Can I also claim the tax reduction as a tenant?
Yes, because you do not need to own the flat to claim the expenses.
Taxpayers who wish to claim tax reductions for household-related services or tradesmen's services do not need to be the client of the measure carried out. Therefore, tenants can also claim costs for services commissioned by the landlord and paid by them as part of the service charges.
If the landlord has commissioned household-related services and tradesmen's services, tenants can claim the amounts paid for service charges as a tax reduction, also within the specified maximum amounts.
With the service charge statement for the flat, you can save a significant amount of tax, as many items can reduce the tax burden as household-related services or tradesmen's services. For service charges, this mainly concerns the items
- Garden maintenance
- House cleaning
- Caretaker activities
- Chimney sweep fees
- Lift maintenance.
Important
To claim their entitlement with the tax office, the tenant needs a certificate from the landlord containing the required information. The "normal" service charge statement usually does not contain the necessary information. The tenant is entitled to receive such a certificate.
Note: If you are renting, you can also claim tax benefits for household-related employment or tradesmen's services if these were commissioned by you and carried out in your flat.
(2021): Can I also claim the tax reduction as a tenant?
Work carried out in the workshop of the craft business is not eligible.
Expenses for craftsmen's services are deductible from the tax liability at 20%, up to a maximum of 1.200 Euro per year. Only labour costs are eligible, and only for work on and in the owner-occupied home. The question of the extent to which work carried out in the workshop of the craftsman's business is also eligible had long been unclear.
The Federal Fiscal Court has now decided the matter: If work is carried out in a craftsman's workshop, the associated labour costs are not eligible for relief under § 35a para. 3 EStG (BFH rulings of 13.5.2020, VI R 4/18 and VI R 7/18).
According to the BFH, services provided outside the household are not eligible, even if they are provided for the household. What matters is where the service is actually performed. A craftsman's service carried out in the craftsman's workshop on a household item does not have a (direct) spatial connection with the household for which it is provided, but only a functional one. Whether the service result is achieved in the household is therefore generally irrelevant. The spatial-functional connection to the household cannot be established solely by the fact that the craftsman's service relates to a household item.
The first case concerned the repair of a courtyard gate, which was removed by the carpenter, repaired in his workshop, and then reinstalled. A tax reduction for the repair of the courtyard gate is only possible to the extent that the carpenter carried out the work on the property and not in his workshop (VI R 4/18).
The second case involved the manufacture, galvanisation, delivery, and installation of a door (workshop and installation work). There is no tax relief for the manufacture and galvanisation of the door in the workshop, only partially for the installation work in the household (VI R 7/18).
Tip
Ensure that the labour costs for the on-site service (installation) are itemised separately on the invoice. However, even if this is not the case, the labour costs can be apportioned on an estimated basis. According to the BFH, "it is indeed possible to apportion the labour costs into a non-eligible 'workshop wage' and an eligible 'on-site wage'. Such an apportionment does not contradict the legislative intent to combat undeclared work" (VI R 4/18, VI R 7/18).
(2021): Work carried out in the workshop of the craft business is not eligible.
Can I deduct the costs for a tradesperson in addition to the costs for my cleaner?
Yes, you can claim the invoice for craftsmen's services (wages) and the wages for your domestic help simultaneously in the tax return. In addition to the wages for domestic help, you can also deduct the wages for craftsmen up to 6.000 Euro at 20 percent, a maximum of 1.200 Euro per year, directly from the tax liability.
Tax benefits apply not only to regular renovation work but also to one-off maintenance and modernisation measures - and not just in the flat, but also on the property. The benefits apply not only to work that could usually be done by household members but also to work that can only be carried out by professionals, e.g. repairing a washing machine. The important thing is that the repair of the machine takes place in your household.
(2021): Can I deduct the costs for a tradesperson in addition to the costs for my cleaner?
What evidence is required?
Um die Steuerermäßigung zu erhalten, müssen Sie unbedingt eine Bedingung beachten:
Sie müssen sich vom Dienstleister eine Rechnung als Ausgabenachweis geben lassen, und diese Rechnung dürfen Sie nur mittels Banküberweisung auf dessen Konto begleichen. Achten Sie darauf, dass in der Rechnung Arbeits- und Materialkosten getrennt ausgewiesen werden. Denn nur die Arbeitskosten sowie Maschinen- und Fahrtkosten mitsamt der darauf entfallenden Mehrwertsteuer sind steuerlich begünstigt. Allerdings muss die Mehrwertsteuer nicht getrennt ausgewiesen werden, Sie dürfen diese den Arbeitskosten hinzurechnen.
