatte der Bundesfinanzhof seine beiden Urteile zur möglichen Doppelbesteuerung von Renten veröffentlicht. Das Fazit der Urteile lautete, dass Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder aus berufsständischen Versorgungswerken im Grundsatz nicht zu hoch besteuert werden. Die Systematik der Rentenbesteuerung hält der BFH für rechtens. Eine doppelte Besteuerung zeichne sich erst für spätere Rentnerjahrgänge ab. Zwar könne es Einzelfälle geben, bei denen schon heute eine Doppel- oder Übermaßbesteuerung eintritt. Doch den Nachweis einer solchen Doppel- oder Übermaßbesteuerung müsse der Steuerpflichtige selbst erbringen. Dabei hat der BFH die Anforderungen an einen solchen Nachweis sehr hoch gesetzt (BFH-Urteile vom 19.5.2021, X R 33/19 und X R 20/21).
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Ausgleichsleistungen zur Vermeidung eines Versorgungsausgleichs
Bei einer ehelichen Scheidung wird der Versorgungsausgleich durchgeführt. Ziel des Versorgungsausgleichs ist die gerechte Teilung der in der Ehe erworbenen Rentenanrechte zwischen beiden Ehegatten. Seit der Strukturreform zum 1.9.2009 werden dafür sämtliche während der Ehe erworbenen Anrechte auf eine Versorgung im Alter oder bei Invalidität hälftig geteilt. Der Versorgungsausgleich wirkt sich regelmäßig zugunsten desjenigen Ehegatten aus, der sich keine oder nur eine geringere eigenständige Altersversorgung – beispielsweise wegen der Führung des Haushalts und der Betreuung und Erziehung der Kinder – aufbauen konnte.
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Scheidung: Wohnungsüberlassung als abzugsfähige Unterhaltsleistung
Unterhaltsleistungen an den Ex-Ehegatten können nach der Scheidung in Höhe von bis zu 13.805 Euro als Sonderausgaben abgesetzt werden, sofern der Empfänger hierzu seine Zustimmung erteilt. Denn im Gegenzug muss er den gleichen Betrag als sonstige Einkünfte versteuern (Realsplitting nach § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG).
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Bonuszahlungen der Krankenkasse: Wann Steuerbescheide geändert werden
Die gesetzlichen Krankenkassen bieten ihren Kunden oftmals Bonusprogramme für gesundheitsbewusstes Verhalten an und zahlen dann dafür Geldprämien. Bei bestimmten Bonuszahlungen handelt es sich nicht um eine Beitragsrückerstattung. Und deshalb werden auch die als Sonderausgaben abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge nicht gemindert (BFH-Urteil vom 1.6.2016, X R 17/15; BFH-Urteil vom 6.5.2020, X R 16/18).
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Bonuszahlungen: Neue 150-Euro-Grenze für Bonusleistungen
Die gesetzlichen Krankenkassen bieten ihren Kunden oftmals Bonusprogramme für gesundheitsbewusstes Verhalten nach § 65a SGB V an und zahlen dann dafür Geldprämien. Die Krankenkassen können dabei selbst bestimmen, welche Leistungen prämiert werden, z.B. Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen, gesunde Ernährung oder sportliche Aktivitäten. Bei solchen Bonuszahlungen zur Förderung gesundheitsbewussten Verhaltens handelt es sich nicht um eine Beitragsrückerstattung.
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Kindergartenbeiträge: Arbeitgeberzuschuss mindert abziehbaren Aufwand
Kinderbetreuungskosten sind unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben absetzbar, und zwar mit zwei Drittel der Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro je Kind. Begünstigt sind Dienstleistungen zur Betreuung eines Kindes, das zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehört und das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Dazu gehören auch Kindergartenbeiträge. Zeitlich unbegrenzt kann ein Abzug erfolgen, wenn das Kind behindert ist, diese Behinderung vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist und das Kind außerstande ist, sich selbst zu unterhalten.
Vorsorgeaufwendungen: Abzug bei Tätigkeit im Nicht-EU-Ausland?
Viele Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Deutschland sind bei einem Unternehmen im Ausland beschäftigt oder für ein deutsches Unternehmen längere Zeit im Ausland tätig. Wo der Arbeitslohn dann zu versteuern ist, hängt von den Regelungen im jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ab. Wie verhält es sich aber mit Rentenversicherungsbeiträgen und anderen Vorsorgeaufwendungen, die mit der Auslandstätigkeit in Verbindung stehen.
Spenden: Mitgliedsbeiträge an Musikvereine doch steuerlich absetzbar?
Dass Spenden an gemeinnützige Vereine steuerlich als Sonderausgaben absetzbar sind, ist weitgehend bekannt. Doch wie steht es um die Mitgliedsbeiträge an gemeinnützige Vereine? Hier ist zu unterscheiden, ob der Verein altruistische Ziele verfolgt und damit keine Vorteile für die Mitglieder selbst bietet oder ob er bestimmte freizeitnahe gemeinnützige Zwecke „mit Eigennutz“ fördert. Im ersten Fall sind neben Spenden auch Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren und Mitgliederumlagen steuerlich absetzbar.
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Riester-Verträge: Rechte der Steuerzahler bei Rückforderungen gestärkt
Riester-Verträge werden staatlich gefördert: Die Förderung besteht aus einer Altersvorsorgezulage und gegebenenfalls einem ergänzenden Sonderausgabenabzug. Derzeit stehen viele Riester-Sparer vor dem Problem, dass die Finanzämter die Steuerbescheide für die Vorjahre ändern und den Sonderausgabenabzug streichen, weil sie von der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) darüber informiert worden sind, dass die Voraussetzungen für die Zulagengewährung bzw. für den Sonderausgabenabzug nicht vorliegen.
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Realsplitting: Wohnungsüberlassung als abzugsfähige Unterhaltsleistung
Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten können bis zu 13.805 Euro als Sonderausgaben abgesetzt werden, sofern der Empfänger hierzu seine Zustimmung erteilt. Denn im Gegenzug muss er den gleichen Betrag als sonstige Einkünfte versteuern (Realsplitting nach § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG).
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