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(2018) Kranken-/Pflegeversicherung für Dritte

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2020. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): Kranken-/Pflegeversicherung für Dritte

Als Versicherungsnehmer für andere Personen übernommene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge können grundsätzlich beim Versicherungsnehmer berücksichtigt werden.

In Fällen, in denen Sie als Versicherungsnehmer auch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung des von Ihnen (mit-) versicherten Kindes, für welches kein Anspruch auf Freibeträge für Kinder oder Kindergeld besteht, oder des eingetragenen Lebenspartners / der eingetragenen Lebenspartnerin geltend machen, können Sie die entsprechenden Eintragungen vornehmen. Ihre Beiträge können Sie als Sonderausgaben absetzen und in der "Anlage Vorsorgeaufwand" eintragen.

Bitte vergessen Sie nicht, die Identifikationsnummer der mitversicherten Person anzugeben.

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ComputerBild

"Die beste Alternative für Smartphone, Tablet und Browser ist Lohnsteuer kompakt."

ComputerBild 03/2022

BÖRSE Online

"Die Dateneingabe im Interview-Stil und weitere Features [...] wurden vom Pionier der Online-Steuererklärungen optimiert."

BÖRSE Online 02/2022

Euro am Sonntag

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen in Deutschland unterstützt User bei komplexen Steuerfällen."

Euro am Sonntag 02/2021

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