Zwar ist es nicht erforderlich, dass Sie den Kontoauszug der Steuererklärung beifügen. Im Zweifelsfall kann der Finanzbeamte aber dessen Vorlage verlangen. Beträge, die per Dauerauftrag, Einzugsermächtigung oder per Online-Banking bezahlt wurden, werden in Verbindung mit dem Kontoauszug anerkannt. Barzahlungen werden nicht anerkannt.
Es besteht nach wie vor die Bedingung der Banküberweisung. Bar bezahlte Rechnungen werden nicht anerkannt.
Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehört auch die häusliche Pflege und Betreuung von pflegebedürftigen Personen durch mobile Pflegedienste oder selbständige Pflegekräfte. Seit 2009 ist nicht mehr erforderlich, dass die Pflegebedürftigkeit und eine Pflegestufe (bis 2016) bzw. einen Pflegegrad (ab 2017) nachgewiesen werden.
Fehlende Bescheinigung 2021: Kein Problem!
Wenn Ihnen noch keine aktuelle Betriebskostenabrechnung oder eine gesonderte Bescheinigung nach § 35 a EStG für 2021 Ihrer Hausverwaltung vorliegt, ist dies kein Problem. Denn es ist zulässig, die gesamten Aufwendungen erst für das Steuerjahr geltend zu machen, in dem die Abrechnung dem Mieter zugeht. Sie nehmen also die neueste Ihnen vorliegende Betriebskostenabrechnung – vermutlich die von 2020 – und machen diese Kosten im Steuerjahr 2021 geltend. So können alle Mieter und Wohnungseigentümer verfahren, denen die aktuelle Bescheinigung nach § 35 a EStG für 2021 noch nicht vorliegt!
Alle Privatpersonen, die Handwerker oder Dienstleister beauftragt haben, machen die Ausgaben aber in dem Steuerjahr geltend, in dem sie auch die entsprechende Rechnung selbst bezahlt haben.
Hinweis: Im Jahre 2019 hat der Bundesfinanzhof leider - gegen die großzügige Haltung des Fiskus - entschieden, dass die Steuermäßigung gemäß § 35a EStG für haushaltsnahe Dienstleistungen nur für Aufwendungen gewährt wird, die einem Steuerbürger für seine eigene Unterbringung in einem Heim oder für seine eigene Pflege entstehen. Hingegen ist der Steuervorteil ausgeschlossen für Aufwendungen, die er für eine andere Person übernimmt, das heißt, wenn Kinder die Kosten für ihre Eltern übernehmen (BFH-Urteil vom 3.4.2019, VI R 19/17).
Die Finanzverwaltung wendet das Urteil nun an!
Aktuell hat sich das Finanzgericht Berlin-Brandenburg ebenfalls mit der Übernahme von Pflegekosten für einen Elternteil befasst. Danach gilt: § 35a EStG begünstigt - wenn überhaupt - nur Aufwendungen für die ambulante Pflege von Angehörigen im eigenen Haushalt des Steuerpflichtigen (also des Betreuenden), nicht aber für die ambulante Pflege von Angehörigen in deren Haushalt (Urteil vom 11.12.2019, 3 K 3210/19). ABER: Es wurde explizit die Revision zugelassen, die zwischenzeitlich auch vorliegt (Az. VI R 2/20). Der BFH wird sich mit der Thematik der Übernahme von Pflegekosten also erneut befassen müssen.
(2021): What evidence is required?
Which expenses are eligible?
Eligible expenses include gross wages or earnings (for "mini-jobs") and the social security contributions paid by the employer, wage tax including the solidarity surcharge and church tax, accident insurance contributions, and levies under the Expense Reimbursement Act (U 1 and U 2).
(2021): Which expenses are eligible?
