Ajutor pentru completare:
Informații privind impozitul pe vânzări (TVA)
Wählen Sie "Anwendung der Kleinunternehmerregelung" aus, wenn Sie Kleinunternehmer sind und Ihr Umsatz im Vorjahr nicht mehr als 25.000 Euro betragen hat. Im laufenden Jahr darf der Umsatz 100.000 Euro nicht übersteigen. In diesem Fall wird keine Umsatzsteuer erhoben, jedoch besteht kein Vorsteuerabzug.
Wählen Sie "Umsatzsteuerpflichtig" aus, wenn Sie als Unternehmer (freiberuflich oder gewerblich) auf eigene Rechnung arbeiten. In der Regel sind Sie in diesem Fall umsatzsteuerpflichtig.
Wählen Sie "Ausschließlich umsatzsteuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzugsberechtigung" aus, wenn Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind. Zu den umsatzsteuerfreien Umsätzen mit Vorsteuerabzug gehören die in § 15 Abs. 3 UStG genannten Umsätze. Das betrifft u.a. folgende Umsätze: innergemeinschaftliche Lieferungen, Ausfuhrlieferungen und Reiseleistungen.
Wählen Sie "Umsatzsteuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzugsberechtigung" aus, wenn Sie als Unternehmer ausschließlich steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzugsberechtigung getätigt haben. Dies trifft in der Regel auf Ärzte, Finanzmakler etc. zu.
Wählen Sie "Vorsteuerabzug anhand von Durchschnittssätzen" aus, wenn Sie zu einer Berufsgruppe gehören, die die Ermittlung der Vorsteuerbeträge nach einem Pauschalverfahren durchführen darf. In diesem Fall wird als abzugsfähige Vorsteuer ein bestimmter Prozentsatz des Nettoumsatzes zu Grunde gelegt.