Steuererklärung 2025: Das ist neu
Jährlich treten steuerliche Änderungen und Neuregelungen in Kraft. Im Folgenden präsentieren wir die wesentlichen Neuerungen für Ihre Steuererklärung im Jahr 2025, die Sie im Blick haben sollten.
Abgabefristen für die Steuererklärung 2025
Die Steuererklärung für das Jahr 2025 muss – bei gesetzlicher Abgabepflicht – grundsätzlich bis zum 31. Juli 2026 beim Finanzamt eingereicht werden (§ 149 Abs. 2 AO). Erfolgt die Abgabe durch eine steuerberatende Person, verlängert sich die Frist automatisch bis zum 28. Februar 2027. Bei einer freiwilligen Abgabe (Antragsveranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG) bleibt mehr Zeit: Die Abgabefrist endet erst am 31. Dezember 2029. Innerhalb dieser Frist kann eine Steuererklärung rückwirkend eingereicht werden – ohne Risiko von Verspätungszuschlägen.
Tipp: Ob Sie abgabepflichtig sind, erfahren Sie hier.

Grundfreibetrag 2025: Steuerfreies Existenzminimum steigt
Der steuerliche Grundfreibetrag sorgt dafür, dass das Existenzminimum nicht besteuert wird (§ 32a EStG). Zum 1. Januar 2025 wurde der Betrag auf 12.096 Euro angehoben.
Der Einkommensteuertarif 2025
Zur Vermeidung einer schleichenden Steuererhöhung durch Inflation erfolgt für das Jahr 2025 eine Anpassung des Einkommensteuertarifs um 2,5 %. Damit greifen höhere Steuersätze erst bei entsprechend höherem Einkommen.

Familienförderung 2025: Erhöhung von Kindergeld & Freibetrag
Kindergeld
Das Kindergeld wird ab Januar 2025 auf 255 Euro pro Kind erhöht (zuvor: 250 Euro). Die Auszahlung erfolgt unabhängig vom Einkommen. Voraussetzung ist die Angabe der Steuer-ID des Kindes.
Kinderfreibetrag
Im Rahmen der Günstigerprüfung wird alternativ zum Kindergeld der Kinderfreibetrag berücksichtigt. Der Kinderfreibetrag beträgt 2025: 6.672 Euro je Kind (3.336 Euro pro Elternteil. Der BEA-Freibetrag bleibt 2025 unverändert bei 2.928 Euro.


Weitere Entlastungen
- Ausbildungsfreibetrag: Unverändert bei 1.200 Euro (seit 2023)
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: 4.260 Euro plus 240 Euro für jedes weitere Kind (§ 24b EStG)
Neue Steuervergünstigungen für im Ausland lebende Kinder
Ab 2024 werden Steuervergünstigungen wie der Kinderfreibetrag, der BEA-Freibetrag (Betreuung, Erziehung, Ausbildung) und der Ausbildungsfreibetrag nicht mehr gekürzt, wenn das Kind in einem EU- oder EWR-Staat lebt. Eine Kürzung erfolgt nur noch bei Kindern in Nicht-EU-Ländern. Je nach Land kann der Freibetrag um bis zu drei Viertel gekürzt werden. Diese Änderung basiert auf einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das Diskriminierungen bei Familienleistungen innerhalb der EU verhindern soll.
Arbeitnehmer
Werbungskosten-Pauschbetrag bleibt bei 1.230 Euro
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag bleibt auch 2025 bei 1.230 Euro (§ 9a Nr. 1 EStG). Er wird automatisch berücksichtigt, wenn keine höheren Werbungskosten nachgewiesen werden. Nachweise sind nicht erforderlich.
Verpflegungspauschalen (In- & Ausland)
Verpflegungspauschalen können bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten als Werbungskosten abgesetzt oder vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden:
- Inland:
- Ab 8 Stunden: 14 Euro
- Ab 24 Stunden: 28 Euro
- Ausland: Länderspezifische Pauschalen laut BMF-Schreiben vom 2.12.2024 (gültig ab 2025).
Übernachtungspauschalen sind nur durch den Arbeitgeber steuerfrei erstattbar. Eigene Werbungskosten nur bei tatsächlichem Nachweis möglich.
Neuer Übernachtungspauschbetrag für Berufskraftfahrer
Berufskraftfahrer, die im Lkw übernachten, können zusätzlich zur Verpflegungspauschale 9 Euro pro Tag (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5b EStG) als Werbungskosten geltend machen.
Beruflich bedingter Umzug
Bei beruflich veranlasstem Umzug sind verschiedene Kosten als Werbungskosten abziehbar, z. B. Transport-, Miet- oder Maklerkosten. Für sonstige Umzugsauslagen gelten folgende Pauschalen (ab 1.3.2024, auch 2025 gültig):
| Personenkreis |
Pauschale |
| Umziehende Person |
964 Euro |
| Je weitere Person (z. B. Ehepartner, Kind) |
643 Euro |
| Unmöblierte Wohnung |
zusätzlich 193 Euro |
Nachhilfekosten für Kinder können bis zu 1.286 Euro abgesetzt werden, wenn sie durch den Umzug erforderlich wurden.