Requirements for all tax reductions
Die Leistung muss im Haushalt des Steuerpflichtigen erfolgt sein. Diese Voraussetzung liegt z.B. nicht vor bei
- der Pflege und Betreuung von kranken, alten und pflegebedürftigen Personen in einer Tagespflegeeinrichtung,
- der Reparatur von Haushaltgegenständen im Betrieb des Reparaturunternehmens,
- der Müllabfuhr (die Verwertung bzw. Entsorgung des Mülls erfolgt außerhalb des Haushalts)
Der Haushalt muss sich in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum befinden. Betreffen die Aufwendungen des Steuerpflichtigen mehrere Haushalte (z. B. Hauptwohnsitz und Ferienwohnung), so ist jeweils insgesamt nur einmal der Höchstbetrag abzugsfähig.
Nicht begünstigt sind Aufwendungen, die bereits nach anderen Vorschriften des Einkommensteuergesetzes als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen steuermindernd berücksichtigt werden.
Besonderheit bei Wohnungseigentümern: Die Steuerermäßigung erhalten Wohnungseigentümer, die eine Eigentumswohnung selbst nutzen, auch dann, wenn die Gemeinschaft oder der Verwalter Arbeitgeber oder Auftraggeber ist. Und zwar anteilig entsprechend ihrem Miteigentumsanteil.
(2021): Requirements for all tax reductions
Which measures are subsidised as craftsmen's services and what is the amount of the tax reduction?
Im Rahmen der Handwerkerleistungen sind alle Aufwendungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen für die zu eigenen Wohnzwecken genutzte Wohnung begünstigt. Dazu gehören z.B.
- Arbeiten an Innen- und Außenwänden,
- Arbeiten am Dach, an der Fassade, an Garagen, o.ä.,
- Reparaturen oder Austauscharbeiten an Fenstern und Türen,
- Streichen, Reparaturen und Austauscharbeiten an Türen, Fenstern (innen und außen), Wandschränken, Einbauküchen, Heizkörpern und -rohren,
- Reparaturen und Austauscharbeiten an Bodenbelägen (z. B. Teppichboden, Parkett, Fliesen),
- Reparaturen, Wartungs- oder Austauscharbeiten an Heizungsanlagen, Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen,
- Modernisierungsarbeiten im Badezimmer,
- Reparaturen und Wartungsarbeiten an Gegenständen im Haushalt des Steuerpflichtigen (z.B. Waschmaschine, Geschirrspüler, Herd, Fernseher, Personal Computer),
- Maßnahmen der Gartengestaltung (z. B. Pflasterarbeiten, Gartenneuanlage),
- Pflasterarbeiten auf dem Wohngrundstück,
- Kontrollarbeiten (z. B. Schornsteinfeger, Blitzschutz, Feuerlöscher und -melder).
Eine beispielhafte Aufzählung begünstigter und nicht begünstigter haushaltsnaher Dienstleistungen und Handwerkerleistungen finden Sie auch im BMF-Schreiben vom 09.11.2016.
Aufwendungen für Handwerkerleistungen – und zwar nur für Arbeitslohn, Fahrt- und Maschinenkosten – sind bis zu 6.000 Euro mit 20 Prozent, höchstens 1.200 Euro im Jahr direkt von der Steuerschuld abziehbar.
Nicht begünstigt sind handwerkliche Tätigkeiten im Rahmen einer Neubaumaßnahme. Der Begriff der "Neubaumaßnahme" ist seit 2014 neu definiert: Nach neuer Rechtsauffassung gehören zu einer Neubaumaßnahme alle Arbeiten im Zusammenhang mit der Errichtung eines Haushalts bis zu dessen Fertigstellung. Das bedeutet: Steuerbegünstigt sind nun alle Arbeiten in einem vorhandenen Haushalt. Wenn dadurch neue Wohn- oder Nutzflächen geschaffen werden, spielt dies keine Rolle mehr. Diese neue Definition gilt in allen noch offenen Steuerfällen rückwirkend bis 2006.
Bisher galten als Neubaumaßnahmen alle Maßnahmen, die im Zusammenhang mit einer Nutz- oder Wohnflächenschaffung bzw. -erweiterung anfielen, z. B. Neubau, Anbau, Ausbau oder eine Aufstockung, weil damit stets eine Erweiterung oder Schaffung von Nutz- oder Wohnfläche verbunden war.
