Software Hosted in Germany Hosted in Germany
Sicher. Schnell. Zuverlässig.  
Digitale Datenübermittlung - gem. § 87c Abgabenordnung Digitale Datenübermittlung
gem. § 87c Abgabenordnung

 

Die ganze Welt des Steuerwissens

Lohnsteuer kompakt FAQs

 


(2015) Wer kann den Pflege-Pauschbetrag beantragen?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2020. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): Wer kann den Pflege-Pauschbetrag beantragen?

Anspruch auf einen Pflegepauschbetrag hat, wer eine pflegebedürftige Person in deren oder in seiner eigenen Wohnung betreut und pflegt. Voraussetzung ist, dass der Pflegebedürftige "hilflos" ist. Und das bedeutet, dass er in Pflegestufe III eingestuft sein muss oder das Merkzeichen "H" im Behindertenausweis hat. Ferner ist erforderlich, dass zwischen der Pflegeperson und dem Pflegebedürftigen eine enge persönliche Beziehung besteht, ohne dass es dabei auf das Verwandtschaftsverhältnis ankommt. Der Pflegepauschbetrag ist dafür da, um Sie für Belastungen zu entschädigen, die meist schwierig nachzuweisen sind. Aus diesem Grund können Sie den Pflegepauschbetrag ohne Nachweise erhalten, lediglich die Voraussetzungen müssen nachweislich erfüllt sein. Wichtig ist, dass Sie die zu pflegende Person in deren oder in Ihrer Wohnung betreuen. Es muss sich um einen Angehörigen, wie beispielsweise einen Ehegatten, Kinder, Eltern, Schwiegereltern, Verlobte oder Pflegekinder handeln. Auch, wenn Sie sich um einen Lebensgefährten oder eingetragenen Partner kümmern, wird dies anerkannt. Ebenso kann ein persönliches Verhältnis zu weiteren Personen bestehen, mit denen Sie nicht verwandt sind, beispielsweise Freunde oder Nachbarn.

Teilen Sie sich mit jemand anderem die Pflege der hilflosen Person, wird der Pflegepauschbetrag unter Ihnen zu gleichen Teilen aufgeteilt. Dabei ist es unwichtig, wer die meiste Arbeit an der Pflege leistet oder ob wirklich beide Pflegepersonen in Ihrer Steuererklärung den Pauschbetrag geltend machen. Bei zwei pflegenden Personen bekommt jeder den halben Pauschbetrag.

Beispiel: Sie betreuen Ihren pflegebedürftigen Vater gemeinsam mit Ihrer Mutter. So steht Ihnen und Ihrer Mutter anteilig ein Pflegepauschbetrag von 462 Euro zu. Das gilt leider auch, wenn Ihre Mutter keine Steuererklärung macht und diesen Pauschbetrag also gar nicht steuermindernd verwenden kann.

Tipp

Wenn Sie über die Pflege hinaus die hilfebedürftige Person auch noch finanziell unterstützen, können Sie für Unterhalt im Jahre 2015 bis zu 8.472 Euro (2014: 8.354 Euro, 2013: 8.130 Euro) Steuerermäßigung unter den außergewöhnlichen Belastungen erlangen. Das geht jedoch nur, wenn für die Person, die Sie pflegen, niemand einen Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag hat. Dieser Betrag ist kein Pauschbetrag, sondern ein Höchstbetrag. Unterhaltsleistungen müssen zwar grundsätzlich nachgewiesen werden, doch dies ist nicht erforderlich, wenn die unterstützte Person in Ihrem Haushalt lebt.

 

Bewertungen des Textes: Wer kann den Pflege-Pauschbetrag beantragen?

         

4.17 von 5
Anzahl an Bewertungen: 6

Focus Money

"Das übersichtliche Design passt die Darstellung optimal an PCs, Macs, Tablets und Mobilgeräte an. [...] Es gibt umfassende Steuertipps und Hilfen sowie hohe Datensicherheit."

FOCUS Money 02/2023

ComputerBild

"Die beste Alternative für Smartphone, Tablet und Browser ist Lohnsteuer kompakt."

ComputerBild 03/2022

BÖRSE Online

"Die Dateneingabe im Interview-Stil und weitere Features [...] wurden vom Pionier der Online-Steuererklärungen optimiert."

BÖRSE Online 02/2022

Focus Money
€uro am Sonntag
€uro
PC Magazin 04/2019: Sehr gut
c't Magazin
Chip
Die Welt am Sonntag
Stern
Handelsblatt
netzwelt
WirtschaftsWoche
MacWelt