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Jakie warunki muszę spełnić, aby móc odliczyć koszty drugiego gospodarstwa domowego?

Jeśli miejsce pracy jest daleko od miejsca zamieszkania i z tego powodu musisz wynająć drugie mieszkanie, masz do czynienia z podwójnym gospodarstwem domowym. Niektóre koszty, które ponosisz w związku z tym, możesz odliczyć od podatku.

Muszą jednak zostać spełnione pewne warunki: Po pierwsze, musisz mieć główne mieszkanie z własnym gospodarstwem domowym w miejscu zamieszkania. Ponadto musisz wynająć drugie mieszkanie w miejscu pracy z powodów zawodowych. Nowym warunkiem dla "własnego gospodarstwa domowego" od 2014 roku jest udział finansowy w kosztach utrzymania.

Powody zawodowe występują na przykład, gdy zostałeś przeniesiony do pracy w innym miejscu lub gdy podejmujesz pracę, która znajduje się daleko poza Twoim miejscem zamieszkania. Podwójne gospodarstwo domowe jest również uznawane za spowodowane względami zawodowymi, jeśli z powodów prywatnych przenosisz swoje główne miejsce zamieszkania z dala od miejsca pracy i korzystasz z mieszkania w miejscu pracy jako drugiego gospodarstwa domowego.

Jako drugie mieszkanie uznaje się każde miejsce, w którym masz możliwość noclegu. Jak często korzystasz z tej możliwości, nie ma znaczenia. Zakwaterowanie może obejmować:

  • mieszkanie na wynajem,
  • własny dom,
  • pokój hotelowy,
  • możliwości noclegowe u znajomych lub
  • barak na budowie.

Jeśli wielokrotnie w tygodniu wracasz do domu, możesz wybrać, czy chcesz odliczyć koszty związane z podwójnym gospodarstwem domowym czy koszty podróży za wszystkie odbywane powroty do domu. W drugim przypadku koszty podróży można odliczyć ryczałtem za dojazdy. Wtedy jednak nie możesz odliczyć kosztów noclegu i diet w pierwszych trzech miesiącach jako kosztów uzyskania przychodu. Druga opcja jest korzystna, jeśli często wracasz do domu i masz niskie koszty noclegu w swoim drugim miejscu zamieszkania.

Jakie warunki muszę spełnić, aby móc odliczyć koszty drugiego gospodarstwa domowego?



Was kann ich für Zweithaushalte absetzen?

Was kann ich für Zweithaushalte absetzen?

Für eine Zweitwohnung am Arbeitsort stellt das Finanzamt keine strengen Anforderungen. Es kann sich um eine Wohnung, ein Hotelzimmer oder ein möbliertes Zimmer handeln. Wichtig ist nur, dass die Unterkunft zur Verfügung steht und nicht zum neuen Lebensmittelpunkt wird. Ist dies erfüllt, können diverse Werbungskosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung steuerlich geltend gemacht werden.

Absetzbare Werbungskosten:
  • Wohnungssuche: Fahrtkosten zur Besichtigung, Telefon- oder Portokosten.
  • Umzug: Kosten für Transport (Spedition, Leihwagen), Reisekosten am Umzugstag.
  • Verpflegungspauschale: In den ersten drei Monaten können Pauschbeträge für Verpflegung angesetzt werden:
    • 24 Stunden Abwesenheit: 28 Euro
    • 8 bis 24 Stunden Abwesenheit: 14 Euro
  • Fahrtkosten: Die erste Hinfahrt und letzte Rückfahrt werden in voller Höhe anerkannt, z. B. per Ticket oder mit der Kilometerpauschale (30 Cent pro Kilometer). Wöchentliche Heimfahrten können mit der Entfernungspauschale (30 Cent pro Entfernungskilometer, ab dem 21. Kilometer 38 Cent) abgesetzt werden.
  • Unterkunftskosten: Anerkannt werden nachgewiesene Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 1.000 Euro pro Monat. Dazu zählen:
    • Miete inklusive Betriebskosten
    • Kosten für notwendige Einrichtungsgegenstände
    • Zweitwohnungssteuer
    • Renovierungskosten
Höchstbetrag von 1.000 Euro:

Der Höchstbetrag gilt als Durchschnittswert für das Gesamtjahr. Beträge, die in einzelnen Monaten weniger als 1.000 Euro betragen, können mit höheren Ausgaben in anderen Monaten verrechnet werden.