Für Handwerkerleistungen der öffentlichen Hand, die nicht nur einzelnen Haushalten, sondern allen an den Maßnahmen der öffentlichen Hand beteiligten Haushalten zugutekommen, ist eine Begünstigung nach § 35a EStG ausgeschlossen. Insoweit fehlt es an einem räumlich-funktionalen Zusammenhang der Handwerkerleistungen mit dem Haushalt des einzelnen Grundstückseigentümers. Das betrifft zum Beispiel den Ausbau des allgemeinen Versorgungsnetzes oder die Erschließung einer Straße (BMF-Schreiben vom 1.9.2021, IV C 8 - S 2296-b/21/10002 :001).
(2021): Which measures are subsidised as craftsmen's services and what is the amount of the tax reduction?
How are chimney sweep fees taken into account?
Eligible craftsmen's services, which can be deducted directly from the tax liability at 20%, also include chimney sweep fees.
Due to a taxpayer-friendly Federal Fiscal Court (BFH) ruling, tax offices accept the chimney sweep's invoice for the annual chimney cleaning, heating inspection (emission measurement), and the approval of a chimney or stove without differentiating between these activities. The BFH has decided that not only sweeping, maintenance, and repair work by the chimney sweep is eligible, but also the inspection of a system's functionality is considered an eligible craftsmen's service for which a tax reduction under § 35a EStG is to be granted. Eligible activities include both the inspection of the system's functionality and preventive measures to avert damage or even eliminate existing damage. What applied in the court case for the leak test of the sewage pipe equally applies to the inspection of the chimney and the fireplace inspection (BFH ruling of 6.11.2014, VI R 1/13).
(2021): How are chimney sweep fees taken into account?
Are extensions to living space also eligible for tax relief?
Aufwendungen für Handwerkerleistungen in der selbst genutzten Wohnung sind mit 20 %, höchstens 1.200 Euro im Jahr, direkt von der Steuerschuld abziehbar. Berücksichtigt werden nicht nur regelmäßige Renovierungsarbeiten, sondern auch einmalige Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen - und dies nicht nur in der Wohnung, sondern auch auf dem Grundstück (§ 35a Abs. 3 EStG).
Nicht begünstigt sind handwerkliche Tätigkeiten im Rahmen einer Neubaumaßnahme: Bis 2014 gelten als Neubaumaßnahmen "alle Maßnahmen, die im Zusammenhang mit einer Nutz- oder Wohnflächenschaffung bzw. -erweiterung anfallen" (BMF-Schreiben vom 15.2.2010, BStBl. 2010 I S. 140, Tz. 20). Dies betrifft Arbeiten für einen Neubau, Anbau, Ausbau oder eine Aufstockung, weil damit stets eine Erweiterung oder Schaffung von Nutz- oder Wohnfläche verbunden ist.
Seit 2014 ist der Begriff der "Neubaumaßnahme" neu definiert: Seitdem gehören zu einer Neubaumaßnahme "alle Arbeiten im Zusammenhang mit der Errichtung eines Haushalts bis zu dessen Fertigstellung" (BMF-Schreiben vom 10.1.2014, BStBl. 2014 I S. 75, Tz. 21).
Was heißt "Fertigstellung"? Fertig gestellt ist ein Gebäude, wenn die wesentlichen Bauarbeiten abgeschlossen sind und der Bau so weit errichtet ist, dass der Bezug der Wohnungen zumutbar ist oder das Gebäude für den Betrieb in all seinen wesentlichen Bereichen nutzbar ist. Alle Arbeiten danach sind begünstigt. Also profitieren davon auch Bauherren, die in ihren Neubau zuerst einziehen und danach noch Arbeiten ausführen lassen.
Was heißt "Errichtung eines Haushalts"? Begünstigt sind nun alle Arbeiten in einem vorhandenen Haushalt. Wenn dadurch neue Wohn- oder Nutzflächen geschaffen werden, spielt dies keine Rolle mehr. Falls durch die Baumaßnahmen der Gebrauchswert der Immobilie nachhaltig verbessert wird, so ist auch dies unschädlich für die Steuervergünstigung. Die neue Definition der "Neubaumaßnahme" gilt in allen noch offenen Steuerfällen rückwirkend bis 2006 (BMF-Schreiben vom 10.1.2014, BStBl. 2014 I S. 75, Tz. 57).
