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Fonduri de investiții fără deducere fiscală internă



Was ist die Vorabpauschale?

Die sogenannte Vorabpauschale soll sicherstellen, dass eine bestimmte Mindestbesteuerung auf Anlegerebene stattfindet - auch in Fällen, in denen ein Fonds keine oder eine zu geringe Ausschüttung vornimmt. Die Höhe der Vorabpauschale bezieht sich immer auf das Vorjahr. Wenn die Anteile tatsächlich veräußert werden, werden die bis dahin versteuerten Vorabpauschalen vom Ergebnis des Veräußerungserlöses abgezogen (Veräußerungserlös minus Anschaffungsdaten minus Vorabpauschale).

Das bedeutet, dass sich ein Veräußerungsgewinn mindert (und damit auch die Steuerlast). Bei einem Veräußerungsverlust erhöht die bereits berechnete Vorabpauschale Ihren Veräußerungsverlust. Eine doppelte Besteuerung ist also ausgeschlossen.

Die Vorabpauschale wird seit Anfang 2019 erhoben und auch besteuert.

Was ist die Vorabpauschale?



Wie hoch ist die Vorabpauschale?

Anfang Januar 2019 hat der deutsche Fiskus Investmentsparern erstmals eine Vorabpauschale für das Jahr 2018 in Rechnung gestellt. Mit ihr wurden Erträge aus thesaurierenden und teilthesaurierenden Fonds besteuert. Die Vorabpauschale ist - wirtschaftlich betrachtet - eine vorweggenommene Besteuerung zukünftiger Wertsteigerungen. Daher wird sie beim Verkauf der Fondsanteile vom tatsächlichen Veräußerungsgewinn abgezogen.

Die Vorabpauschale orientiert sich nicht an den tatsächlich angefallenen Gewinnen, sondern berechnet sich anhand einer bestimmten Formel. Die Vorabpauschale beträgt 70 Prozent des jährlichen Basiszinses der Bundesbank multipliziert mit dem Wert des Fondsanteils zum Jahresbeginn (sog. Basisertrag). Der Basisertrag ist auf den Mehrbetrag begrenzt, der sich zwischen dem ersten und dem letzten Rücknahmepreis zzgl. der Ausschüttungen ergibt. Wird kein Rücknahmepreis festgesetzt, so gilt stattdessen der Börsen- oder Marktpreis.

Für das Jahr 2020 gab das BMF als Basiszins 0,07 Prozent bekannt, den die Deutsche Bundesbank auf den 2.1.2020 anhand der Zinsstrukturdaten errechnet hatte. 70 Prozent des Basiszinssatzes ergeben 0,049 Prozent. Hierauf kommt dann die Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent zum Ansatz zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Und dieser Betrag ist als Vorabpauschale zu versteuern. Der - fiktive - Zufluss erfolgte allerdings erst im Folgejahr, genau genommen am 4.1.2021. Die Zuflussregelung ergibt sich aus der gesetzlichen Bestimmung des § 18 Abs. 3 InvStG (BMF-Schreiben vom 29.1.2020, BStBl 2020 I S. 218).

Aktuell gilt zur Vorabpauschale für das Jahr 2023 Folgendes:

  • Der Basiszins vom 2.1.2023 beträgt 2,55 Prozent. 70 % des Basiszinssatzes ergeben 1,785 Prozent. Hierauf kommt dann die Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent zum Ansatz zzgl. ggf. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
  • Die Vorabpauschale gilt beim Anleger als am ersten Werktag des folgenden Jahres zugeflossen, also am 2.1.2024 (BMF-Schreiben vom 4.1.2023, IV C 1-S 1980-1/19/10038:007).

Wie hoch ist die Vorabpauschale?



Was ist die Teilfreistellung?

Bei Publikums-Investmentfonds erfolgt für bestimmte inländische Erträge eine zusätzliche Belastung durch die Körperschaftsteuer auf Fondsebene. Um diese Vorbelastung auf Fondsebene auszugleichen, werden Ausschüttungen des Fonds, die Vorabpauschale sowie Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Fondsanteilen steuerlich teilweise freigestellt? Daher spricht man von einer "Teilfreistellung".