Aufwendungen für Einrichtungsgegenstände:

Laut BFH-Urteil vom 4.4.2019 (VI R 18/17) gehören die Kosten für Einrichtungsgegenstände und Hausrat nicht zu den Unterkunftskosten und sind deshalb zusätzlich abziehbar.

Tipp: Steht die Zweitwohnung im Eigentum des Arbeitnehmers, sind die tatsächlichen Aufwendungen (z. B. AfA, Schuldzinsen, Betriebskosten) bis zu 1.000 Euro pro Monat absetzbar. Kosten für Einrichtungsgegenstände können darüber hinaus abgesetzt werden.

Besonderheiten:
  • Bei möblierten Wohnungen, bei denen die Miete nicht auf Wohnung und Möbel aufgeteilt ist, kann die Miete im Schätzverfahren aufgeteilt werden (§ 162 AO). Die Kosten für Möbelnutzung sind zusätzlich absetzbar.
  • Stellplatzkosten: Ein gemieteter Stellplatz oder eine Garage zählen nicht zu den Unterkunftskosten und können zusätzlich abgesetzt werden (FG Saarland, 20.5.2020, 2 K 1251/17).
Vereinfachungsregelung:

Anschaffungskosten für Einrichtung und Ausstattung bis zu 5.000 Euro werden als notwendig anerkannt und sind ohne weitere Prüfung als Werbungskosten abzugsfähig (BMF-Schreiben vom 25.11.2020).

Zweitwohnungsteuer:

Die Zweitwohnungsteuer fällt unter die Abzugsbeschränkung von 1.000 Euro pro Monat, wie der Bundesfinanzhof entschieden hat (BFH-Urteil vom 13.12.2023, VI R 30/21).

Keine 1.000-Euro-Grenze im Ausland

Bei doppelter Haushaltsführung im Ausland gilt die 1.000-Euro-Grenze nicht. Stattdessen sind die tatsächlichen Mietkosten als Werbungskosten abzugsfähig, soweit sie "notwendig und angemessen" sind. Obergrenze ist der ortsübliche Durchschnittsmietpreis für eine 60-m²-Wohnung - so jedenfalls die Auffassung der Finanzverwaltung.

BFH kippt 60-m²-Grenze bei Auslandswohnungen

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 9.8.2023 (VI R 20/21) entschieden, dass bei doppelter Haushaltsführung im Ausland keine pauschale Begrenzung auf die Miete einer 60 m²-Wohnung gilt. Stattdessen ist im Einzelfall zu prüfen, ob die Unterkunftskosten notwendig sind.

Trotzdem hält die Finanzverwaltung in der Anleitung zur Anlage N (2024) weiter an der 60-m²-Grenze fest.

Mit Urteil vom 17.6.2025 (VI R 21/23) bestätigte der BFH: Tatsächliche Kosten für eine vom Dienstherrn als notwendig anerkannte Dienstwohnung im Ausland sind voll abziehbar.

Was kann ich für Zweithaushalte absetzen?



Wann habe ich einen eigenen Hausstand?

Wann habe ich einen eigenen Hausstand?

Um eine doppelte Haushaltsführung steuerlich anerkennen zu lassen, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:

1. Eigener Haushalt am Heimatort:

Sie müssen an Ihrem Heimatort eine Wohnung besitzen oder mieten, die Sie für Ihre persönlichen Bedürfnisse nutzen. Ihr Lebensmittelpunkt muss dort liegen.

2. Finanzielle Beteiligung bei Alleinstehenden:

Alleinstehende können die doppelte Haushaltsführung nur geltend machen, wenn sie sich finanziell am Haupthaushalt beteiligen. Das bedeutet: Es müssen mehr als 10 % der laufenden monatlichen Haushaltskosten übernommen werden (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG). Die Finanzverwaltung prüft dies streng.

Tipp: Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 29.4.2025 (VI R 12/23) entschieden, dass keine finanzielle Beteiligung nachgewiesen werden muss, wenn der Haupthaushalt ein Ein-Personen-Haushalt ist. In diesem Fall entfällt die Prüfung der Kostenbeteiligung.

Wichtig: Das Urteil gilt nicht für Kinder, die nur am Wochenende ins Elternhaus zurückkehren, oder für Angehörige eines Mehrgenerationenhaushalts.