Auch "Herstellungsaufwand" begünstigt? Bei der Beurteilung der begünstigten Arbeiten spielt es keine Rolle, ob es sich dabei steuerlich um Erhaltungsaufwand oder um Herstellungsaufwand handelt. Letzteres ist der Fall, wenn etwas Neues, bisher Nichtvorhandenes geschaffen wird. Begünstigt ist daher beispielsweise auch der Arbeitslohn für den nachträglichen Einbau eines Kachelofens und Kamins, das Anbringen einer Sonnenmarkise, die erstmalige Anlage eines Gartens, das Pflanzen einer Hecke, der Bau einer Grundstücksmauer.
Anders als bis 2013 sind seit 2014 auch Baumaßnahmen begünstigt, mit denen die Wohn- oder Nutzfläche erweitert wird - vorausgesetzt ein Haushalt ist vorhanden.
Begünstigt sind beispielsweise:
- Anbau eines Wintergartens: Vor 2014 abgelehnt, weil der Wintergarten unbeheizt zu 50 % und beheizt zu 100 % in die Berechnung der Wohnfläche einbezogen wird (FG Rheinland-Pfalz vom 18.10.2012, 4 K 1933/12).
- Einbau einer Dachgaube: Vor 2014 abgelehnt, weil sich dadurch die lichte Höhe auf über 2 m erhöht und so-mit die entsprechende Grundfläche um 50 Prozent vergrößert. Schädlich war eine Wohnflächenerweiterung von gerade mal 2,40 qm (FG Berlin-Brandenburg vom 11.12.2012, 4 K 4361/08).
- Ausbau des Dachgeschosses oder des Keller.
- Anbringen einer Terrassenüberdachung.
- Aufstellen einer Fertiggarage.
Hinweis: Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat zuungunsten der Hauseigentümer entschieden, dass Handwerkerleistungen auch dann noch dem Neubau zuzuordnen sind, wenn diese zwar nach dem Einzug vorgenommen worden, aber bereits im Bauvertrag ausgewiesen worden sind: Beispiele: Außenputz- und Malerarbeiten, Verlegen eines Rollrasens, Errichtung einer Zaunanlage (Urteil vom 7.11.2017, 6 K 6199/16).
(2021): Are extensions to living space also eligible for tax relief?
Do tradespeople need to itemise the wage portion separately?
Customers are generally entitled to a correct invoice. This also includes the requirement for tradespeople to itemise the labour costs separately on the invoice. If these are tradespeople's services, it can lead to tax savings.
Expenditure on tradespeople's services is directly deductible from the tax liability at 20%, up to a maximum of 1.200 Euro per year. Only pure labour costs and any invoiced machine and travel costs plus the applicable VAT are eligible. In addition to the aforementioned pure labour costs, costs for disposals considered ancillary to the main service (e.g. removal of tiles during bathroom retiling) and invoiced costs for consumables (e.g. tape, protective sheets, lubricants) are also eligible. However, costs for materials and other supplied goods are not eligible.
Labour costs must be ascertainable from the details in the invoice. The question is whether the customer has a legal right for the tradesperson to itemise the labour costs separately on the invoice.
Currently, the Mülheim District Court has ruled that customers have a legal right to an itemised invoice with separate disclosure of labour costs. This is because only then can they deduct tradespeople's services or household-related services for tax purposes in accordance with § 35a para. 2 EStG. So, that's settled! (Mülheim District Court, 30.7.2015, 12 C 1124/14).
The company's obligation arises from § 242 BGB, not to harm the contractual partner. Regarding the tax implications of invoicing, it is also irrelevant whether the client can specify the invoice amount themselves. As long as the company withholds the invoice, the client can even withhold payment under § 273 BGB, as the private legal claim to an invoice is a secondary obligation of the service provider to the paying service recipient.
Note: There are always service providers who demand cash payment. On the other hand, there are also clients who pay an invoice in cash - possibly unaware of § 35a EStG. In these cases, the tax office will refuse the deduction as a household-related service or tradespeople's service - no amount of complaining will help. CURRENTLY, the Eisenhüttenstadt District Court has ruled that the client has no claim for reimbursement against the service provider for the amount of the lost tax reduction (judgment of 8.3.2021, 5 C 65/20).