Die Höhe des fondsspezifischen Teilfreistellungssatzes richtet sich nach der Art des Fonds (Stand Oktober 2018):

  • 30 % bei Aktienfonds (laut Anlagebedingungen fortlaufend mind. 51 % Aktienanteil)
  • 15 % bei Mischfonds (laut Anlagebedingungen fortlaufend mind. 25 % Aktienanteil)
  • 60 % bei Immobilienfonds (laut Anlagebedingungen fortlaufend mind. 51 % in Immobilien oder Immobiliengesellschaften)
  • 80 % bei Immobilienfonds mit Auslandschwerpunkt (laut Anlagebedingungen fortlaufend mind. 51 % in ausländische Immobilien oder Auslands-Immobiliengesellschaften)

Die Zuordnung eines Fonds zu einer Fondskategorie erfolgt auf Basis der Anlagepolitik durch die Fondsgesellschaft (Kapitalanlagegesellschaft). Diese teilt die Qualifizierung des Fonds (z.B. Aktien- oder Mischfonds) mit.

 

Tipp

In der Steuerbescheinigung der depotverwaltenden Banken heißt es üblicherweise: "Summe aller positiven Kapitalerträge, Gewinne und Erträge (inkl. Ausschüttungen, Vorabpauschalen und Gewinne aus der Veräußerung von Investmentanteilen nach Teilfreistellung)." Anschließend werden die einzelnen Positionen näher erklärt. Anleger sollten sehr genau prüfen, ob das auch bei ihrer Steuerbescheinigung der Fall ist. Falls der Ausweis nicht erfolgt ist: Die Aufstellung über die Aktienquote, Immobilienquote etc. sollten Sie bei Ihrem beim Fondsanbieter anfordern, wenn Ihnen diese nicht bereits unaufgefordert zugegangen ist.

Oft sind diese Zahlen auch bereits im Internet bei den Geschäftsberichten veröffentlicht. Prüfen Sie, wie hoch die maßgebenden Quoten ihres Fonds sind. Beträgt zum Beispiel die Aktienquote durchgängig mehr als 50 Prozent, so ist eine Teilfreistellung von 30 Prozent vorzunehmen, die dann im Rahmen der Steuererklärung - und nicht beim Fondsanbieter oder bei der Depotbank - geltend zu machen ist. Wer dies nicht tut, zahlt mitunter zu viel Einkommensteuer auf seine Kapitalerträge.

Was ist die Teilfreistellung?



Welche Fonds sind von der Vorabpauschale betroffen?

Grundsätzlich können alle inländischen und ausländischen Investmentfonds (dazu zählen auch ETFs) von der Vorabpauschale betroffen sein.

Bei ausschüttenden Fonds wird eine eventuell vorgenommene Ausschüttung bei der Berechnung der Vorabpauschale berücksichtigt. Bei einer entsprechend hohen Ausschüttung führt dieses dazu, dass keine Vorabpauschale anfällt. Es ist also davon auszugehen, dass in der Hauptsache thesaurierende Fonds durch die Vorabpauschale betroffen sind.

Welche Fonds sind von der Vorabpauschale betroffen?



Wird die Abgeltungsteuer auf die Vorabpauschale bei einem späteren Verkauf angerechnet?

Ja, bei einer späteren Veräußerung der Fondsanteile werden alle schon besteuerten Vorabpauschalen des Fonds anteilsbezogen vom Veräußerungserlös abgezogen.

So soll eine Doppelbesteuerung vermieden werden.

Wird die Abgeltungsteuer auf die Vorabpauschale bei einem späteren Verkauf angerechnet?


Ajutoare pentru câmp

Doriți să înregistrați separat veniturile din investiții pentru fiecare titlu de fond?
Introduceți informațiile despre unitățile de investiții

Hier entscheiden Sie, ob Sie die Investmenterträge detailliert je Fonds oder als Gesamtsumme erfassen möchten.

Einzelerfassung (Antwort "ja")
Wählen Sie "ja", wenn Sie die Angaben für jeden einzelnen Investmentfonds separat erfassen möchten. 

Sie können dann für jeden Fonds die Käufe und Verkäufe eingeben, die erhaltenen Ausschüttungen angeben, die Vorabpauschale berechnen lassen sowie Gewinne und Verluste aus den Verkäufen korrekt erfassen.

Die erforderlichen Angaben finden Sie in den Steuerbescheinigungen oder Jahresaufstellungen Ihrer Depotbank bzw. Ihres Fondsanbieters. Dort sind alle relevanten Daten je Fonds separat ausgewiesen.

Summenerfassung (Antwort "nein")
Wählen Sie "nein", wenn Ihnen eine zusammengefasste Steueraufstellung Ihrer Bank oder Ihres (ausländischen) Kreditinstituts vorliegt.

Darin sind die Summen für Ausschüttungen, Vorabpauschalen, Gewinne und Verluste aus Verkäufen sowie die bereits einbehaltenen Steuerabzugsbeträge (z. B. Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer) enthalten.

Summenwerte erhalten Sie häufig bei Banken, die Steuerbescheinigungen oder Steuerreports mit Gesamtübersichten für das Steuerjahr ausstellen (z. B. ausländische Broker oder Onlinebanken).

