(2022)
Welche Beiträge zur Altersvorsorge kann ich als Vorsorgeaufwendungen eintragen?
Unter Altersvorsorgeaufwendungen versteht man die Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung, die Rürup-Rente, die landwirtschaftliche Alterskasse und die berufsständische Versorgungseinrichtung. Arbeitnehmer können die Beiträge zu landwirtschaftlichen Alterskassen und Beiträge zu einer freiwilligen gesetzlichen Rentenversicherung eintragen.
Da auch der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung mitgerechnet wird, sind die Sonderausgaben allerdings viel niedriger. Altersvorsorgeaufwendungen können bis zu einem bestimmten Höchstbetrag geltend gemacht werden. Seit 2015 ist der Höchstbetrag gekoppelt an den Höchstbeitrag in der knappschaftlichen Rentenversicherung, aufgerundet auf einen vollen Euro-Betrag.
Im Jahre 2022 sind die Altersvorsorgebeiträge insgesamt absetzbar bis zu 25.639 Euro bei Ledigen und 51.278 Euro bei Verheirateten. Aber diese Beiträge wirken sich nur mit 94 % steuermindernd aus, also mit höchstens 24.101 Euro bzw. 48.202 Euro.
Die sonstigen Vorsorgeaufwendungen sind insgesamt bis 1.900 Euro abzugsfähig, wenn der Steuerzahler steuerfreie Zuschüsse zu seiner Krankenversicherung oder Beihilfe zu den Krankheitskosten erhält. Bekommt er diese steuerfreien Zuschüsse nicht, kann er sonstige Vorsorgeaufwendungen bis zu 2.800 Euro geltend machen.
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