In the case in question, a taxpayer had hired a moving company for a private move and paid the invoice in cash. After not receiving a tax reduction, he demanded a refund from the moving company. However, according to the court, the company is neither obliged to encourage its customers to make non-cash payments nor to inform them about tax consequences. As part of their own responsibility, the client must take care of their own tax matters (Source: Trinks, NWB Expertenblog, "Handwerker & Co. haftbar für Steuerschaden durch Barzahlung?").
(2021): Do tradespeople need to itemise the wage portion separately?
Are preliminary work in the craft business also eligible?
Expenses for craftsmen's services are deductible from the tax liability at 20%, up to a maximum of 1.200 Euro per year. Only labour costs are eligible, and only for work on and in the owner-occupied home. For a long time, it was unclear to what extent work carried out in the workshop of the craftsman's business was also eligible.
Recently, the Federal Fiscal Court decided the matter: If work is carried out in a craftsman's workshop, the wage costs incurred are not eligible for relief under § 35a para. 3 EStG (BFH rulings of 13.5.2020, VI R 4/18 and VI R 7/18).
According to the BFH, services provided outside the household are not eligible, even if they are provided for the household. What matters is where the service is actually performed. A craftsman's service carried out in the craftsman's workshop on a household item does not have a (direct) spatial connection with the household for which it is provided, but only a functional one.
Therefore, it is generally irrelevant whether the service result is achieved in the household. The spatial-functional connection to the household cannot be established solely by the fact that the craftsman's service relates to a household item.
The first case concerned the repair of a courtyard gate, which was removed by the carpenter, repaired in his workshop, and then reinstalled. A tax reduction for the repair of the courtyard gate is only possible to the extent that the carpenter carried out the work on the property and not in his workshop (VI R 4/18).
The second case involved the manufacture, galvanisation, delivery, and installation of a door (workshop and installation work). There is no tax relief for the manufacture and galvanisation of the door in the workshop, only partially for the installation work in the household (VI R 7/18).
Tip
Ensure that the labour costs for the on-site service (installation) are itemised separately on the invoice. However, even if this is not the case, the labour costs can be apportioned on an estimated basis. According to the BFH, "it is actually possible to split the labour costs into a non-eligible 'workshop wage' and an eligible 'on-site wage'. Such a split does not contradict the legislative intent to combat undeclared work" (VI R 4/18, VI R 7/18).
(2021): Are preliminary work in the craft business also eligible?
Is the connection to the sewage disposal system eligible for tax relief?
Aufwendungen für Handwerkerleistungen sind mit 20 %, höchstens 1.200 Euro im Jahr, direkt von der Steuerschuld abziehbar. Begünstigt sind nur Arbeitskosten sowie ggf. in Rechnung gestellte Maschinen- und Fahrtkosten zuzüglich der darauf entfallenden Mehrwertsteuer.
Der Steuerabzug wird allerdings nur gewährt für Arbeiten an und in der selbst genutzten Wohnung. Während der Fiskus nur Maßnahmen innerhalb der Grundstücksgrenzen begünstigen will, sieht der Bundesfinanzhof die erforderliche Verbindung zum Haushalt auch dann noch als gegeben an, wenn die Maßnahme die Grundstücksgrenze überschreitet und exklusiv dem Grundstück dient (BFH-Urteil vom 20.3.2014, VI R 56/12).
Aktuell hat der Bundesfinanzhof wie folgt entschieden: Der von § 35a EStG vorausgesetzte räumlich-funktionale Zusammenhang zum Haushalt des Steuerpflichtigen ist nicht gegeben, wenn für die Neuverlegung einer öffentlichen Mischwasserleitung als Teil des öffentlichen Sammelnetzes ein Baukostenzuschuss erhoben wird (BFH-Urteil vom 21.2.2018, VI R 18/16).
