Software Hosted in Germany Hosted in Germany
Sicher. Schnell. Zuverlässig.  
Digitale Datenübermittlung - gem. § 87c Abgabenordnung Digitale Datenübermittlung
gem. § 87c Abgabenordnung

 

Die ganze Welt des Steuerwissens

Lohnsteuer kompakt FAQs

 


(2018) Werden auch die Kosten für ein Altersheim steuerlich anerkannt?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2020. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): Werden auch die Kosten für ein Altersheim steuerlich anerkannt?

Erfolgt der Einzug in ein Altenheim, Altenwohnheim oder Seniorenwohnstift aus Altersgründen, ohne krank oder pflegebedürftig zu sein, werden die Heimkosten nicht steuermindernd anerkannt. Denn es handelt sich hierbei um Kosten der Lebensführung. Nach Auffassung des BFH sind derartige Aufwendungen ihrer Art und dem Grunde nach schon deshalb nicht außergewöhnlich, weil sie anderen in vergleichbaren Verhältnissen lebenden älteren Steuerpflichtigen ebenfalls erwachsen und es insbesondere nichts Außergewöhnliches ist, dass ein Mensch aufgrund seines Alters in einem Altersheim lebt, weil er nicht mehr für sich sorgen kann oder will.

Falls zu einem späteren Zeitpunkt Pflegebedürftigkeit eintritt, können ab diesem Zeitpunkt die Heim- und Pflegekosten in voller Höhe als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33 EStG abgesetzt werden, wobei das Finanzamt eine zumutbare Belastung anrechnet (BMF-Schreiben vom 20.1.2003, BStBl. 2003 I S. 89). Siehe nachfolgend d).

Ist in den Kosten des Altersheims eine Umlagepauschale für eine Grundpflege enthalten, kann dieser Anteil nicht aus den Heimkosten herausgerechnet und als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden. Wenn aber konkret Pflegeleistungen auf Anforderung bzw. bei Bedarf erbracht werden und unabhängig von einer Umlagepauschale monatlich gesondert in Rechnung gestellt werden, ist dieser Betrag als außergewöhnliche Belastungen - unter Anrechnung der zumutbaren Belastung - absetzbar. Es handelt sich dabei um unmittelbare Krankheitskosten.

Rechner
  • Arbeitstage-Rechner: Mit unserem Arbeitstage-Rechner ermitteln Sie ganz einfach die Zahl der Arbeitstage in einem beliebigen Zeitraum.
Focus Money

"Das übersichtliche Design passt die Darstellung optimal an PCs, Macs, Tablets und Mobilgeräte an. [...] Es gibt umfassende Steuertipps und Hilfen sowie hohe Datensicherheit."

FOCUS Money 02/2023

ComputerBild

"Die beste Alternative für Smartphone, Tablet und Browser ist Lohnsteuer kompakt."

ComputerBild 03/2022

BÖRSE Online

"Die Dateneingabe im Interview-Stil und weitere Features [...] wurden vom Pionier der Online-Steuererklärungen optimiert."

BÖRSE Online 02/2022

Focus Money
€uro am Sonntag
€uro
PC Magazin 04/2019: Sehr gut
c't Magazin
Chip
Die Welt am Sonntag
Stern
Handelsblatt
netzwelt
WirtschaftsWoche
MacWelt