Minijob-Grenze 2025
Die Minijob-Grenze steigt 2025 auf 556 Euro monatlich (vorher: 538 Euro). Grund ist der höhere Mindestlohn von 12,82 Euro pro Stunde, der seit dem 1. Januar 2025 gilt. Die Grenze passt sich dynamisch an den Mindestlohn an.
Menschen mit Behinderung
Behinderten-Pauschbetrag: Ab 2025 nur noch digital beantragbar
Der Behinderten-Pauschbetrag kann ab dem Steuerjahr 2025 nur noch elektronisch beantragt werden. Eine papierhafte Vorlage des Feststellungsbescheids ist nicht mehr erforderlich – die Daten werden entweder automatisch übermittelt oder direkt im ELSTER-Portal eingegeben. Mehr dazu lesen Sie im Beitrag Behinderten-Pauschbetrag ab 2025 nur noch elektronisch beantragbar.
Neue Broschüre: Steuertipps für Menschen mit Behinderung
Das Bundesfinanzministerium hat eine neue kostenlose Broschüre veröffentlicht, die einen kompakten Überblick über steuerliche Vergünstigungen für Menschen mit Behinderung bietet. Enthalten sind Informationen zu Pauschbeträgen, Fahrtkosten, außergewöhnlichen Belastungen und weiteren Entlastungsmöglichkeiten. Die Broschüre finden Sie im Artikel „Neue Steuertipps für Menschen mit Behinderung“.
Haushaltsersparnis bei Heimunterbringung erhöht
Ab 2025 steigt die Haushaltsersparnis bei Heimunterbringung auf 10.500 Euro jährlich. Zum Artikel
Kapitalerträge
Sparerpauschbetrag weiterhin bei 1.000 / 2.000 Euro
Der Sparerpauschbetrag liegt auch 2025 unverändert bei 1.000 Euro für Ledige und 2.000 Euro für Verheiratete (§ 20 Abs. 9 EStG). Bestehende Freistellungsaufträge wurden bereits automatisch angepasst. Wer noch keinen Auftrag erteilt hat, sollte dies nachholen, um unnötige Steuerabzüge durch die Kapitalertragsteuer zu vermeiden. Ein Abzug tatsächlicher Werbungskosten ist weiterhin nicht möglich.
Vorabpauschale für thesaurierende Fonds 2025
Bei thesaurierenden Fonds wird jährlich eine fiktive Vorabpauschale versteuert – unabhängig vom tatsächlichen Gewinn (§ 18 InvStG). Für 2025 liegt der von der Bundesbank festgelegte Basiszins bei 2,56 %, woraus sich eine Vorabpauschale von 1,792 % des Fondswerts zum 1.1.2025 ergibt. Die Besteuerung erfolgt nur bei tatsächlichem Wertzuwachs und greift nicht, wenn ein Freistellungsauftrag oder Verluste vorhanden sind. Weitere Informationen finden Sie im Beitrag Vorabpauschale bei thesaurierenden Fonds – das gilt 2024 und 2025.
Rente & Pension<
Renten und Pensionen: Besteuerung 2025
Für Neurentner ab 2025 sind 84 % der gesetzlichen Rente steuerpflichtig. Ein Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 Euro wird automatisch abgezogen. Pensionen bleiben voll steuerpflichtig. Der Versorgungsfreibetrag sinkt für Neupensionäre auf 12,8 %, maximal 960 Euro, zuzüglich eines ebenfalls sinkenden Zuschlags.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerden zur Doppelbesteuerung abgewiesen. Infolge dessen hebt das BMF die Vorläufigkeit in Steuerbescheiden zur Rentenbesteuerung ab 2025 auf. Mehr dazu im Artikel „Rentenbesteuerung 2025: BMF streicht Vorläufigkeit im Steuerbescheid“.
Steuerbescheinigung der Rentenversicherung
Die Deutsche Rentenversicherung stellt jährlich eine kostenlose Bescheinigung mit allen steuerlich relevanten Daten zur Rente aus – wahlweise online oder per Post. Diese Bescheinigung erleichtert die Angabe der Renteneinnahmen in der Steuererklärung. Details dazu lesen Sie im Artikel Rentenbescheinigung für die Steuererklärung.
Hinzuverdienstgrenzen für Altersrentner
Altersrentner können auch 2025 unbegrenzt hinzuverdienen – eine gesetzliche Hinzuverdienstgrenze gibt es nicht mehr. Einschränkungen gelten nur bei Erwerbsminderungsrenten. Weitere Informationen finden Sie im Beitrag Mehr Hinzuverdienen im Ruhestand.