Zu unterscheiden ist also, ob das öffentliche Ver- oder Entsorgungsnetz erstmals geschaffen oder erneuert wird (= nicht steuerbegünstigt) oder ob das Eigenheim an das öffentliche Sammelnetz angeschlossen wird (= steuerbegünstigt). Der eigentliche Grundstücksanschluss an das öffentliche Sammelnetz beginnt an der Abzweigstelle von der jeweiligen Sammelleitung und endet mit dem Grundstücksanschlussschacht an der Grundstücksgrenze. Anders als der Haus- oder Grundstücksanschluss ist das öffentliche Ver- oder Entsorgungsnetz nicht mehr zum Haushalt i.S. des § 35a Abs. 4 Satz 1 EStG zu zählen.
Höchstrichterlich noch nicht entschieden war die Frage, ob auch Anliegerbeiträge für eine Gemeindestraße oder für den Ausbau von Gehwegen und Straßenbeleuchtung begünstigt sein können. AKTUELL hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass Anliegerbeiträge für den Ausbau einer öffentlichen Straße keine begünstigten Handwerkerleistungen darstellen und deshalb nicht gemäß § 35a Abs. 3 EStG steuerlich begünstigt sind (BFH-Urteil vom 28.4.2020, VI R 50/17).
Der Fall: Ein Ehepaar hatte für den Ausbau der unbefestigten Sandstraße vor ihrem Grundstück einen Beitrag an die Gemeinde zu zahlen und wollte einen Teil davon als steuerbegünstigte Handwerkerleistung von der Einkommensteuer absetzen. Da der Vorauszahlungsbescheid der Gemeinde nur eine Gesamtsumme auswies, schätzten sie die Arbeitskosten auf 50 %. Das Finanzamt erkannte die Aufwendungen für die Herstellung der Fahrbahn nicht an. Die Eheleute machten dagegen geltend, dass die Grundsätze, die der BFH für die Berücksichtigung der Anbindung an die öffentliche Wasserversorgung aufgestellt habe, auch für den Ausbau der Gemeindestraße heranzuziehen seien, da die Verkehrsanbindung etwa an die Schule und die Arbeitsstelle für die Haushaltsführung notwendig sei.
Nach Auffassung des BFH sind die Arbeiten an der Straße - im Gegensatz zu solchen an einer individuellen Grundstückszufahrt ab der Abzweigung von der eigentlichen Straße - nicht grundstücks- und damit nicht haushaltsbezogen. Der allgemeine Straßenbau ist nicht mehr als eine im Haushalt erbrachte Handwerkerleistung anzusehen. Denn auch Leistungen im allgemeinen Straßenbau kommen nicht nur einzelnen Grundstückseigentümern, sondern allen Nutzern zugute. Dass der Straßenbau auch für den einzelnen Grundstückseigentümer "wirtschaftlich vorteilhaft" ist, ist insoweit unerheblich.
Die Abrechnung anhand der Grundstücksfläche und einem Nutzungsfaktor ändert an der fehlenden räumlich-funktionalen Beziehung zum Haushalt nichts. Dies dient lediglich der Verteilung der nach Abzug des Gemeindeanteils verbleibenden Gesamtkosten auf die Beitragspflichtigen und führt insbesondere nicht dazu, dass der einzelne Anlieger für das vor seinem Grundstück verlaufende Straßenstück zahlt.
Hinweis
Auch Kleinunternehmer i.S. des § 19 UStG oder die öffentliche Hand können steuerbegünstigte Handwerkerleistungen erbringen. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine juristische Person des öffentlichen Rechts (beispielsweise ein Zweckverband) mit dem Verlegen der Hausanschlussleitungen gegen Kostenerstattung im Rahmen eines Betriebs gewerblicher Art unternehmerisch tätig geworden ist.
(2021): Is the connection to the sewage disposal system eligible for tax relief?
Are residents' contributions also tax-privileged?
Aufwendungen für Handwerkerleistungen sind mit 20 %, höchstens 1.200 Euro im Jahr, direkt von der Steuerschuld abziehbar. Begünstigt sind Arbeiten in der selbst genutzten Wohnung bzw. "im Haushalt" sowie auf dem Grundstück. Sind aber auch Anliegerbeiträge für eine Straßenerneuerung begünstigt?
Folglich möchte die Finanzverwaltung die Steuervergünstigung für Hausanschlüsse (Fernsehen, Internet), Zu- und Ableitungen (Strom, Gas, Wasser), Abflussrohrreinigung, Abwasserentsorgung, Laubentfernung, Außenanlagen, Pflasterarbeiten usw. nur innerhalb der Grundstücksgrenze gewähren und lehnt sie für Maßnahmen außerhalb des Grundstücks ab (BMF-Schreiben vom 10.1.2014, BStBl. 2014 I S. 75, Tz. 15, Anlage 1).
