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(2018) Kann ich mein Arbeitszimmer absetzen?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2020. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): Kann ich mein Arbeitszimmer absetzen?

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzbar, wenn

  • für die berufliche oder betriebliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, und zwar bis zu 1.250 Euro.
  • das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Betätigung bildet, und zwar in unbegrenzter Höhe.

Ein Arbeitszimmer können Sie steuerlich geltend machen, wenn Ihnen für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit "kein anderer Arbeitsplatz" zur Verfügung steht. Dann sind die Arbeitszimmerkosten bis zum Höchstbetrag von 1.250 Euro als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abziehbar. Der Höchstbetrag von 1.250 Euro ist ein Jahresbetrag.

Der Höchstbetrag wird nicht gekürzt, wenn das Arbeitszimmer nur für einen Teil des Jahres genutzt wird oder nur für einige Monate "kein anderer Arbeitsplatz" zur Verfügung steht. Als "anderer Arbeitsplatz" wird nur ein Arbeitsplatz berücksichtigt, der zur Erledigung von büromäßigen Arbeiten geeignet und dementsprechend büromäßig eingerichtet ist.

Maßgebend für die Beurteilung des "Arbeitszimmers als Mittelpunkt" ist, dass der qualitative Schwerpunkt der Gesamttätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer liegt. Dies ist der Fall, wenn dort die für den Beruf wesentlichen und prägenden Tätigkeiten verrichtet werden. Der "Mittelpunkt" bestimmt sich also nach dem inhaltlichen Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit.

Bei dieser Wertung kommt es nicht entscheidend auf die zeitliche Nutzungsdauer an. Der zeitliche (quantitative) Nutzungsumfang ist allenfalls ein Indiz: Eine umfangreiche Nutzung spricht für den Mittelpunkt, eine nur geringfügige Nutzung eher dagegen. Das Arbeitszimmer kann aber auch dann der Mittelpunkt sein, wenn die zeitliche Nutzung weniger als 50 % der gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit ausmacht und die außerhäuslichen Tätigkeiten zeitlich überwiegen.

Wichtig ist, dass die Arbeiten im Arbeitszimmer für den ausgeübten Beruf so maßgeblich sind, dass sie diesen prägen.

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