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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfen

Bezeichnung

Geben Sie hier die Erhaltungsaufwendungen für das gesamte Objekt an, die dem vermieteten Teil des Objekts verhältnismäßig zugeordnet werden und im Jahr 2018 sofort in voller Höhe berücksichtigt werden sollen.

Zu den abzugsfähigen Erhaltungsaufwendungen zählen insbesondere:

  • Austausch der Fenster
  • Austausch der Türen
  • Austausch der Heizung
  • Elektroinstallation
  • Handwerkerrechnung
  • Dach-Sanierung
  • Neuer Hausanstrich
  • Neuer Fußbodenbelag
  • Neue Wandfliesen
  • Neue Bodenfliesen
  • Badrenovierung
  • Sonstige Schönheitsreparaturen
verteilt auf

Geben Sie an, über wie viele Jahre der im Jahr 2018 entstandene Erhaltungsaufwand verteilt werden soll.
Nach § 82b EStDV, § 11a oder § 11b EStG können Sie den Erhaltungsaufwand wahlweise gleichmäßig über einen Zeitraum von zwei bis fünf Jahren verteilen.

Rechnungsdatum

Geben Sie hier das Rechnungsdatum an, zu dem die Erhaltungsaufwendungen angefallen sind, die im Jahr 2018 sofort in voller Höhe berücksichtigt werden sollen.

Zu den direkt abzugsfähigen Erhaltungsaufwendungen zählen u. a.:

  • Austausch der Fenster
  • Austausch der Türen
  • Erneuerung der Heizung
  • Elektroinstallation
  • Handwerkerrechnung
  • Dach-Sanierung
  • Neuer Hausanstrich
  • Neuer Fußbodenbelag
  • Neue Wandfliesen
  • Neue Betonfliesen
  • Badrenovierung
  • Sonstige Schönheitsreparaturen
Betrag

Geben Sie die Höhe der Aufwendungen an.

Zu den direkt abzugsfähigen Erhaltungsaufwendungen zählen u.a.:

  • Austausch der Fenster
  • Austausch der Türen
  • Erneuerung der Heizung
  • Elektroinstallation
  • Handwerkerrechnung
  • Dach-Sanierung
  • Neuer Hausanstrich
  • Neuer Fußbodenbelag
  • Neue Wandfließen
  • Neue Bodenfließen
  • Badrenovierung
  • Sonstige Schönheitsreparaturen
Direkt zugeordneter Erhaltungsaufwand

Summe des direkt zugeordneten Erhaltungsaufwandes, den Sie bisher erfasst haben.

Rechnungsdatum

Geben Sie hier das Rechnungsdatum an, zu dem die Erhaltungsaufwendungen angefallen sind, die im Jahr 2018  anteilsmäßig berücksichtigt werden sollen.

Zu den direkt abzugsfähigen Erhaltungsaufwendungen zählen u.a.:

  • Austausch der Fenster
  • Austausch der Türen
  • Erneuerung der Heizung
  • Elektroinstallation
  • Handwerkerrechnung
  • Dach-Sanierung
  • Neuer Hausanstrich
  • Neuer Fußbodenbelag
  • Neue Wandfließen
  • Neue Bodenfließen
  • Badrenovierung
  • Sonstige Schönheitsreparaturen

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