3. Verheiratete Personen:

Verheiratete haben es oft einfacher, da die Familie meist am Heimatort bleibt und die finanzielle Beteiligung selten in Frage gestellt wird. Eine eigene abgeschlossene Wohnung ist oft ausreichend, um die doppelte Haushaltsführung zu begründen.

Finanzielle Beteiligung:

Das Finanzgericht Niedersachsen entschied 2019, dass die finanzielle Beteiligung an den Haushaltskosten auf verschiedene Arten erfolgen kann. Dies kann durch direkte Zahlungen, den Kauf von Haushaltsgegenständen oder durch Kosten für Reparaturen und Renovierungen geschehen. Auch Einmalzahlungen sind möglich. Der Bundesfinanzhof hat dieses Urteil bestätigt und die strengen Anforderungen der Finanzverwaltung abgelehnt.

Fallbeispiel:

Ein Arbeitnehmer hatte am Arbeitsort eine Wohnung gemietet, lebte aber auch in einem Zimmer im Haus seiner Eltern. Er beteiligte sich 2015 mit 3.160,47 Euro an den Haushaltskosten (Lebensmittel, Nebenkosten, Fenstererneuerung). Das Finanzamt lehnte dies als Nachweis der finanziellen Beteiligung ab. Vor Gericht wurde jedoch zugunsten des Arbeitnehmers entschieden.

Begründung:
  • Die finanzielle Beteiligung muss sich auf Kosten wie Miete, Betriebskosten, Haushaltsgegenstände und Renovierungen beziehen. Andere Ausgaben wie Urlaub oder Freizeitaktivitäten zählen nicht dazu.
  • Es gibt keine feste Mindestgrenze, und die Beteiligung muss nicht monatlich erfolgen. Einmalzahlungen sind ebenfalls zulässig.
  • Um die finanzielle Beteiligung nachzuweisen, müssen die tatsächlichen Kosten des Haushalts dargelegt werden.
Tipps:
  • Falls das Finanzamt die doppelte Haushaltsführung wegen fehlender Kostenbeteiligung ablehnt, können Sie Einspruch einlegen und sich auf das Urteil des Bundesfinanzhofs berufen.
  • Um Konflikte zu vermeiden, sollten Sie regelmäßig mehr als zehn Prozent der monatlichen Kosten des Haushalts übernehmen.
  • Das Urteil des Bundesfinanzhofs gilt nicht für Kinder, die nur am Wochenende nach Hause fahren und ihr Jugendzimmer nutzen.

Wann habe ich einen eigenen Hausstand?


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Czy w roku 2025 prowadził/a Pan/i oddzielne gospodarstwo domowe w rodzinnej miejscowości?

Wählen Sie "ja" aus, wenn Sie 2025 an Ihrem Heimatort einen eigenen Hausstand hatten, das heißt:

  • Sie hatten dort eine eigene Wohnung (z. B. als Mieter, Eigentümer oder mit Partner/in gemeinsam).
  • Diese Wohnung war Ihr Lebensmittelpunkt.
  • Sie haben sich regelmäßig an den Haushaltskosten beteiligt (z. B. Miete, Strom, Einkäufe).

Wählen Sie "nein" aus, wenn Sie z. B.:

  • nur ein kostenloses Zimmer bei den Eltern bewohnen,
  • keine oder nur sehr geringe Beiträge zu den Haushaltskosten beitragen.

Hinweis: Auch volljährige Kinder im Elternhaus müssen eine nachweisbare finanzielle Beteiligung am Haushalt vorweisen. Wohnen allein genügt nicht.

Zeitraum der Auswärtstätigkeit

Tragen Sie hier den Zeitraum Ihrer Auswärtstätigkeit unmittelbar vor Beginn der doppelten Haushaltsführung ein.

Dieser Zeitraum wird bei der Berechnung der Dreimonatsfrist für Verpflegungsmehraufwendungen berücksichtigt.

Pierwsze miejsce zamieszkania istnieje od

Geben Sie hier das Datum an, seit dem Sie am Heimatort Ihre Erstwohnung mit einem eigenen Hausstand unterhalten.

Ein eigener Hausstand liegt vor, wenn:

  • Sie die Wohnung selbst gemietet oder gekauft haben, oder
  • Sie gemeinsam mit Partner/in oder Mitbewohnern dort wohnen und
  • sich regelmäßig an den laufenden Haushaltskosten beteiligen (z. B. Miete, Strom, Lebensmittel).