Hinweis:

  • Die Einzelerfassung ist genauer, erfordert aber mehr Angaben.
  • Die Summenerfassung ist einfacher, wenn Ihnen vollständige Steuerunterlagen der ausländischen Bank vorliegen.
Impozite străine aplicate (Rândul 40 din Anexa KAP)
Impozite străine aplicate (Rândul 40 din Anexa KAP)
Impozite străine aplicate (Rândul 40 din Anexa KAP)
Impozite străine aplicate (Rândul 40 din Anexa KAP)

Erfassen Sie hier die angerechneten ausländischen Steuern, die auf Fondserträge entfallen und im Rahmen der Investmentbesteuerung bereits auf die deutsche Steuer angerechnet wurden. Dies betrifft z. B. Quellensteuern auf ausländische Dividenden oder Zinserträge im Fondsvermögen.

Der Wert wird in die Zeile 40 der Anlage KAP übernommen.

Beispiel: Ein Fonds hält US-Aktien und schüttet Erträge an Sie aus. In den USA werden 15 % Quellensteuer einbehalten, sodass auf 1.000 Euro Ausschüttung 150 Euro Quellensteuer anfallen. Von diesen wurden 100 Euro auf Ihre deutsche Steuer angerechnet. Hier tragen Sie 100 Euro ein.

Impozite străine aplicabile (Rândul 41 din Anexa KAP)
Impozite străine aplicabile (Rândul 41 din Anexa KAP)
Impozite străine aplicabile (Rândul 41 din Anexa KAP)
Impozite străine aplicabile (Rândul 41 din Anexa KAP)

Erfassen Sie hier die anrechenbaren ausländischen Steuern, die auf Fondserträge entfallen und grundsätzlich auf die deutsche Einkommensteuer anrechenbar wären. Der Betrag kann höher sein als die tatsächlich angerechnete Steuer, wenn z. B. gesetzliche Höchstbeträge nach dem Investmentsteuergesetz (§ 7 Abs. 1 InvStG) die Anrechnung begrenzen.

Der Wert wird in Zeile 41 der Anlage KAP übernommen.

Beispiel: Insgesamt wurden auf Fondserträge 300 Euro ausländische Quellensteuer einbehalten, von denen jedoch nur 250 Euro anrechenbar waren. Hier tragen Sie 300 Euro ein.

Impozit străin fictiv (Rândul 42 din Anexa KAP)
Impozit străin fictiv (Rândul 42 din Anexa KAP)
Impozit străin fictiv (Rândul 42 din Anexa KAP)
Impozit străin fictiv (Rândul 42 din Anexa KAP)

Erfassen Sie hier fiktive ausländische Quellensteuern, die nach bestimmten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) oder nach dem Investmentsteuergesetz für Zwecke der Steueranrechnung berücksichtigt werden, obwohl im Ausland tatsächlich keine Steuer einbehalten wurde.

Der Wert wird in Zeile 42 der Anlage KAP übernommen.

Beispiel: Ein DBA erlaubt bei bestimmten ausländischen Erträgen aus einem Fonds die Anrechnung einer fiktiven Quellensteuer von 10 %, obwohl keine tatsächliche Steuer einbehalten wurde. Bei Erträgen von 1.000 Euro ergibt sich daraus eine fiktive Steuer von 100 Euro. Hier tragen Sie 100 Euro ein.

Trebuie luate în considerare sume de impozite străine plătite?
Au fost luate în considerare deduceri fiscale străine?
Trebuie luate în considerare sume de impozite străine plătite?
Au fost luate în considerare deduceri fiscale străine?

Wählen Sie "ja", wenn auf die Erträge aus Investmentfonds bereits ausländische Steuerabzugsbeträge angerechnet wurden.

Dies betrifft Quellensteuern, die auf Fondserträge im Ausland erhoben wurden und nach dem Investmentsteuergesetz bei der Besteuerung in Deutschland berücksichtigt werden können.

Die ausländischen Steuern können auf die deutsche Steuer angerechnet werden. Dabei sind jedoch Höchstbetragsregelungen sowie mögliche Anrechnungsbegrenzungen nach einem bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zu beachten. Nur die tatsächlich angerechneten Beträge sind hier zu erfassen.

A fost stabilită o scutire fiscală rămasă pentru unitățile vechi din fonduri de investiții protejate?

Dacă v-a fost stabilită o scutire rămasă la 31.12. 31.12.2023 pentru acțiunile vechi din fondurile de investiții, vă rugăm să selectați „da” aici.

