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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


(2018) Was muss ich nicht als Lohnersatzleistungen in der Steuererklärung angeben?

Es gibt auch steuerfreie Leistungen, die nicht im Progressionsvorbehalt erfasst werden und deshalb nicht zu einem höheren Steuersatz führen. Dazu gehören insbesondere:

  • Kindergeld, Erziehungsgeld, Wohngeld, Sozialhilfe,
  • Arbeitslosengeld II,
  • Mehraufwandsentschädigung für 1-Euro-Jobs.
  • Arbeitslosengeld, das aus dem Ausland bezogen wird,
  • Krankentagegeld aus einer privaten Krankenversicherung,
  • Zuschuss-Wintergeld und Mehraufwands-Wintergeld,
  • Streikgelder und Aussperrungsgelder,
  • Wehrsold beim freiwilligen Wehrdienst,
  • Taschengeld bei den Jugendfreiwilligendiensten (ab 2011),
  • Gründungszuschuss für Existenzgründer (§ 93 SGB III),
  • Pflegeunterstützungsgeld ab 2015 (§ 44a Abs. 3 SGB XI).
Rechner
  • Arbeitslosengeld-Rechner: Wie hoch Ihr voraussichtliches Arbeitslosengeld sein wird, können Sie mit unserem Arbeitslosengeld-Rechner ermitteln.
  • Brutto-Netto-Rechner: Mit dem Brutto-Netto-Rechner von Lohnsteuer kompakt berechnen Sie, wie viel von Ihrem Bruttogehalt übrigbleibt.

Bewertungen des Textes: Was muss ich nicht als Lohnersatzleistungen in der Steuererklärung angeben?

         

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Anzahl an Bewertungen: 27

ComputerBild

"Die beste Alternative für Smartphone, Tablet und Browser ist Lohnsteuer kompakt."

ComputerBild 03/2022

BÖRSE Online

"Die Dateneingabe im Interview-Stil und weitere Features [...] wurden vom Pionier der Online-Steuererklärungen optimiert."

BÖRSE Online 02/2022

Euro am Sonntag

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen in Deutschland unterstützt User bei komplexen Steuerfällen."

Euro am Sonntag 02/2021

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PC Magazin 04/2019: Sehr gut
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