Wichtig: Ein kostenlos bewohntes Zimmer im Elternhaus genügt nicht. Auch bei volljährigen Kindern reicht das bloße Wohnen im Elternhaushalt nicht aus – es muss eine echte finanzielle Beteiligung am Haushalt vorliegen.

Adres pierwsz(orzędn)ego miejsca zamieszkania w 2025

Tragen Sie hier die vollständige Anschrift Ihrer Erstwohnung am Heimatort ein.

Ein eigener Hausstand liegt nur vor, wenn Sie dort:

  • eine Wohnung selbst gemietet oder gekauft haben oder
  • gemeinsam mit Partner/in oder Mitbewohnern wohnen und
  • sich regelmäßig an den laufenden Haushaltskosten (z. B. Miete, Strom, Lebensmittel) beteiligen.

Wichtig: Ein kostenlos genutztes Zimmer im Elternhaus reicht nicht aus. Auch bei volljährigen Kindern im Elternhaus muss eine nachweisbare finanzielle Beteiligung am Haushalt vorliegen. Kleine symbolische Beträge genügen nicht.

Powód dla prowadzenia podwójnego gospodarstwa domowego

Geben Sie hier den (beruflich veranlassten) Grund für die doppelte Haushaltsführung an.

Das Finanzamt erkennt die Ausgaben für einen doppelten Haushalt nur an, wenn hierfür berufliche Gründe vorliegen. Wer berufsbedingt einen zweiten Hausstand unterhält, kann das Finanzamt an den Ausgaben für die doppelte Haushaltsführung beteiligen.

Berufliche Gründe sind beispielsweise:

  • Neuaufnahme eines Jobs
  • Versetzung an neuen Arbeitsort
  • Arbeitgeber- oder Stellenwechsel
  • Privat umgezogen, Wohnung am Arbeitsort behalten
Drugi dom został ustalony na

Proszę podać tu, kiedy się Pan/i wprowadził/a do drugiego domu do miejscu pracy.

Drugie miejsce zamieszkania istniało nieprzerwanie do:

Jeśli wyprowadził/a się Pan/i z drugiego mieszkania w roku podatkowym 2025, proszę wpisać tutaj datę wyprowadzki.

Jeśli wyprowadził/a się Pan/i z mieszkania dopiero po 31.12.2025, proszę wpisać 31.122025 w to pole.

Ważne: Może Pan/i odliczyć koszty przeprowadzki jako koszty uzyskania przychodu w przypadku zakończenia prowadzenia podwójnego gospodarstwa domowego.

Powierzchnia drugiego mieszkania

W przypadku prowadzenia podwójnego gospodarstwa domowego w Niemczech wilekość mieszkania nie ma znaczenia. 

W przypadku prowadzenia podwójnego gospodarstwa domowyego w Niemczech, wielkość domu nie ma znaczenia. Udokumentowane całkowitych kosztów zakwaterowania są ograniczone do 1.000 euro miesięcznie, niezależnie od wielkości mieszkania.

W przypadku prowadzenia podwójnego gospodarstwa domowego za granicą nie obowiązuje ograniczenie kwoty w wysokości 1.000 euro. Obowiązuje zasada, że ​​rzeczywisty koszt wynajmu jest nadal uznawaje tylko koszty koniecznie i wiarygodne, a nie zawyżone. Koszty mieszkaniowe są jedynie wtedy uznawane za „konieczne”, kiedy powstają w mieszkaniu o powierzchni do 60 m2 dla przeciętnego czynszu za mieszkanie o przeciętnej lokalizacji i wyposażenia apartamentu. Górną granicą odliczenia kosztów wynajmu jest zatem zawsze lokalny czynsz za mieszkanie o powierzchni 60 m2. Ponieważ jest to czynsz podstawowy, dodatkowe koszty wynikające z wynajmu podlegają również odliczeniu. Jednakże musi to być to przeliczone na wielkość mieszkania o powierzchni 60 m2.

Odległość między pierwszym i drugim miejscem zamieszkania

Proszę wpisać tutaj odległość w jedną stronę między pierwszym i drugim miejscem zamieszkania w miejscu pracy.

Brane pod uwagę tylko pełne kilometry, kilometr lub jego część nie jest brany pod uwagę.

Czy chce się Pan/i ubiegać o więcej niż jeden zjazd do domu na tydzień?

