De ce sunt necesare aceste informații?
Dacă doriți să solicitați plata pensiei de întreținere în declarația de impozit, se verifică dacă v-au rămas suficienți bani pentru a vă acoperi cheltuielile dvs. de întreținere în ciuda plății pensiei. Prin urmare, plățile pentru pensia alimentară trebuie să fie într-o proporție rezonabilă față de venitul dumneavoastră net.
Această sumă se numește limită de sacrificiu. Limita de sacrificiu este, prin urmare, suma maximă pe care o puteți "sacrifica" fără a vă pune în pericol propria capacitate de plată.
Tip: Cu cât venitul dumneavoastră este mai mare, cu atât mai mare este suma care poate fi dedusă ca pensie de întreținere.
Was ist die Opfergrenze?
Wenn Sie an Ihre Angehörigen Unterhaltsleistungen zahlen, können Sie diese als außergewöhnliche Belastungen besonderer Art absetzen.
Dies gilt aber nur dann, wenn die Unterhaltsleistungen in einem angemessenen Verhältnis zu Ihrem Nettoeinkommen stehen. Zieht man die Unterhaltsleitungen von Ihrem Nettoeinkommen ab, muss dieses noch ausreichen, um Ihren Lebensunterhalt und den Ihres Partners und Ihrer Kinder zu bestreiten. Die Opfergrenze ist demnach die Grenze, bis zu welcher das Finanzamt Ihre Unterhaltsleistungen anerkennt.
Die Opfergrenze gilt nicht, wenn Sie den Unterhalt an Ihren im Ausland lebenden Partner zahlen und bei Unterhaltsleistungen an Ihren Ex-Ehepartner oder dauernd getrennt lebenden Ehepartner. Das gleiche gilt, wenn Sie Unterhaltsleitungen an Ihren mittellosen Lebenspartner zahlen, mit dem Sie in einem gemeinsamen Haushalt wohnen.
Was ist die Opfergrenze?
Wie berechnet sich die Opfergrenze?
Die Opfergrenze legt fest, wie viel von Ihren finanziellen Unterstützungsleistungen an bedürftige Personen (z. B. Eltern) steuerlich anerkannt wird. Sie dient dazu, sicherzustellen, dass Sie durch die Unterstützung nicht übermäßig belastet werden. Die Opfergrenze begrenzt den Betrag, den Sie absetzen können, auf einen Teil Ihres Nettoeinkommens.
Das Nettoeinkommen umfasst alle steuerpflichtigen und steuerfreien Einnahmen (z. B. Arbeitslohn, Kindergeld, Arbeitslosengeld), abzüglich Steuern (Lohn-, Kirchensteuer), Sozialabgaben, Solidaritätszuschlag sowie des Arbeitnehmer-Pauschbetrags oder der tatsächlichen Werbungskosten.
Berechnung der Opfergrenze:
- 1 % je volle 500 Euro Nettoeinkommen.
- Maximal werden 50 % des Nettoeinkommens als Opfergrenze anerkannt.
- Der Prozentsatz verringert sich um 5 Prozentpunkte pro Kind, für das Sie Kindergeld erhalten, und um 5 Prozentpunkte für den Ehepartner. Insgesamt kann sich die Opfergrenze um maximal 25 % verringern.
Beispielrechnung:
- Jahresnettoeinkommen: 24.000 Euro
- 1 % je volle 500 Euro: 48 %
- Abzüge: Ehepartner (-5 %), 2 Kinder (-10 %)
- Verbleibend: 33 %
- Opfergrenze: 33 % von 24.000 Euro = 7.920 Euro
Von den 9.000 Euro, mit denen Sie Ihre Eltern unterstützen, werden steuerlich nur 7.920 Euro anerkannt. Der Höchstbetrag für Unterhaltsleistungen liegt im Jahr 2024 bei 11.784 Euro, zuzüglich eventuell übernommener Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung des Unterhaltsempfängers.
Wie berechnet sich die Opfergrenze?