Unterhalt an Bedürftige
Für Unterhaltszahlungen an bedürftige Angehörige gilt 2025 ein Höchstbetrag von 12.096 Euro, gekürzt um eigene Einkünfte des Empfängers über 624 Euro jährlich (§ 33a Abs. 1 EStG). Der Empfänger darf zudem nicht mehr als 15.500 Euro Vermögen besitzen. Laut einem BFH-Urteil (VI R 21/21) zählt eine Vorauszahlung nicht als Vermögen, wenn sie erst im neuen Jahr zufließt. Mehr zum Urteil und zur Vermögensgrenze
Unterhalt ab 2025 nur noch bei Überweisung abziehbar
Ab dem Steuerjahr 2025 erkennt das Finanzamt nur noch Unterhaltszahlungen per Banküberweisung an. Barzahlungen – auch innerhalb der Familie – sind dann steuerlich nicht mehr absetzbar. Zum Artikel: Unterhalt an Angehörige – Geldzuwendungen nur noch bei Überweisung abziehbar
Wann gelten Angehörige als bedürftig?
Unterhaltszahlungen an Angehörige können nur dann steuerlich abgesetzt werden, wenn diese als bedürftig im steuerlichen Sinne gelten. Einkommen, Vermögen und Lebenssituation spielen dabei eine entscheidende Rolle Zum Artikel: Unterhalt steuerlich absetzen – wann Angehörige als bedürftig gelten
Digitale Verwaltung & Steuerbescheid
Digitaler Steuerbescheid ab 2026 verpflichtend
Ab dem 1. Januar 2026 werden Steuerbescheide elektronisch übermittelt – der Versand per Post entfällt. Was sich durch die neue Rechtslage ändert und wie Sie Ihre Einspruchsfristen im Blick behalten, erfahren Sie in diesem Beitrag. Zum Artikel
Steuerbescheid nachträglich ändern mit E-Daten
Seit 2025 erlaubt § 175b AO dem Finanzamt, Steuerbescheide auch nachträglich anhand von übermittelten E-Daten (z. B. Renten- oder Lohnmeldungen) automatisch zu korrigieren. Steuerpflichtige müssen solche Änderungen künftig nicht mehr selbst beantragen, sollten aber ihre elektronischen Daten regelmäßig prüfen. Zum Artikel
E-Rechnung: FAQ zur neuen Umsatzsteuer-Regelung ab 2025
Die E-Rechnung wird ab 2025 für Unternehmen im B2B-Bereich stufenweise verpflichtend eingeführt. Das betrifft insbesondere die elektronische Übermittlung strukturierter Rechnungsdaten für die Umsatzsteuer. Das FAQ erklärt, wer betroffen ist, welche Übergangsfristen gelten und wie sich Betriebe vorbereiten sollten.
Weitere steuerliche Änderungen
Bonusleistungen der Krankenkasse: Neue 150-Euro-Regel ab 2025
Ab 2025 gilt: Bonuszahlungen der Krankenkasse sind bis 150 Euro steuerfrei – bei Nachweis gesundheitsfördernder Maßnahmen. Zum Artikel
Energieeffizienz: BMF-Katalog energetischer Maßnahmen
Welche Maßnahmen steuerlich gefördert werden, regelt der neue BMF-Katalog zu energetischen Sanierungen – mit vielen Beispielen. Zum Artikel
Spenden ab 2025: Nur mit Registereintrag abziehbar
Spenden sind ab 2025 nur dann steuerlich begünstigt, wenn die Organisation im Zuwendungsempfängerregister steht. Zum Artikel
Kaufpreisaufteilung: Neue BMF-Arbeitshilfe für 2025
Zur Ermittlung der Gebäude- und Bodenanteile bietet das BMF eine neue Arbeitshilfe – besonders relevant für Vermieter und Käufer. Zum Artikel
Kein Steuerabzug für Enkeltrick-Opfer
Wer auf Betrüger hereinfällt, kann die verlorenen Beträge nicht steuerlich geltend machen – auch nicht als außergewöhnliche Belastung. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden. Zum Artikel
Rechner
- Brutto-Netto-Rechner: Mit dem Brutto-Netto-Rechner von Lohnsteuer kompakt berechnen Sie, wie viel von Ihrem Bruttogehalt übrigbleibt.
- Rechner für die Rentenbesteuerung: Müssen Sie Ihre ganze Rente versteuern oder nur einen Teil? Mit unserem Rechner zur Rentenbesteuerung ermitteln Sie schnell und einfach den Besteuerungsanteil der Rente und den Rentenfreibetrag.
- Einkommensteuer-Veranlagungsrechner: Ob eine gemeinsame oder Einzelveranlagung von Ehegatten günstiger für Sie ist, rechnet Ihnen der Veranlagungsrechner aus.
- Einkommensteuer-Rechner: Sie wollen die wahrscheinliche Höhe der Einkommensteuer ganz schnell berechnen? Nutzen Sie unseren Einkommensteuer-Rechner um die aus Ihrem zu versteuernden Einkommen resultierende Steuerlast zu ermitteln.