Aber der Bundesfinanzhof hat gegen den Fiskus entschieden, dass der Steuervorteil nicht auf Leistungen beschränkt ist, die genau innerhalb der Grundstücksgrenzen erbracht werden. Die erforderliche Verbindung zum Haushalt sei auch dann noch gegeben, wenn es sich um eine Maßnahme handelt, die die Grundstücksgrenze überschreitet und exklusiv dem Grundstück dient. Nach Auffassung der BFH-Richter sind nicht nur Handwerkerleistungen begünstigt, die "in" einem Haushalt erbracht werden, sondern auch solche, die "für" den Haushalt erbracht werden.
Denn der Begriff "im Haushalt" ist räumlich-funktional auszulegen. Deshalb werden die Grenzen des Haushalts - anders als der Fiskus meint - nicht ausnahmslos durch die Grundstücksgrenzen abgesteckt. Vielmehr können auch Handwerkerleistungen, die jenseits der Grundstücksgrenze auf fremdem bzw. öffentlichem Grund erbracht werden, begünstigt sein. Es muss sich dabei allerdings um Leistungen handeln, die in unmittelbarem räumlichem Zusammenhang zum Haushalt durchgeführt werden und dem Haushalt dienen (BFH-Urteil vom 20.3.2014, VI R 56/12).
Höchstrichterlich noch nicht entschieden war die Frage, ob auch Anliegerbeiträge für eine Gemeindestraße oder für den Ausbau von Gehwegen und Straßenbeleuchtung begünstigt sein können. AKTUELL hat der Bundesfinanzhof leider entschieden, dass Anliegerbeiträge für den Ausbau einer öffentlichen Straße keine begünstigten Handwerkerleistungen darstellen und deshalb nicht gemäß § 35a Abs. 3 EStG steuerlich begünstigt sind (BFH-Urteil vom 28.4.2020, VI R 50/17).
Der Fall: Ein Ehepaar hatte für den Ausbau der unbefestigten Sandstraße vor ihrem Grundstück einen Beitrag an die Gemeinde zu zahlen und wollte einen Teil davon als steuerbegünstigte Handwerkerleistung von der Einkommensteuer absetzen. Da der Vorauszahlungsbescheid der Gemeinde nur eine Gesamtsumme auswies, schätzten sie die Arbeitskosten auf 50 %. Das Finanzamt erkannte die Aufwendungen für die Herstellung der Fahrbahn nicht an. Die Eheleute machten dagegen geltend, dass die Grundsätze, die der BFH für die Berücksichtigung der Anbindung an die öffentliche Wasserversorgung aufgestellt habe, auch für den Ausbau der Gemeindestraße heranzuziehen seien, da die Verkehrsanbindung etwa an die Schule und die Arbeitsstelle für die Haushaltsführung notwendig sei.
Nach Auffassung des BFH sind die Arbeiten an der Straße - im Gegensatz zu solchen an einer individuellen Grundstückszufahrt ab der Abzweigung von der eigentlichen Straße - nicht grundstücks- und damit nicht haushaltsbezogen. Der allgemeine Straßenbau ist nicht mehr als eine im Haushalt erbrachte Handwerkerleistung anzusehen. Denn auch Leistungen im allgemeinen Straßenbau kommen nicht nur einzelnen Grundstückseigentümern, sondern allen Nutzern zugute. Dass der Straßenbau auch für den einzelnen Grundstückseigentümer "wirtschaftlich vorteilhaft" ist, ist insoweit unerheblich.
Die Abrechnung anhand der Grundstücksfläche und einem Nutzungsfaktor ändert an der fehlenden räumlich-funktionalen Beziehung zum Haushalt nichts. Dies dient lediglich der Verteilung der nach Abzug des Gemeindeanteils verbleibenden Gesamtkosten auf die Beitragspflichtigen und führt insbesondere nicht dazu, dass der einzelne Anlieger für das vor seinem Grundstück verlaufende Straßenstück zahlt.
(2021): Are residents' contributions also tax-privileged?