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Ajutor pentru completare: (2015) Betriebseinnahmen

Acest text se referă la Steuererklärung 2015. Versiunea pentru Steuererklärung 2024 o puteți găsi la:
(2024): Betriebseinnahmen

Geben Sie hier ihre Betriebseinnahmen aus Ihrer selbständig ausgeübten haupt- oder nebenberuflichen Tätigkeit gemäß Ihrer gesondert erstellten Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder gemäß Ihrer Bilanz an. In der Anlage EÜR müssen Sie detaillierte Angaben zu Ihren Einnahmen und Ausgaben machen.

Kennzeichnen Sie einen Verlust durch ein vorangestelltes Minus-Zeichen ("-").

Hinweis: Mittels der Anlage "Einnahmenüberschussrechnung - Anlage EÜR" wird die Gewinnermittlung von Seiten der Finanzbehörde standardisiert. Die Anlage EÜR müssen Sie nur abgeben, wenn die Betriebseinnahmen für ein Unternehmen oberhalb der Grenze von 17.500 Euro liegen und der Gewinn nicht durch Bilanzierung (echte Buchführung) ermittelt wird.

Hinweis: Insbesondere Kleinunternehmer mit Betriebseinnahmen unter 17.500 Euro jährlich können ihren Gewinn (Einnahmen abzüglich Ausgaben) formlos ermitteln und einreichen. Dafür reicht zum Beispiel eine tabellarische Aufstellung, die Sie z.B. per Excel erstellen.

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