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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


(2021) Mieteinnahmen von Angehörigen

Eine Vermietung an Angehörige wird vom Finanzamt besonders geprüft.

Betragen die Mieteinnahmen mindestens 66 % der ortsüblichen Miete (inkl. Umlagen), ist die Überlassung voll entgeltlich, und die Werbungskosten werden vom Finanzamt i.d.R. in vollem Umfang anerkannt.

Liegt die tatsächliche Miete dagegen unter 66 % der ortsüblichen Miete, handelt es sich um eine verbilligte oder teilentgeltliche Überlassung. In diesem Fall werden die Werbungskosten vom Finanzamt nur anteilig anerkannt, d.h. im Verhältnis zwischen der tatsächlichen Miete und der ortsüblichen Miete.

Text reviews: Mieteinnahmen von Angehörigen

         

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Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

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WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

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"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

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