Fiscul va stabili și va compensa scutirea de impozite de 100.000 de euro pentru stocurile vechi de îndată ce părțile din stocul vechi sunt vândute și se depune o declarație fiscală. Numai în acest moment începe procedura de determinare. Scutirea fiscală rămasă se găsește în evaluarea fiscală pentru anul anterior. Dacă scutirea fiscală a fost epuizată în totalitate, se determină ca fiind zero anual.

Doriți să înregistrați distribuțiile curente (înainte de scutirea parțială)?

Wenn Sie laufende Ausschüttungen aus Investmentanteilen erfassen wollen, wählen Sie bitte "ja" aus.

Rândul 4 Distribuții din fonduri de acțiuni

Tragen Sie hier die Höhe der Ausschüttungen aus Aktienfonds vor Teilfreistellung ein. 

Rândul 5 Distribuții din fonduri mixte

Tragen Sie hier die Höhe der Ausschüttungen aus Mischfonds vor Teilfreistellung ein. 

Rândul 6 Distribuții din fonduri imobiliare

Tragen Sie hier die Höhe der Ausschüttungen aus Immobilienfonds vor Teilfreistellung ein. 

Rândul 7 Distribuții din fonduri imobiliare străine

Tragen Sie hier die Höhe der Ausschüttungen aus Auslands-Immobilienfonds vor Teilfreistellung ein. 

Răndul 8 Dividente din alte fonduri de investiții

Tragen Sie hier die Höhe der Ausschüttungen aus sonstigen Investmentfonds ein. 

Doriți să introduceți sumele forfetare preliminare (înainte de scutirea parțială)?

Wählen Sie "ja" aus, wenn Sie die Vorabpauschalen vor Teilfreistellung nach § 18 InvStG erfassen wollen.

Rândul 9 Sume forfetare preliminare din fonduri de acțiuni

Geben Sie hier die Höhe der Vorabpauschalen aus Aktienfonds vor Teilfreistellung an.

Rândul 10 Sume forfetare preliminare din fonduri mixte

Geben Sie hier die Höhe der Vorabpauschalen aus Mischfonds vor Teilfreistellung

Rândul 11 Sume forfetare preliminare din fonduri imobiliare

Geben Sie hier die Höhe der Vorabpauschalen aus Immobilienfonds vor Teilfreistellung an.

Rândul 12 Sume forfetare preliminare din fonduri imobiliare străine

Geben Sie hier die Höhe der Vorabpauschalen aus Auslands-Immobilienfonds vor Teilfreistellung an.

Răndul 13 sume forfetare anticipate din alte fonduri de investiții

Geben Sie hier die Höhe der Vorabpauschalen aus Aktienfonds vor Teilfreistellung an.

Doriți să înregistrați câștigurile (și pierderile) din vânzare?

Wählen Sie "ja", wenn Sie Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Investmentanteilen angeben möchten, die nicht bereits dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Die Eingabe erfolgt getrennt nach Fondsart.

Wählen Sie "nein", wenn Sie keine solchen Veräußerungsgewinne oder -verluste erklären müssen oder diese bereits vollständig von der inländischen Bank besteuert wurden.

Linia 14 Profituri și pierderi înainte de scutirea parțială
Rândul 17 Profituri și pierderi înainte de scutirea parțială
Rândul 20 Profituri și pierderi înainte de scutirea parțială
Rândul 23 Profituri și pierderi înainte de scutirea parțială
Rândul 26 Profituri și pierderi înainte de scutirea parțială

Introduceți aici profiturile și pierderile din vânzarea unităților de investiții.

Vânzare a unităților de investiții sunt considerate de asemenea

  • Returnarea,
  • Cedarea,
  • Retragerea sau
  • Depunrea ascunsă.

Toate profiturile și pierderile care nu au fost supuse reținerii impozitului intern trebuiesc raportate separat în funcție de tipul fondului pentru 2024.

Doriți să înregistrați câștigurile intermediare?

Wenn Sie auch Zwischengewinne nach dem Investmentsteuergesetz 2004 erfassen wollen, wählen Sie bitte "ja" aus.

Bei sogenannten Alt-Anteilen (vor dem 01.01.2009 erworben) wurde zum 31.12.2017 ein Zwischengewinn ermittelt, da die Anteile zu diesem Stichtag fiktiv als veräußert galten und anschließend als neu angeschafft.

Dieser Zwischengewinn ist bei einem späteren tatsächlichen Verkauf steuerpflichtig und muss in der Steuererklärung angegeben werden.

 

Profit intermediar din vânzări fictive la 31.12.2017

Geben Sie hier die Summe der Zwischengewinne aus fiktiven Veräußerungen zum 31.12.2017 an.


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