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(2018) Wie lange habe ich rückwirkend Anspruch auf Kindergeld?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2020. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): Wie lange habe ich rückwirkend Anspruch auf Kindergeld?

Um Kindergeld zu erhalten, ist ein Antrag zwingend erforderlich. Das Kindergeld ist stets schriftlich bei der zuständigen Familienkasse zu beantragen.

Vorsicht: Seit dem 1.1.2018 gilt für das Kindergeld eine spezielle Verjährungsregel mit einer Auszahlungsbeschränkung. Damit wurde die Auszahlungsfrist erheblich verkürzt: Das Kindergeld wird seither statt für die letzten vier Jahre rückwirkend nur für die letzten sechs Monate vor Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag auf Kindergeld eingegangen ist.

Für die Berechnung der Freibeträge ist es unerheblich, ob Sie tatsächlich Kindergeld erhalten haben oder nicht. Wenn das Finanzamt im Rahmen der Günstigerprüfung die Höhe von Kindergeld und Kinderfreibetrag vergleicht, wird nicht Ihr tatsächlich erhaltenes Kindergeld erfasst, sondern lediglich Ihr Anspruch.

Bei der Einkommensteuerveranlagung prüft das Finanzamt, ob die Steuerersparnis aus dem Kinderfreibetrag und dem BEA-Freibetrag höher ist als das Kindergeld. Ist das der Fall, werden die Freibeträge berücksichtigt. Das Kindergeld wird dann bei der Berechnung der festzusetzenden Einkommensteuer hinzugerechnet.

Sind die Freibeträge geringer als das Kindergeld, bleibt es beim Kindergeld. Das Kindergeld ist also eine Art Vorauszahlung auf den möglichen Steuervorteil. Im Rahmen der Günstigerprüfung wird der Anspruch auf Kindergeld zugrunde gelegt, auch wenn faktisch kein Kindergeld ausgezahlt wurde. Auf diese Weise muss der Steuerbescheid nicht geändert werden, falls die Eltern einen Antrag auf Kindergeld nachträglich stellen.

Derzeit müssen Sie als Eltern also immer zuerst den Antrag auf Kindergeld stellen, auch wenn Sie darauf spekulieren, dass für Sie die Freibeträge günstiger ausfallen. Das Kindergeld wird in jedem Fall der Einkommensteuer hinzugerechnet.

Rechner
  • Einkommensteuer-Veranlagungsrechner: Ob eine gemeinsame oder Einzelveranlagung von Ehegatten günstiger für Sie ist, rechnet Ihnen der Veranlagungsrechner aus.
  • Einkommensteuer-Rechner: Sie wollen die wahrscheinliche Höhe der Einkommensteuer ganz schnell berechnen? Nutzen Sie unseren Einkommensteuer-Rechner um die aus Ihrem zu versteuernden Einkommen resultierende Steuerlast zu ermitteln.

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