Proszę wybrać "tak", jeśli chce Pan/i odliczyć od podatku więcej niż jeden zjazd do domu tygodniowo.

W tym przypadku nie może Pan/i uwzględnić kosztów uzyskania przychodu (koszty utrzymania drugiego miejsca zamieszkania, diety itp.) w ramach podwójnego gospodarstwa domowego. Proszę wpisać przejazdy w sekcji "Przejazdy do pracy".

Mogą Państwo dokonać takiego wyboru dla każdego podwójnego gospodarstwa domowego z osobna raz w roku.

Czy drugi dom został rozwiązany w 2025?

Wählen Sie "ja", wenn Sie Ihre Zweitwohnung im Jahr 2025 aufgegeben haben und der doppelte Haushalt beendet wurde.

Wählen Sie "nein", wenn die doppelte Haushaltsführung auch im Jahr 2026 weiterhin besteht.

Hinweis: Wenn Sie den doppelten Haushalt beendet haben, können Sie die Umzugskosten als Werbungskosten absetzen.

Kraj, w którym znajduje się drugie mieszkanie.

Geben Sie hier an, in welchem Land sich Ihre Zweitwohnung und Ihr Arbeitsplatz befinden.

Doppelte Haushaltsführung in Deutschland:

  • Die Unterkunftskosten sind auf 1.000 Euro pro Monat begrenzt – unabhängig von Wohnungsgröße oder -lage.
  • Kosten für Einrichtung und Möbel sind und zusätzlich abziehbar.

Doppelte Haushaltsführung im Ausland:

  • Die 1.000 Euro-Grenze gilt nicht.
  • Es werden die tatsächlichen Mietkosten anerkannt, soweit sie angemessen sind.
  • Als angemessen gelten die ortsüblichen Kosten für eine Wohnung mit maximal 60 m².
  • Nebenkosten sind zusätzlich abziehbar, müssen aber ebenfalls auf 60 m² umgerechnet werden.
Czy prowadzenie podwójnego gospodarstwa domowego zostało bezpośrednio poprzedzone działalnością poza domem/ w delegacji?

Wählen Sie "ja", wenn direkt vor Beginn der doppelten Haushaltsführung eine Auswärtstätigkeit am selben Ort stattgefunden hat und Sie dafür Verpflegungspauschalen geltend gemacht haben.

Unmittelbar bedeutet: Die Auswärtstätigkeit endete direkt vor dem Beginn des doppelten Haushalts – ohne Unterbrechung.

Wählen Sie "nein", wenn:

  • keine Auswärtstätigkeit vorausgegangen ist oder
  • zwischen Auswärtstätigkeit und doppeltem Haushalt eine Pause von mindestens vier Wochen lag.

Wichtig: Die Tage der Auswärtstätigkeit werden auf die 3-Monatsfrist für Verpflegungspauschalen angerechnet. Wenn Sie bereits für 90 Tage oder mehr Verpflegungsmehraufwand angesetzt haben, können für die anschließende doppelte Haushaltsführung keine weiteren Verpflegungspauschalen berücksichtigt werden.

Wurde die Tätigkeit am Beschäftigungsort für mindestens 4 Wochen unterbrochen?

Wählen Sie "ja" wenn Ihre Tätigkeit am Beschäftigungsort im Jahr 2025 für mindestens 4 Wochen am Stück ruhte.

Beispiele für Unterbrechungen:

  • längere Krankheit oder Reha
  • Elternzeit
  • lange Urlaubs- oder Freistellungsphasen
  • Einsatzwechsel oder Versetzung mit Wartezeit

Wählen Sie "nein", wenn keine Unterbrechung stattfand oder diese kürzer als 4 Wochen war.

Hinweis: Nach einer Unterbrechung von mindestens 4 Wochen beginnt die Dreimonatsfrist für den Abzug von Verpflegungspauschalen neu. Dadurch können erneut Verpflegungsmehraufwendungen für 90 Tage angesetzt werden.

Unterbrechungszeitraum

Tragen Sie hier den genauen Beginn und das genaue Ende der Unterbrechung ein.

Bei mehreren Unterbrechungen von jeweils mindestens 4 Wochen können Sie weitere Zeiträume hinzufügen.

Bitte reichen Sie dafür entsprechende Nachweise bei Ihrem Finanzamt ein – z. B. eine Bestätigung des Arbeitgebers.


Finanztip

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Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

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